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Full text of "Technische Informationen und Hintergründe zur Start- und Landebahnverlängerung in Hamburg-Finkenwerder für den Airbus A380"

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Bürgervertretung 


Neuenfelde - Francop - Cranz von 1976 


Technische 
Informationen und Hintergründe 
zur 
Start- und Landebahnverlängerung 
in Hamburg-Finkenwerder 
für den Airbus A380 





DOI: 
https://doi.org/10.15488/11954 


URN: 
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:18302-aero2022-03-15.018 





Assoziierte URLs: 
https://nbn-resolving.org/html/urn:nbn:de:gbv: 18302-aero2022-03-15.018 





© Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt 


Das Werk ist lizenziert unter einer 

Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International License: 
CC BY-NC-SA 

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0 


oO 


Weitere Anfragen richten Sie bitte an: 
Prof. Dr.-Ing. Dieter Scholz, MSME 
E-Mail siehe: http://www.ProfScholz.de 








Diese Arbeit ist Teil von: 
Reports @ AERO 
http://Reports-at-AERO.ProfScholz.de 





Herausgegeben von: 

Aircraft Design and Systems Group (AERO) 

Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau 

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) 


Dieser Bericht wird hinterlegt und archiviert: 
e Deutsche Nationalbiliothek (https://www.dnb.de) 
e Repositorium der Leibniz Universität Hannover (https://www.repo.uni-hannover.de) 
e Internet Archive (https://archive.org) 
Item: https://archive.org/details/BV-NFC-2022_Info_Startbahnverlaengerung A380.pdf 
e Zenodo (https://zenodo.org/communities/profscholz) 























Kurzreferat (Abstract) 


Zweck - Es ging in den Jahren 2002 bis 2006 darum, zu beantworten, ob eine er- 
neute Verlängerung der Start- und Landebahn in Hamburg-Finkenwerder über die 
vorhandene Bahnlänge von 2684 m hinaus für den Airbus A380 Frachter notwendig 
war. Überprüfung der von Airbus in Auftrag gegebenen Gutachten. Information der 
Entscheidungsträger. Beteiligung am Planfeststellungsverfahren. 

Methodik — Recherche der von Airbus veröffentlichten Angaben und Vergleich mit 
den Erkenntnissen aus dem Flugbetrieb und den Flugwissenschaften. 

Ergebnisse - Eine Verlängerung der Start- und Landebahn ist nicht notwendig. 
Grenzen der Anwendbarkeit — Es wurden keine eigenen Berechnungen der Start- 
und Landestrecken durchgeführt, weil Diagramme dafür von Airbus im Internet veröf- 
fentlicht waren und genutzt werden konnten. 

Bedeutung in der Praxis — Information der Betroffenen im Dorf Neuenfelde. 

Soziale Bedeutung - Allgemeine Information über die Presse mit dem Ziel der Ver- 
sachlichung der Diskussion. 

Originalität — Es gab außer dieser unabhängigen Aufklärungsarbeit keine andere 
Information, die auch nur annähernd vergleichbar detailliert und fachlich fundiert war. 


FBngenersetung Nuuenfh - Pamcop - Ga 


NM II 


Die Bürgervertretung ist eine autonome lokale Interessenvertretung von Bürgern und 
Bürgerinnen aus den Ortsteilen Neuenfelde, Francop und Cranz des Hamburger Alten Landes. 
Ihre Gründung resultiert aus der kommunalpolitischen Situation des Jahres 1976. 


In diesem Jahr wurde die Ortsdienststelle Neuenfelde geschlossen. Damit gab es für das 
Hamburger Alte Land keine städtische Verwaltung mehr vor Ort. Die Verwaltungsaufgaben 
übernahmen das Ortsamt Süderelbe und das Bezirksamt Harburg. Das lag nicht im Interesse 
der Bewohner der Ortsteile. Auf Grund der nun fehlenden direkten Verwaltungsversorgung 
und der längeren Wege zu dem Ortsamt in Neugraben oder zum Bezirksamt nach Harburg 
entschieden sich engagierte Bürger zur Bildung der Bürgervertretung. 


Die Gründungsversammlung benannte Bürger für die Wahrnehmung lokaler Interessen, die 
als Repräsentanten örtlicher Vereine, Verbände und Parteien sowie der Ortsteile angesehen 
wurden, und erklärte, dass diese repräsentative Form der Zusammensetzung Regel sein soll 
und das öffentlich getagt wird. 


Die Bürgervertretung verfolgt parteineutrale Ziele, die sich auf die bestmögliche 
Verwirklichung der gemeinsamen Interessen des Hamburger Alten Landes richten. 
Wesentlich sind ihr der Erhalt der vom Obstbau geprägten Kulturlandschaft, eine 
ortsbildprägende behutsame Siedlungsentwicklung und eine damit verbundene Verbesserung 
der Lebensverhältnisse der Bewohner. 


Die Bürgervertretung war und ist Ansprechpartner für jedermann. Sie nimmt sich der Themen 
an, die vom Bürger im wohlverstandenen Interesse der Allgemeinheit aufgeworfen werden. In 
diesem Sinne will sie dauerhaft und gezielt Einfluss nehmen auf Verwaltung und Politik. Sie 
will gleichzeitig auf Probleme bei der Umsetzung von städtischer Planung aufmerksam 
machen. Sie verweist auf Defizite und thematisiert Forderungen für konkrete kommunale 
Handlungsbereiche. 


Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Bürgervertretung als pragmatisch 
agierende, von unmittelbaren örtlichen Interessen geleitete Arbeitsgemeinschaft von 
Verwaltung und Politik als kommunaler Ansprechpartner akzeptiert wird. 


Neuenfelde-Francop-Cranz im März 2022 


Manfred Hoffmann (Sprecher) 


Vorwort 


Im September 1997 beschloss der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die 
Voraussetzungen zu schaffen, um den Bau des geplanten Großraumflugzeugs A3XX 
— heute A 380 - in Hamburg-Finkenwerder zu ermöglichen. Mit Planfeststellungsbe- 
schluss der Stadt Hamburg vom 08.05.2000 wurde die Start- und Landebahn in 
Hamburg-Finkenwerder für das Werk von Airbus um 309 m in nordwestlicher Rich- 
tung bis zur Elbe und um 54 m in südwestlicher Richtung bis zum Neuenfelder 
Hauptdeich verlängert. Damit erhielt die Bahn eine Länge von 2684 m. 


Bereits Ende 2000 wurde eingewandt, dass Hamburg in Wirklichkeit bereits eine wei- 
tere Verlängerung der Start- und Landebahn beabsichtige. Von den Gegnern des 
Projektes wurde der Stadt Hamburg immer wieder vorgeworfen, sie teile ein im 
Grunde einheitliches Vorhaben aus strategischen Gründen im Wege der „Salamitak- 
tik“ auf. Im April 2002 meldete Airbus offiziell Bedarf an einer weiteren Start- und 
Landebahnverlängerung an, weil die größere Frachtversion des A380 diese benötige. 


Nun wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Planfeststellungsbe- 
schluss geschaffen: In Hamburg wurde das Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des 
Luftfahrtindustriestandortes Hamburg vom 18. Juni 2002 erlassen, welches bestimm- 
te, dass Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung der Flugzeugproduktion am 
Standort Finkenwerder dem Wohl der Allgemeinheit dienten. Nach einer Änderung 
des $ 28 LuftVG vom 29. Dezember 2003, der nunmehr die Befugnis der Länder, 
Enteignungen für Sonderflugplätze vorzusehen, ausdrücklich nennt, verabschiedete 
die Hamburgische Bürgerschaft das Werkflugplatz-Enteignungsgesetz vom 18. Feb- 
ruar 2004, welches nicht nur vorsieht, dass der Werkflugverkehr von Airbus dem All- 
gemeinwohl dient, sondern auch die Enteignung sowie eine vorzeitige Besitzeinwei- 
sung zum Zweck des Erhalts und der Förderung der Flugzeugproduktion in Ham- 
burg-Finkenwerder regelt. 


Im Februar 2003 begann das Planfeststellungsverfahren für die weitere Verlängerung 
der Start- und Landebahn. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. April 2004 stellte 
die Stadt Hamburg die Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung der Start- und 
Landebahn für Airbus um 589 m (auf 3273 m) in Richtung Neuenfelde fest. Diese er- 
forderte die Durchbrechung des Neuenfelder Hauptdeiches und die Inanspruchnah- 
me des südlich hiervon gelegenen in Privateigentum befindlichen Landes der Obst- 
bauern. 


Soweit die Darstellung der Ereignisse berichtet nach dem Urteil des Verwaltungsge- 
richts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. Januar 2018 
(https://perma.cc/N5SUC-T63W). 


Die Bürgervertretung Neuenfelde — Francop - Cranz (BV-NFC) hatte sich seit Beginn 
der Debatte eingebracht, um die Diskussion zu versachlichen. Im Juni 2002 wurde 
mit einem beidseitig bedruckten Flugblatt aufgeklärt (https://perma.cc/X53K-M3CV). 


Technisches Fazit: 


Airbus sagt selber, das A380 Passagierflugzeug kommt mit 2684 m aus. Dafür muss Airbus für 
das Passagierflugzeug eine bestimmte Kraftstoffmenge und eine bestimmte Zuladung ange- 
nommen haben. Werden die angenommenen Werte auch für das Frachtflugzeug angewendet 
und das muss man, um vergleichen zu können, reicht die Bahnlänge auch für das Frachtflug- 
zeug aus. Die erforderlichen Start- und Landebahnlängen sind beim Frachtflugzeug sogar deut- 
lich kürzer als beim Passagierflugzeug. Zwei entscheidende Gründe dafür sind, erstens das ge- 
ringere Betriebsleergewicht beim Frachtflugzeug und zweitens die leistungsstärkeren Triebwer- 
ke beim Frachtflugzeug. 


Gesellschaftliches Fazit: 


Unsere gemeinsamen primären Ziele sollten jetzt sein, ... 

- einen Konsens für ein friedliches Miteinander zu finden. Airbus baut weiterhin Flugzeuge 
der A320 Familie. Dorf und Bürger in Neuenfelde werden nicht zerstört. 

- dass Airbus Mitarbeiter, nicht nur die Mitarbeiter aus Neuenfelde, wieder sagen dürfen, was 
sie denken. 


— dass Menschen und Generationen dort weiterarbeiten dürfen, wo sie seit 900 Jahren wirt- 
schaften, und nicht ihr Land und somit ihre Zukunft opfern, für eine Bahnverlängerung, die 
Airbus nicht wirklich braucht. 


Die BV-NFC informierte z.B. im November 2003 mit einer Pressemitteilung 
(https://perma.cc/G3PN-MYPP) und dem Fazit: 


Ziel muss es daher sein, eine Koexistenz zwischen dem Unternehmen Airbus und seinen 
Nachbarn zu ermöglichen, die für beide Seiten tragbare Rahmenbedingungen erhält. Ein erster, 
aber wichtiger Schritt, dies zu erreichen, wäre, die weitere Verlängerung der Start- und Lande- 
bahn nicht Wirklichkeit werden zu lassen - zumal sie sachlich nicht erforderlich ist. 


Die BV-NFC informierte alle Ratsuchenden und Verantwortlichen und brachte sich im 
Planfeststellungsverfahren ein. Eine Internetseite, die bis 2004 immer wieder erwei- 
tert wurde, war über die URL http://www.buergervertretung-nfc.de zu erreichen. Die 
Seite ist 2022 aus historischen Gründen als hitps://purl.org/bv-nfc wieder aufgebaut 
worden und wurde zum langfristigen Erhalt archiviert: https://bit.Iy/bv-nfc. Die Doku- 
mente, die schon im Internet zugänglich waren, wurden bis 2006 im Detail überarbei- 
tet und durch weitere Dokumente ergänzt. 


Der letzte Stand der Arbeiten ist in diesem Bericht zusammengestellt. Die Auto- 
ren dieses Berichtes möchten nur als Mitglieder der Bürgervertretung auftre- 
ten, nicht als Einzelperson. 


Forschungsarbeiten an der Hamburg University of Applied Sciences (HAW Hamburg) 
führten im Jahr 2021 auf das Thema Airbus A380. Die Arbeiten fielen zusammen mit 
der Auslieferung des letzten von Airbus gefertigten A380. Die Auslieferung erfolgte 
vom Werk Hamburg-Finkenwerder am 16.12.2021 an die Fluggesellschaft Emirates. 


Ausgangspunkt der Arbeiten an der HAW Hamburg war der Versuch einer sozialen 
Bewertung eines Flugzeugprojektes mit der Methode "Guidelines for Social Life Cyc- 
le Assessment for Products" des United Nations Environment Programme (UNEP). 
Schnell wurde klar, dass das Airbus A380 Programm mit seinen vielen Auswirkungen 
auf unterschiedliche Interessensgruppen besonders geeignet war, um die Methode 
beispielhaft anzuwenden. Kurz vor der letzten Auslieferung wurde das desaströse 
Ergebnisse des Airbus A380 Projektes in einem Onlinevortrag präsentiert. Airbus 
verzichtete bei der letzten Auslieferung auf eine Feier. Folgende Ergebnisse der 
HAW Hamburg liegen vor: 


LOTH, Ann-Christin, 2021: Social Evaluation of Aircraft. Projektarbeit. Verfügbar unter: https://nbn- 
resolving.org/urn:nbn:de:gbv:18302-aero2021-12-16.012. 





LOTH, Ann-Christin, SCHOLZ, Dieter, 2021. Soziale Bewertung von Flugzeugen - Das Projekt Airbus 
A380. Hamburg Aerospace Lecture Series (DGLR, RAeS, VDI, ZAL). Vortrag, HAW Hamburg, online, 
2021-11-18. Hamburg, Germany. Verfügbar unter: https://doi.orgq/10.5281/zenodo.5844 727. 


SCHOLZ, Dieter, 2021. Tschüss Airbus A380 — Ein Nachruf. Pressemitteilung. Verfügbar unter: 
https://purl.org/aero/PR2021-12-28 (HTML). 


SCHOLZ, Dieter, 2021. Airbus A380 - Ein Nachruf. Bericht. Verfügbar unter: 
https://purl.org/aero/RR2022-03-15 (PDF). 


Die dramatischen Ereignisse der Werkserweiterung gingen über die hier dargestellte 
Verlängerung der Start- und Landebahn weit hinaus. Entsprechend war die Betrof- 
fenheit und das gesellschaftliche Engagement deutlich größer als aus diesem Bericht 
erkennbar. Hinweise auf Quellen zum Protest gegen die Werkserweiterung liefert das 
Literaturverzeichnis des "Nachrufs" (HTML oder PDF). 


Für die Erstellung der Dokumente der HAW Hamburg wurde umfangreich recher- 
chiert, nicht nur in der Literatur, sondern auch durch Interviews von Zeitzeugen. Bei 
den Recherchen wurde so auch der Kontakt zur Bürgervertretung Neuenfelde, 
Francop und Cranz hergestellt. Es wurde der gemeinsame Entschluss gefasst, die 
vor ca. 20 Jahren geleistete umfangreiche und hochwertige Arbeit wissenschaftlich 
zu veröffentlichen und zu archivieren. Ziel ist, die damals mühsam erarbeiteten Er- 
kenntnisse interessierten Lesern zugänglich zu machen und der Nachwelt geordnet 
zu hinterlassen. Das Archiv der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) ist dafür ein 
würdiger Ort. Gegen das Vergessen! Aus der Geschichte lernen! 


Dieter Scholz (Veröffentlichung und Archivierung) 


Inhalt 


Kapitel 1: Technische Bedarfsbegründung 

Kapitel 2: Nachweis der Start- und Landeleistungen 
Kapitel 3: Hindernisfreiflächen 

Kapitel 4: Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 
Kapitel 5: Anflugwinkel 

Kapitel 6: Jet Blast 

Kapitel 7: Wirbelschleppen 


Kapitel 8: Vortrag: Prüfung der Bedarfsbegründung (Highlights) 


Eine detaillierte Gliederung der einzelne Kapitel ist am Anfang 
eines jeden Kapitels aufgenommen. 


Bürgervertretung 


Neuenfelde - Francop- Cranz von 1976 


Start- und Landebahnverlängerung 
Hamburg-Finkenwerder für A 380 


Thema: 

Prüfung der Bedarfsbegründung, 
Flugsicherheit und Gefahrenbewertung 
nach Planänderungsbeschluss vom 30.11.2005 
zur geplanten Start- und Landebahnverlängerung 





Hamburg-Neuenfelde, Januar 2006 


Kapitel 1 
Seite 1 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Technische Bedarfsbegründung 


li. Technische Bedarfsbegründung 


1.1 Airbus Vorträge zur Begründung 

1.1.1. Fehlende technische Bedarfsbegründung 

1.12; Gewichtsbetrachtung 

1.1.3. Erforderliche Start- und Landebahnlängen 

1.1.4. Startgewicht 66 % vom maximalen Startgewicht 

1.1.5. Airbus Kenntnisstand über Gewichte und mögliche Vorratsplanung 
1.1.6. Airbus-Szenario "410 t Start- und Landegewicht" 


1.2: Startgewichtsforderung 410 t 
1.3. Landegewichtsforderung 410 t 





Rev. 1 vom 30.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
Ra Technische Bedarfsbegründung EURE 
1.1. Airbus Vorträge zur Begründung 
1.1.1. Fehlende technische Bedarfsbegründung 


Die Aussagen von Airbus zur nochmaligen Bahnverlängerung basieren auf die nicht nachvollziehbare 
Behauptung, dass die Frachtversion des A380-800 eine längere Start- und Landebahnlänge benötigen soll 
als die Passagierversion, für die nach den Behauptungen von Airbus die bisherige Bahnlänge, sowohl für 
den Start als auch für die Landung, ausreichen soll. 

Die elementaren technischen und flugleistungstechnischen Bewertungen wurden bereits in mehreren 
Schriftsätzen und auch gutachtlich im Juli 2004 durch ein von der Bürgervertretung Neuenfelde-Francop- 
Cranz in Auftrag gegebenes Gutachten dargestellt und erläutert. Ebenso wurde auf zahlreiche Widersprüche 
in der technischen Bedarfsbegründung und auf den schon im Jahre 2004 von Airbus nicht vorgelegten 
Flugleistungsnachweis hingewiesen, ferner wurden zusätzlich mögliche Alternativen aufgezeigt. 


In diesem Kapitel werden die bisherigen von Airbus dargelegten Bedarfsbegründungen erneut thematisch 
aufgenommen und im Kontext von Planänderung und -ergänzung aktualisiert. 


Folgende Tatsachen sind wichtige Kriterien zur Beurteilung der technischen Bedarfsbegründung und müssen 

bei allen Überlegungen und Abwägungen zu diesem Thema eine gewichtige Rolle einnehmen: 

l. Gewichtsrelation zwischen 380-800 Passagier- und Frachtversion. Die A380-800 Frachtversion ist im 
Betriebsleergewicht gegenüber der A380-800 Passagierversion um 25 t. leichter 

2. Die Aussage seitens Airbus, dass die vorhandenen Bahnlänge von 2684 m ausreichend ist, 
um alle zu beabsichtigten Flüge mit der A 380-800 Passagierversion in Finkenwerder zu 
absolvieren. Die Folge ist, dass auch für die A 380-800 Frachtversion eine Bahnlänge von 2684 m 
ausreichend ist, alle zu beabsichtigten Flüge in Finkenwerder durchzuführen. 

3. Die seit Monaten aktuell erflogenen Flugleistungsdaten sind zum heutigen Tage in ausreichender 
Menge vorhanden. Mit diesen vorhandenen Daten ist Airbus in der Lage einen exakten Start- und 
Landestreckennachweis für die verschiedensten Bedingungen zu erbringen. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
ER Technische Bedarfsbegründung Be 
1.1.2. Gewichtsbetrachtung: 


Der A 380-800 ist in der Passagier- und Frachtversion in seinen Abmessungen bezüglich Länge, Spannweite, 
Höhe, Rumpfdurchmesser absolut identisch. Beide Flugzeuge haben die gleiche Tragfläche bekommen, somit 
unterscheiden sich auch die aerodynamischen Eigenschaften nicht voneinander. 

Das Betriebsleergewicht der A 380-800 Frachtversion ist - 25 t geringer als das der A 380-800 Passagier- 
version. Nur das maximale Startgewicht der Frachtversion ist mit 590 t, um 30 t höher als das der 
Passagierversion mit einem maximale Startgewicht von 560 t. 

Die Berücksichtigung der maximalen Startgewichte hat für Finkenwerder jedoch keine Bedeutung. 

Bei realistischen Flugaufträgen, wie Überführungsflügen von Hamburg nach Toulouse oder von Toulouse 
nach Hamburg, Kundenabnahmeflügen und Auslieferungsflügen ist unter vergleichbaren Bedingungen die 

A 380-800 Frachtversion immer leichter als die A 380-800 Passagierversion. 

Ursprünglich hat Airbus den Bahnmehrbedarf mit der schwereren Frachtversion begründet. 

In diesem technisch ganz entscheidenden Punkt hat Airbus nachgegeben und die früheren Aussagen 
korrigiert. Im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss steht auf Seite 52: 

„Zu (2) Das Leergewicht des A 380F ist zwar um 25 t geringer als das der Passagierflugzeugversion. 

Es kommt aber für die Abnahme-Flüge auf 66 % des maximalen Startgewichts von 620 t an. Die 
Erläuterungen des maximalen Startgewichts und des Mindestfluggewichts bei Abnahmeflügen für ein 
Flugzeug des Typs A 380F sind bereits im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 niedergelegt, und 
zwar dort auf den Seiten 91 und 92.“ 


Damit ist immerhin unstreitig, dass die allgemeine Behauptung, die A 380-800 Frachtversion sei 
schwerer als die A 380-800 Passagierversion, den technischen Bedarf für die Start- und 
Landebahnverlängerung nicht trägt. 


In anderen Veröffentlichungen und Vorträgen, sowie Fachzeitschriften und Fachbüchern, spricht auch Airbus 
immer nur über ein maximales Startgewicht von 590 t für die A 380-800 Frachtversion. 





Rev. 2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
2 Technische Bedarfsbegründung EURE 
1.1.3. Erforderliche Start- und Landebahnlängen 


Das die A 380-800 Frachtversion im Betriebsleergewicht um - 25 t leichter ist, als die A 380-800 
Passagierversion, ist von herausragender Bedeutung, weil, so Airbus selbst, die Bahnlänge von 2.684 m 
für den Flugbetrieb der A 380-800 Passagierversion ausreicht. 

Aus flugleistungstechnischer Sicht hätte Airbus in der Konsequenz auch die Start- und Landeleistungs- 
aussagen korrigieren müssen. Die nunmehr aufgeführten Aussagen von Airbus, die A 380-800 
Frachtversion benötige mehr Bahnlänge als die A 380-800 Passagierversion, sind nicht mehr tragbar. 
Flugphysikalisch ist nicht erklärbar, dass ein leichteres Flugzeug bei ansonsten identischen 
Größenordnungen und auch Flugeigenschaften nicht mehr Start- und Landelänge benötigen kann. 


Die Falschaussage, dass die A 380-800 Frachtversion eine längere erforderliche Start- und Landebahnlänge 
benötige als die A 380-800 Passagierversion, kann nicht als technische Bedarfsbegründung für die Start- 
und Landebahnverlängerung dienen. 





Rev. 1 vom 30.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
Er Technische Bedarfsbegründung EURE 
1.1.4. Startgewicht 66 % vom maximalen Startgewicht: 


In einer weiteren Begründung wird gefordert, dass für Abnahmeflüge ein Startgewicht von 66 % 
bezogen auf das maximale Startgewicht erforderlich ist. Folgende Punkte sind zu beklagen: 
a. Fehlende Unterscheidung zwischen Forderungen aus „Certification Flights“, 
„Production Flights“ und „Customer Acceptance Flights“. 
b. Es gibt keine Forderung nach 66 % vom MTOW 
c. Falsches Bezugsgewicht 


1.1.4.1. Unterschiede Testflight und Acceptance Flight 
Es wird nicht substantiiert unterschieden zwischen 


„Certification Test Flights“ ; „Production Flights“ ; „Customer Acceptance Flights“. 
Diese Flüge unterscheiden sich in ganz erheblicher Weise voneinander. 

Sie unterscheiden sich wesentlich durch vollkommen unterschiedliche Anforderungsprofile. 
Certification Test Flights 

« Führen zur Musterzulassung / Programm muss Gesetzesforderungen erfüllen 

« Durchführung auf speziell für Testflüge ausgewählten Flughäfen 

« Es werden Flüge im gesamten Gewichtsspektrum gefordert 

Production Test Flights 

e Führen zur Verkehrszulassung / Programm muss Gesetzesforderungen erfüllen 

°e Durchführung auf dem Fluge Toulouse — Hamburg (Siehe Airbus Publikation) 

« Der Gesetzgeber verlangt keine Nachweise in der „ 2/3 Konfiguration“ 
Acceptance Flights 

°e Vorführung für den Kunden / Programm bestimmt der Kunde 

° Durchführung ex Finkenwerder möglich 

« Abfluggewicht wird bestimmt durch Kraftstoffbedarf für vorgesehene Flugdauer 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 
Seite 6 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Technische Bedarfsbegründung 


„Certification Test Flights“ 

dienen der Musterzulassung eines neuen Flugzeuges. Bestimmte Flugleistungen die einerseits primär 
gesetzlich gefordert sind und andererseits dem Kunden zugesagt wurden, müssen nachgewiesen werden. 
Dieser Nachweis ganz bestimmter Flugleistungen und weiterer gesetzlich geforderter technischer und 
flugtechnischer Anforderungen wird in tausenden von Flugstunden während der Certification Test Flights 
nachgewiesen. Diese Flüge werden selbstverständlich im gesamten Gewichts- und Leistungsspektrum eines 
Flugzeuges durchgeführt. Eine erfolgreiche Certification führt letztendlich zur Musterzulassung des A 380. 
Bestandteil der Musterzulassung ist u.a eine Endfassung des Flugbetriebshandbuches vom A 380. In diesem 
Flugbetriebshandbuch gibt es einen Abschnitt „Flugleistungen“, aus dem alle wichtigen Leistungsdaten 
entnommen werden können. Diese Daten werden seit dem 27.April 2005 erflogen. Die Certification Test 
Flights sind abgeschlossen bevor die Serienproduktion des Flugzeuges beginnt. 

Diese „Certification Test Flights“ haben für Finkenwerder keine Bedeutung, weil sie hier nicht vorgesehen 
sind. Der Gesetzgeber verbietet, überdies hinaus, die Durchführung von „Certification Test Flights“ über 
dichtbesiedelten Gebiet, wie wir es in Hamburg vorfinden. 

Bestimmte, von Airbus immer wieder aufgeführte, Forderungen nach Mindestgewichten oder auch, wie 
später noch erläutert, nach Performance Punkten sind Fragmente aus dem Certification Programm. Die 
abgeleiteten Forderungen können aber nicht der technischen Bedarfsbegründung für die Start- und 
Landebahnverlängerung dienen, weil sie aus dem Zusammenhang eines ganz anderen Testfluges, nämlich 
dem Certification Test Flight, entnommen sind. 





Rev. 1 vom 30.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Kapitel 1 
Seite 7 


Technische Bedarfsbegründung 


„Production Test Flights“ 

Die angesprochenen „Production Test Flights‘ führen zur Verkehrszulassung jedes individuellen 
Flugzeuges. Bestandteil sind einige Systemtests und die Aufzeichnung von Flugleistungsdaten. 

Diese Stichproben müssen nicht zwingend für einen bestimmten „Performance-Punkt“ , wie im 
Planfeststellungsbeschluss beschrieben, nachgeprüft werden. Vielmehr ist der Vorgang folgender: 

Für eine beliebige Flughöhe, bei einem beliebigen Gewicht, werden während des Fluges u.a. die 
Geschwindigkeit und der Kraftstoffbedarf von den entsprechenden Instrumenten abgelesen. 

Später werden die „Stichproben“ mit den Werten aus dem Flugbetriebshandbuch verglichen. 

Es besteht keine Notwendigkeit hier „Performance-Punkte“ der Optimum Altitude zu bestätigen. 

Eine ganz bedeutende Feststellung im Zusammenhang mit Production Test Flights ist die Aussage von 
Airbus, in eigenen veröffentlichten Publikationen, dass die Aufzeichnungen von Flugleistungsdaten 
bereits auf dem Fluge von Toulouse nach Hamburg erfolgen. Damit entfällt auch hier eine Überprüfung 
ex Finkenwerder. 

„Customer Acceptance Flight“. 

In Finkenwerder von Bedeutung und hier für die Auslieferung an Kunden in Europa sowie dem nahen 
und mittleren Osten relevant, ist der „Customer Acceptance Flight“. Dieser Kundenabnahmeflug findet 
bei der Abnahme eines neuen Flugzeuges durch den Kunden beim Hersteller statt. Das Flugprogramm 
wird vom Hersteller empfohlen, aber letztlich vom Kunden bestimmt. Auf diesem Flug sind keine 
gesetzlichen Forderungen zu erfüllen. Für diese „Customer Acceptance Flights“ gibt es also auch keine 
keine gesetzlich geforderten Fluggewichte. Es gibt auch hier keine Notwendigkeit vorher bestimmte 
weitere Parameter nachzufliegen. Der Kunde übernimmt die vom Hersteller bereitgestellten Daten aus 
dem Flugbetriebshandbuch, das wie angesprochen in der Certification erflogen wurde. Einige, auch 
nicht alle Kunden werden durch die Aufzeichnung von Flugleistungsparametern stichprobenweise die 
Angaben aus dem Flugbetriebshandbuch überprüfen. Die überwiegenden Inhalte bleiben den 
zahlreichen Systemtests vorbehalten. Das Abfluggewicht wird bestimmt durch den Kraftstoffbedarf für 
die vorgesehene Flugdauer. 





Rev. 2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 
Seite 8 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Technische Bedarfsbegründung 


1.1.4.2. Forderung nach 66 % 
Zu b.: Für „Certification Test Flights“ und für „Production Flights“ gibt es gesetzliche Forderungen. Es gibt 


keine Forderung, die ein Startgewicht mit explizit 66 % vom maximalen Startgewicht verlangen. Ohnehin 
sind Certification Test Flights in Finkenwerder überhaupt nicht vorgesehen und Production Test Flights nur 
sehr eingeschränkt. Für die „Customer Acceptance Flights“ gibt es weder die gesetzliche Forderungen nach 
66% noch ist es gängige Praxis dieses Abfluggewicht anzustreben. Auch haben bisher weder Boeing noch 
Airbus die Customer Acceptance Flights in der 2/3 Konfiguration (66 %) durchgeführt. 


1.1.4.3. Falsches Bezugsgewicht 
Zu c.: Das Bezugsgewicht der 66 % ist 620 t. Aus dieser Forderung ergibt sich das geforderte Startgewicht 


von 410 t. Im Zeitraum seit dem Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 wurde in zahlreichen 
Publikationen und auch in Airbus Veröffentlichungen das maximale Stargewicht von 590 t bestätigt. 

Dazu gibt es weiteres zahlreiches Beweismaterial: 

Neu sind u.a. eine Doktorarbeit der TU Berlin sowie zahlreiche Publikationen in der Tagespresse und in 
Zeitschriften. Erneut muss ın diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass Airbus mit Vorträgen ın Boston 
(Juni 2003), New York (März 2004) sowie immer noch aktuell im Airbus Internet mit einem maximalen 
Startgewicht von 590 t für die A 380-800 Frachtversion rechnet. 


Die Falschaussage, dass die A 380-800 Frachtversion mit 66% vom maximalen Startgewicht starten 
müsse, Kann nicht als technische Bedarfsbegründung für die Start- und Landebahnverlängerung 
dienen. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
E Technische Bedarfsbegründung Be 
1.1.5. Airbus Kenntnisstand über Gewichte und mögliche Vorratsplanung 


Das von Airbus immer wieder vorgebrachte Argument, das Startgewicht müsste in Finkenwerder 66% 
vom maximalem Startgewicht betragen ist technisch und fliegerisch nicht begründet. Die Airbus Forderung 
nennt zudem 410 t als erforderliches Startgewicht. 410 t sind 66% von 620 t. Das Bezugsgewicht von 620 t 
ist falsch gewählt. Die Recherche ergibt bisher ohne Ausnahme ein maximales Startgewicht für die A 380- 
800 Frachtversion von 590 t. 


Nicht einmal die Planungen für die etwaigen weiteren Derivate gehen von konkreten maximalen 
Startgewichten mit 620 t aus. Ganz im Gegenteil, die Frachtversion ist bisher nicht mit Derivaten geplant, 
die ein höheres Startgewichte erhalten sollen. Es gibt lediglich Überlegungen die A 380-900 
Passagierversion zu verwirklichen, selbst dieses Flugzeug ist nicht mit 620 t Startgewicht geplant. 


Das Studium der Lektüre: „ Airbus A 380 — Der fliegende Gigant aus Europa“ liefert weitere Informationen, 
die in diesem Zusammenhang wichtig sind. 


Autor: Andreas Spaeth, Verlag: Heel Verlag GmbH, Königswinter 
Erschienen: 2005 nach Erstflug des A 380, ISBN 3 - 89880 - 410 —- 0 


Fazit 

Es kann unterstellt werden, dass Airbus über die Buchinhalte in vollem Maß informiert ist. Ausdrücklich 
bedankt sich der Autor bei Airbus über zur Verfügung gestellte Quellen und Archive, Auskünfte der Herren 
Brandt und Hellmann in Hamburg sowie — laut Autor unverzichtbar — Auskünfte des langjährigen ( seit dem 
02.04.1996 ) Chef Large Aircraft Division, Herrn Jürgen Thomas. 

Das Buch selbst vermittelt den Eindruck einer sachlichen Recherche, insbesondere wird der Verarbeitung 
der Problematik „Gewicht“ in Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Flugzeuges erheblicher 
Raum gegeben, von der Gewichtsverteilung über die Räder auf Landebahnen und Rollwege bis hin zur 
Leistungsfähigkeit von Triebwerken für die Bewältigung von Starts unter Volllast. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 
Seite 10 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Technische Bedarfsbegründung 


Die im Buch letztlich aufgeführten Gewichte, für die A 380-800 Passagierversion mit einem maximalen 
Startgewicht von 560 t und für die A 380-800 Frachtversion mit einem maximalen Startgewicht von 590 t 
stimmen mit bisherigen Erkenntnissen überein. Im Buch finden sich keine Hinweise auf andere Gewichte, 
z.B. höhere Gewichte, aus denen sich bei Verwendung der vermeintlichen 66% Regel, die Forderungen nach 
410 t Start- und Landegewicht herleiten lassen. Die bisherige weitläufige Planung sieht Entwicklungen, einer 
um - 7 m verlängerten A 380-900 Passagierversion, mit einem maximalen Startgewicht von - 600 t vor. 
Ebenso wird über eine kleinere A 380 Passagierversion nachgedacht. Eine weitere A 380 Frachtversion ist 
dagegen z.Z. nicht in Planung. 


Die im Buch genannten Start — und Landestrecken können in diesem Zusammenhang nur als Werte für 
maximale Start- und Landegewichte verstanden werden. Das hingegen bedeutet, dass es auch nach Lektüre 
des Buches keinen Zweifel an den bisher im Gutachten der Bürgervertretung von 2004 ermittelten Start — 
und Landebahnstrecken für die in Finkenwerder abzuwickelnden Flugaufträge geben kann. Die im Buch 
genannten Start — und Landestrecken für maximale Start- und Landegewichte stehen im Widerspruch zu den 
Zahlen im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 . 


A - 380 — Chefplaner Thomas wird an mehreren Stellen in dem Buch zitiert. Daraus ergibt sich folgende 
Chronologie: 


Mit Beginn der Planungen für den A — 380 wollte man bei Airbus nicht wieder den Fehler machen, sich in 
der Weiterentwicklung einzuschränken. Flügel, Triebwerke und Fahrwerk sollten daher von Beginn an auf 
Familientauglichkeit hin konzipiert werden. Das war aber schon in den 90 er Jahren also vor dem 08.05.2000, 
genau ab mindestens Sommer 1996 unter Einbindung diverser Fluggesellschaften, damit deren Vorstellungen 
einfließen konnten und sich für das Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit ergeben konnte. Zur 
Familie gehört immer auch der Frachter, obwohl dieser zunächst nicht vorrangig im Focus der Airlines war. 





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Kapitel 1 
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Bürgervertretung 
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Technische Bedarfsbegründung 


Thomas berichtet weiter, bereits ein Jahr vor der Pre-Launch-Kampagne Anfang des Jahres 2000 sei das 
Abfluggewicht für die Passagierversion von 540 auf 560 to erhöht worden, also ebenfalls vor dem 
08.05.2000. Das gehe auf Druck von Singapore Airlines zurück. 


Tim Clark, Chef von Emirates, wird in dem Buch zitiert, er habe von Anfang die verlängerte Version im 
Focus gehabt. Genau die hätte seine Airline auch am liebsten gleich zu Beginn schon gehabt. Emirates war 
bereits vor dem 08.05.2000 stark in die Vorüberlegungen für den Flieger involviert und ist heute größter 
Besteller. 


Emirates war — so das Buch — auch im Juli 2000 offensichtlich die erste Fluggesellschaft, die eine 
Kaufzusage für 2 Frachtflugzeuge abgegeben hat. Erst seit dem 23.06.2000 war die Genehmigung der 
Airbus-Anteilseigner da, potentiellen Erstkunden verbindliche kommerzielle Angebote zu unterbreiten. 


Diese zeitlichen Abläufe lassen nur den Schluss zu, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen 
Daten auch über den Frachter vorgelegen haben müssen, denn selbst innovativste und risikoreichste 
Fluggesellschaften kaufen bzw. bestellen keine „Katze im Sack“. 


Die Ausführungen der Planfeststellungsbehörde im Beschluss vom 29.04.2004 zur Bedarfsbegründung 

für das Vorhaben ( Kapitel 2.2.2.1.3.1. ) suggerieren dann auch eine unzutreffende Sichtweise mit der 
Einlassung, im Dezember 2000 habe Airbus beschlossen, die A 380-800 Frachtversion zu entwickeln. 

Die Vorstellungen über die Konfiguration des Frachters dürften zu diesem Zeitpunkt bereits kaum weniger 
konkret in den Kernparametern gewesen sein als heute. 


Diese Einschätzung wird weiter erhärtet durch die im Buch veröffentlichten Zahlen über die Entwicklung 
der relevanten Daten seit 1997, die sichtbar machen, dass sich bis heute zwar Änderungen ergeben haben, 
indes nur in Nuancen, z.B. für den A3XX-100 im Vergleich zum heutigen A 380 — 800, und aus diesem 
Modell wurde ja auch der Frachter abgeleitet. 





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Kapitel 1 
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Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Technische Bedarfsbegründung 


Zusammenfassung: 


Gewichte und Entwicklungen im Hinblick auf die Passagierversion und zwar auch für den A 380-900 
Passagierversion als einmal vorgesehenem größten Flugzeug der Familie sowie für die Frachtversion 
müssen bereits vor dem Beschluss vom 08.05.2000 bekannt gewesen sein und waren zudem kein 
Zufallsprodukt sondern von Beginn an so absehbar. Die Konzentration nur auf die Passagierversion für 
den Beschluss 2000 war damit ein offensichtlicher Fehler, weil in diese Überlegungen der Frachter nicht 
einbezogen wurde, obwohl — wieder Buchinhalt — der Startschuss durch den Aufsichtsrat des Konzerns 
für beide Modelle mit dem 19.12.2000 gegeben wurde. 


Damit hat alles was nach 2000 kommt nur reparierende Wirkung. 


1.1.6. Airbus-Szenario "410 t Start- und Landegewicht' 
Airbus hat im Laufe der letzten Jahre mehrere inkonsistente und nicht belegte Gründe für den 


Bahnmehrbedarf angeführt. Die Begründungen zunächst für das Startgewicht von 410 t sind fachlich sehr 
unterschiedlich. Die Gemeinsamkeit der aufgeführten Begründungen beschränkt sich lediglich auf das 
Ergebnis von 410 t Startgewicht. 

Ein gefordertes Startgewicht von 410 t. kann nicht als technische Bedarfsbegründung für die Start- 
und Landebahnverlängerung dienen. 

Vermutlich hat Airbus aus diesem Grunde daraus das ‚„Worst Case Scenario“ entwickelt, indem dann ein 
Landegewicht von 410 t die technische Bedarfsbegründung liefern sollte. Eine weitere technische und 
fliegerische Betrachtung, aufgeteilt nach Start- und Landung mit 410 t, dient der Aufklärung um das 
Airbus-Szenario "410 t Start- und Landegewicht". 





Rev. 1 vom 30.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
on Technische Bedarfsbegründung EURE 
1.2. Startgewichtsforderung 410 t 


Allein die Begründungen, die sich auf das 410 t Startgewicht beziehen, sind sehr unterschiedliche: 


© Für die damals noch als A 3XX bezeichnete Passagierversion ergab sich im Zusammenhang mit dem 
Planfeststellungsbeschluss 2000 das Startgewicht mit 66 % vom maximalen Startgewicht. Zum damaligen 
Zeitpunkt wurde ausgehend vom Betriebleergewicht gerechnet. Die in der Verkehrsfliegerei übliche 
Additionsmethode geht vom Betriebleergewicht aus und addiert Kraftstoff und Zuladung. Die Addition 
hatte ein Startgewicht zum Ergebnis, dass in der Größenordnung von - 66 % vom maximalen 
Startgewicht lag. Diese Startgewichtsermittlung ist üblich und nicht zu beanstanden. 


Durch die Tatsache, dass die A 380-800 Frachtversion - 25 t leichter als die A 380-800 
Passagierversion ist, konnte diese übliche Startgewichtsermittlung, ausgehend vom Betriebsleergewicht, 
für den Bedarfsnachweis einer Bahnverlängerung für die Frachtversion nicht taugen. Es wurde eine neue 
Bezugsreferenz gesucht. Das maximale Startgewicht von 590 t bei der A 380-800 Frachtversion ist um 30 
t höher als das maximale Startgewicht von 560 t bei der A 380-800 Passagierversion. Nunmehr wurde das 
maximale Startgewicht als Bezugsgröße hergenommen. Legte man dies zugrunde, ergäbe sich indes 
angesichts des maximalen Startgewichtes von 590 Tonnen für die A380-800 Frachtversion ein 
Startgewicht von nur 389,4 t. Erst der Bezug auf 620 t maximales Startgewicht führte über die 66 % 
Forderung zum Startgewicht von 410 t. 


m Die Begründung im Fricke-Gutachten basiert auf der Notwendigkeit eines umfangreichesn 
Testprogramms. Die Abarbeitung der Programmpunkte mache einen 6,5 Std. Flug notwendig. Die 
Addition der dafür benötigten Kraftstoffmenge zum Betriebsleergewicht der A 380-800 Frachtversion 
ergebe ein Startgewicht von 410 t. 





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Kapitel 1 
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Technische Bedarfsbegründung 


=> Im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 wird überraschenderweise eine weitere Begründung 
angeführt. Für einen spezifischen Performance Punkt in Flugfläche 397 müssen, mit einem Gewicht von 
384 t, Flugleistungsdaten aufgezeichnet werden. Der Kraftstoffbedarf für den Steigflug auf diese 
Flugfläche beträgt nach Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 genau 26 t. Die Addition von 

384 t und 26 t ergibt wieder ein Startgewicht von 410t. 


Die Falschaussagen und Widersprüche, die zur Forderung eines 410 t Startgewicht bei der 
A 380-800 Frachtversion führen, können nicht als technische Bedarfsbegründung für die 
Start- und Landebahnverlängerung dienen. Es gibt keine plausible Notwendigkeit für Flüge 
mit einem Startgewicht von 410 t in Finkenwerder. 


Die bisherigen Ausführungen zum 410 t Startgewicht sind im Grunde nur „Nebenschauplätze“. Sie 
reichen als technische Bedarfsbegründung für die Start- und Landebahnverlängerung nicht aus. An 
dieser Stelle führt Airbus einen Begründungswechsel durch. Die Begründung für die erforderliche 
Bahnverlängerung der bisher planfestgestellten Bahnlänge von 2684 m soll jetzt mit einem 410 t 
Landegewicht der A 380-800 Frachtversion erreicht werden. 





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Kapitel 1 . .. Bürgervertretung 
a Technische Bedarfsbegründung EURE 
1.3. Landegewichtsforderung 410 t 


Zunächst stellt sich die Frage nach einer Erklärung für diesen Begründungswechsel. 

Welche realistische Möglichkeit gibt es, die erklärt, warum ein Flugzeug, hier die A 380-800 
Frachtversion, mit einem Startgewicht von 410 t und auch mit einem Landegewicht von 410 t zu 
berechnen sein könnte ? 


Ein konstruiertes „Worst Case Scenario“ soll nun nach Airbus Vorstellungen die technische 
Bedarfsbegründung für die Start- und Landebahnverlängerung liefern. 


In der Zivilluftfahrt bekannt und auch in den Flughandbüchern von Verkehrsflugzeugen enthalten sind 
sogenannte „Abnormal and Emergency Procedure“. Im Sprachgebrauch wird vom „Notfall“ 
gesprochen. Ein „Worst Case Scenario“ wird in den Flughandbüchern ziviler Verkehrsflugzeuge 
nicht benutzt. 

Abnormals sind bereits kleinere Fehler die nicht dem normalen Flugablauf entsprechen. 

Eine weitere Abstufung sind Emergencies, dies sind Fehler die während des Fluges nicht reversibel 
sind, z.B. Verlust eines Hydrauliksystems oder ein Triebwerksausfall. Bereits Abnormal und 
Emergency Vorfälle sind glücklicherweise sehr unwahrscheinlich. Aus technischer Sicht tragen die 
Ausführungen von Airbus nicht dazu bei, dieses „Worst Case Scenario“ zu verstehen. Eine 
Bombenexplosion oder ein sich unkontrolliert ausbreitendes Feuer an Bord könnte möglicherweise ein 
„Worst Case Scenario“ darstellen. Hier ist eigene Vorstellungskraft erforderlich. Unberücksichtigt aller 
gebotenen Vernunft und realistischen Einschätzung soll nach den Ausführungen von Airbus ein 
Landegewicht von 410 t über dieses Szenario erklärt werden. 





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Kapitel 1 
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Technische Bedarfsbegründung 


Einmal unterstellt, das Startgewicht von 410 t und auch ein von Airbus vorgetragenes, nicht detailliert 
beschriebenes „Worst Case Scenario“ wären gerechtfertigt, dann müssen im weiteren bestimmte technische 
und fliegerische Abläufe eine entsprechende Würdigung bzw. Klärung erfahren. 


Im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 und auch im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 
28.11.2005 sind diverse Versäumnisse im Zusammenhang mit dem „Worst Case Scenario“ zu beklagen. 
Es wird entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend geklärt ob ein so konstruiertes „Worst Case 
Scenario“ gerechtfertigt ist und ob es Alternativen gibt. 

Das ‚„Worst Case Scenario“ basiert auf die Airbus Annahme, dass ein gravierender technischer Fehler 
eine sofortige Rückkehr erforderlich macht. Das bedeutet nicht die zwangsläufige Rückkehr nach 
Finkenwerder. Die Versäumnisse im Einzelnen: 


a. Fehlende Kraftstoffbedarfsberechnung. Für den Startvorgang wird eine bestimmte Kraftstoffmenge 
benötigt. Jede weitere Flugminute erfordert zusätzlichen Kraftstoff. Auch für eine nur kurze Flugdauer 
benötigen Flugzeuge der Größenordnung vom A 380 eine Menge Kraftstoff, die nicht zu unterschlagen ist. 


b. Ein annähernd gleiches Landegewicht kann weiterhin nur dann erzielt werden, wenn eine sofortige 
Rückkehr nach Hamburg-Finkenwerder erfolgt. Ein Abnormal und/oder Emergency verlangt die 
Berücksichtigung der vom Hersteller für das Flugzeug im Flughandbuch aufgeführten Verfahren. Auch 
eine Landung in einer Emergency Situation muss „Sicher“ sein. Die Cockpit Arbeit benötigt dafür eine 
bestimmte Zeit der Vorbereitung. Ein Flugzeug dieser Größenordnung kann nicht sofort wieder gelandet 
werden. 





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Technische Bedarfsbegründung 


c. Die Möglichkeit, in Abnormal und Emergency Fällen, Kraftstoff abzulassen, um das Landegewicht 
signifikant zu reduzieren und in der Folge die Sicherheit für die Landung weiter zu erhöhen bleibt 
unberücksichtigt. 


d. Entscheidungsfindung und Entscheidungskriterien für die Wahl einer geeigneten Landebahn wurden 
nicht genannt. 


e. Alternativenprüfung möglicherweise sicherer Flughäfen, besonders aber für Hamburg-Fuhlsbüttel, 
bleiben für dieses konstruierte „Worst Case Scenario“ unberücksichtigt. Eine Landung in Hamburg- 
Finkenwerder unter diesen Umständen, selbst bei einer verlängerten Bahn, ist nicht die erste Wahl. 





f. Auswahl einer geeigneten Landebahn hat dem Grundsatz der höchstmöglichen Sicherheit zu 
folgen. Die Klärung der Sicherheit hat nicht stattgefunden. 


g. Das sehr hohe Landegewicht ( 410 t sind 96% vom maximalen Landegewicht 427 t ) und 
gleichzeitig konstruiertem “Worst Case Scenario” wird ebenfalls nicht berücksichtigt. 





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Kapitel 1 
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Technische Bedarfsbegründung 


Die von Airbus vorgetragene Vorgehensweise ist in der gesamten Luftfahrt überhaupt nicht geboten. 
Von allen in der Luftfahrt „Verantwortlichen“ kann und muss die Bevölkerung verlangen dürfen, dass 
angefangen beim Hersteller, fortgesetzt über den Betreiber bis zum Piloten ein Konzept für mögliche 
Abnormals und Emergencies vorliegt. Das ist auch der Fall, nur findet es weiterhin keine 
Berücksichtigung. Jedes Flughandbuch eines Verkehrsflugzeuges beinhaltet vom Hersteller empfohlene 
Verfahren, und das für alle realistischen Fehler, auch solche, die in die Kategorie „Abnormals und 
Emergencies“ einzustufen sind. Um der Verantwortung und den Sicherheitsanforderungen gerecht zu 
werden beinhalten die entsprechenden Kapitel auch Vorkehrmaßnahmen und Berechnungshilfen für 
eine Landung. Fehler die beispielsweise, die Landeklappen nicht ausfahren lassen, die bei defekter 
Hydraulikanlage Einfluss auf die Bremsleistung haben, die Schubumkehr beeinträchtigen u.s.w. sind 
alle im Flugbetriebshandbuch enthalten und werden von den Piloten im Zuge der Vorbereitung zur 
Landung abgearbeitet. Ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung sind Tabellen der „Actual Landing 
Distance for abnormal Landing“. Diese Tabellen berücksichtigen u.a. das Landegewicht, Temperatur, 
Luftdruck und ganz wesentlich den individuellen Fehler. Es wird differenziert, ob ein-zwei-drei- oder 
alle Hydrauliksysteme betroffen sind, welche Landeklappen, bzw. welches Bremssystem defekt sind. 
Die zu ermittelnde Landestrecke muss kleiner sein als die verfügbare Landestrecke. Nur dann darf die 
Landung durchgeführt werden und kann unter den gegebenen Umständen als sicher eingestuft werden. 


Die hier aufgeführten Gedanken mögen nur einen Eindruck der nötigen Überlegungen im 
Zusammenhang mit Notfällen geben. Nicht einmal der Ansatz, wie eine 410 t Landung mit 
angenommenen schweren technischen Problemen ablaufen soll, ist den Airbus und 
Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen. 


Die Prüfung der Landung in dem konstruierten “Worst Case Scenario” 
wurde in keinem der bisherigen Planfeststellungsbeschlüsse gewürdigt. 





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Kapitel 1 
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Technische Bedarfsbegründung 


Das Airsight Gutachten und der 2. Planänderungsbeschluss beinhalten nicht 

- die erforderlichen Landestrecken mit einem Landegewicht von 410 t 

- die Landestrecken mit bestimmten Systemfehlern 

- die Berücksichtigung einer Emergency Landung in Zusammenhang einer nunmehr 
eingeschränkten Sicherheitsfläche am Bahnende einer möglichen Landung auf der Bahn 23. 


Das Fricke-Gutachten und auch der Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 nennen die Landung auf der 
Bahn 23, d.h. ein Anflug aus Richtung Nordost in Richtung Südwest, als limitierenden Faktor für die Operation 
mit der A 380-800 Frachtversion in Hamburg Finkenwerder. Unabhängig von der nicht nachvollziehbaren o.a. 
technischen Bedarfsbegründung wird auch der rechnerische Flugleistungsnachweis für einen Bahnmehrbedarf 
von 589 m nicht erbracht. 

Zum Planfeststellungsbeschluss im April 2004 wäre es ausreichend genau gewesen den Flugleistungsnachweis 
für einen Bahnmehrbedarf mit verfügbaren „Preliminary Data‘ zu führen. Wichtig wäre gewesen den Nachweis 
zu erbringen. Im jetzigen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28.11.2005 und im 2. Änderungsbeschluss 
vom 30.11.2005 wäre eine technische Bedarfsbegründung und der rechnerische Flugleistungsnachweis für einen 
Bahnmehrbedarf mit seit April 2005 erflogenen Daten fundiert möglich gewesen. Die neuerlichen Beschlüsse 
lassen nicht im Ansatz eine nachvollziehbare und realistische technische Bedarfsbegründung erkennen. 


Die Bedarfsbegründung liefert nach Airbus Vorstellungen die Landung mit 410 t infolge eines „Worst Case 
Scenario“. Die Zusammenhänge dieser konstruierten Situation wurden ebenso nicht den Kriterien einer später im 
Airsight Gutachten durchgeführten Risikoanalyse unterzogen. Kurzum - einerseits wird die Bahnverlängerung 
mit einem sehr schadhaften Flugzeug herbeigeführt und andererseits wird das Risiko von Landeunfällen in der 
Modellvorstellung minimiert ohne die ursprünglich konstruierte Szenerie zu berücksichtigen. 


Die Behauptungen zur Forderung nach einem 410 t Landegewicht bei der A 380-800 Frachtversion sind 
widersprüchlich und berücksichtigen Alternativen nicht ausreichend. Sie können nicht als technische 
Bedarfsbegründung für die Start- und Landebahnverlängerung dienen. 





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Kapitel 2 
Seite I 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


2. Nachweis Start- und Landeleistung 


2.1. Gesetzliche Bestimmungen 

2: Start und Landung 

2.2: Lufttüchtigkeitsforderungen 

2.43; Startlimitierungen 

21.4; Optimierung der Startleistungen 

2.1.5, Landelimitierungen 

2.2, Berechenbare Flugleistungen. 

2.2.1, Angaben von Airbus, Wächtler und Planfeststellungsbeschluss 
222, Erforderliche Start- und Landestrecken 

223: Verfügbare Start- und Landestrecken 

22. Airbus Präsentationen außerhalb des Verfahrens 





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Kapitel 2 
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Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 





Legende: 

TODA Takeoff Distance available Verfügbare Startstrecke 
TODRrEo Takeoff Distance required Erforderliche Startstrecke 
TORA Takeoff Run available Verfügbare Startrollstrecke 
TORREo Takeoff Run required Erforderliche Startrollstrecke 
LDA Landing Distance available Verfügbare Landestrecke 
LDreo Landing Distance required Erforderliche Landestrecke 


ASDA Accelerate Stop Distance avail. Verfügbare Startabbruchstrecke 


ASDrEQO Accelerate Stop Distance required Erforderliche Startabbruchstrecke 


Allgemeine Erklärung: 
Available / Verfügbar - gibt die Länge an, die der Flugplatz zur Verfügung stellt. 


Required / Erforderlich - gibt die Länge an, die das Flugzeug benötigt. 

Die Werte sind immer an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B.: 

Start - oder Landevorgang ; Richtung der Bahn (In Finkenwerder Bahn 05 oder Bahn 23) ; 
Die Required / Erforderlich - Werte sind überdies noch abhängig von u.a. Flugzeuggewicht ; 
Bahnoberflächenzustand ; Außentemperatur ; Wind & Luftdruck 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 3 


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Nachweis der Start- und Landeleistungen 





2.0. Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Der Planänderung und auch der Planerweiterung fehlt, wie bereits in den vorangegangenen Planungen, 
neben der technischen Bedarfsbegründung, auch ein nachvollziehbarer und begründeter Nachweis der 
Start- und Landeleistungen für den A 380-800, sowohl für die Passagier- als auch Frachtversion. 


Erst der Nachweis und die Erfüllung der gesetzlichen Mindestforderungen erlaubt eine Aussage über 
den sicheren Betrieb eines Luftfahrzeuges für Start, Reiseflug und Landung. Diese Voraussetzungen 


sind nicht erfüllt und müssen von Airbus unbedingt vorgelegt werden. 


Mit dem Ziel der Aufklärung in diesem wichtigen Thema wird dieses Kapitel unterteilt in: 


- Teill 2.l: Gesetzliche Bestimmungen 

- Tell 22. Von Airbus und von der Planfeststellungsbehörde vorgestellte Flugleistungen 
2.1: Gesetzliche Bestimmungen 

2.1.1. Start und Landung 


Bei einem Start eines Verkehrsflugzeuges, muss aus Sicherheitsgründen sichergestellt sein, dass für alle 
Fälle die vorhandene Starbahn ausreicht und die geforderten Steigsegmente eingehalten werden. Aus 
diesem Grunde muss vor jedem Start das MATOW (Maximum allowable Takeoff Weight) berechnet 
werden. Ebenso müssen bestimmte Bedingungen für die Landung überprüft werden. 


Die entsprechenden Lufttüchtigkeitsforderungen für Verkehrsflugzeuge sind durch FAR (Federal 
Aviation Regulations) und JAR (Joint Aviation Regulations) festgelegt. Das LBA (Luftfahrt- 
Bundesamt) übernimmt die FAR’s und JAR’s. Zum Betrieb von Luftfahrzeugen müssen in Deutschland 
außerdem die Forderungen der LuftBO (Betriebsordnung für Luftfahrtgerät) erfüllt werden. 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 4 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 





2.1.2, Lufttüchtiskeitsforderungen 


LuftBO - Betriebsordnung für Luftfahrtgerät 

Der abgedruckte Auszug aus der LuftBO beschreibt zunächst die Forderung nach einem Flughandbuch 
und der darin angegebenen Leistungsdaten. Weiter ist im Absatz 2 sehr ausführlich beschrieben, welche 
den Start beeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind. Mit besonderer Deutlichkeit muss und 
höchster Priorität sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass das Gewicht (hier Masse) zu 
berücksichtigen ist. Für die zahlreichen Klärungen in dieser technischen Frage muss es somit auch 
genannt werden. 

Im folgenden sind Ausschnitte einiger wichtiger Paragraphen der LuftBO aufgeführt: 


1. DV Luft BO 8 24 

Betriebsgrenzen für Luftfahrzeuge 

(1) Ein Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit den im zugehörigen Flughandbuch und in 
anderen Betriebsanweisungen angegebenen Leistungsdaten und festgelegten Betriebsgrenzen betrieben 
werden. Das Flughandbuch ist an Bord des Luftfahrzeugs mit Ausnahme der nichtmotorgetriebenen 
Luftsportgeräte mitzuführen. Die Zulassungsbehörde kann auf Antrag des Halters weitere Ausnahmen 
zulassen, sofern der Flugbesatzung die für den Betrieb des Luftfahrzeugs erforderlichen Daten zur 
Verfügung stehen. 

(2) Für jeden Flug ist zu prüfen, ob die Startmasse begrenzt werden muss oder ob der Flug überhaupt 
durchgeführt werden kann. Hierbei sind, soweit erforderlich, alle die Leistung des Luftfahrzeugs 
beeinflussenden Faktoren, insbesondere Masse des Luftfahrzeugs, Luftdruck, Temperatur und Wind 
sowie Höhe, Beschaffenheit und Zustand der Start- und Landebahnen, zu berücksichtigen. 





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Kapitel 2 
Seite 5 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 





FAR Part 25 


Die FAR’s beschreiben detailliert, welche zahlreichen und unterschiedlichen Rechengänge vor 
einem Start zu überprüfen sind. Die hier aufgeführten Kapitel befinden sich im Anhang: 


FAR part 25.105 - Takeoff 

FAR part 25.107 - Takeoff speeds 

FAR part 25.109 - Accelerate-stop distance 

FAR part 25.111 - Takeoff path 

FAR part 25.113 - Takeoff distance and takeoff run 
FAR part 25.115 - Takeoff flight path 

FAR part 25.117 - Climb: general 

FAR part 25.119 - Landing climb: All-engines-operating 
FAR part 25.121 - Climb: One-engine-inoperative 

FAR part 25.125 - Landing 





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Kapitel 2 
Seite 6 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 





Die Lufttüchtigkeitsforderungen für Verkehrsflugzeuge zeigen zunächst in der gebotenen Genauigkeit, 
welche Rechengänge durchgeführt werden müssen, um am Ende dieser Vorgänge aussagen zu können, 
dass der bevorstehende Start als sicher zu bewerten ist. Somit wird verständlich, warum von Seiten der 
Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz gefordert wird, diese Daten von Airbus einzufordern. 
Bisher hat im Fachgebiet der Flugphysik vornehmlich die Überprüfung der Start- und 
Landebahnstrecken eine herausragende Bedeutung eingenommen. Diese Überprüfung diente der 
Beurteilung, wieweit Startgewichte einen Bahnmehrbedarf erforderlich machen. Die Bürgervertretung 
Neuenfelde-Francop-Cranz hat dabei realistische Gewichte, für in Finkenwerder durchzuführende 
Flüge, angenommen und mit Hilfe der von Airbus zur Verfügung gestellten Flugleistungsdaten die 
Start- und Landestrecken berechnet. Airbus hat bislang vornehmlich Forderungen gestellt und keinen 
Rechengang offenbart. Das ist ein Versäumnis, welches aufgrund der o.a. gesetzlichen Bestimmungen 
nicht länger akzeptabel ist. 

Im Rahmen der Planänderung stehen die Sicherheitsflächen (Streifen und RESA) nicht mehr 
uneingeschränkt zur Verfügung. (Siehe Airsight Gutachten) Bedingt durch diese Veränderung muss 
jetzt nicht nur der bisher geforderte Rechengang zur Ermittlung der Start- und Landestrecken 
eingefordert werden. Vielmehr muss jetzt ebenfalls der weitere Startvorgang, also auch nach dem 
Abheben betrachtet werden. Das Airsight Gutachten stellt fest, dass Streifen, RESA, Abflugfläche und 
Übergangsfläche bei bestimmten Start- und Landevorgängen durchdrungen werden, es klärt aber 
ebenfalls nicht ansatzweise und somit nachvollziehbar über den Rechengang auf, warum die Gutachter 
zu dieser Aussage gelangen. 





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Kapitel 2 
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2.1.3. Startlimitierungen - Takeoff Limitations 
Um einen Start sicher durchzuführen, müssen die FAR/JAR Anforderungen erfüllt werden. 


Für einen Start müssen dabei die möglichen Startlimitierungen überprüft werden. 
Die vier wichtigsten Startlimitierungen sind: 

Field Length Limitation 

Climb Limitation 

Obstacle LimitationMaximum 

Takeoff Weight 


Auch zu überprüfen, aber von untergeordneter Bedeutung, sind die folgenden Startlimitierungen: 
Brake Energy Limit 
Tire Speed Limit 
Minimum Unstuck Speed 
LimitMinimum Control Speeds 
Other Limits 


Field Length Limitation 
Begrenzung des Startgewichts durch die Startbahnlänge 


Folgende Forderungen müssen überprüft werden: 


Takeoff Distance Required kleiner gleich Takeoff Distance Available 
Takeoff Run Required kleiner gleich Takeoff Run Available 
Accelerate Stop Distance Required kleiner gleich Accelerate Stop Distance Available 





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Climb Limitation 
Begrenzung des Startgewichts durch Steigvermögen 
In den Lufttüchtigkeitsvorschriften werden Minimum Steiggradienten / Steiggeschwindigkeit gefordert. 


Obstacle Limitation 

Begrenzung des Startgewichts durch Hindernisse 

Um das sichere Überfliegen aller Hindernisse nach dem Abheben zu gewährleisten, muss der 
Takeoff Flight Path überprüft werden 


Maximum Takeoff Weight 
Begrenzung des Startgewichts durch das strukturelle maximale Startgewicht 





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2.1.3.1. Field Length Limitation 


Takeoff Distance Required [TOD] 





Fqure CE Takko Dislanoe (TOO 


The Takeoff Distance required (runway plus clearway)is the greater of: 


«115 % of the distance from the start of ground roll to the point at which a height of 35 ft above the takeoff 
surface is reached with all engines operating. 


«The distance from the start of ground roll to the point at which a height of 35 ft above the takeoff surface is 
reached with an engine failure recognized at V1. 





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Takeoff Distance Available [TODA] 


56 Em bztnclhe 
26 ın max) 


152 m 
(5 in 





Figere CI: TOOA Delindion 


It is runway length available +clearway length available 





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Takeoff Run Required [TOR] 





The Takeoff Run required is the greater of: 


«115% of the distance to takeoff and climb to a point equidistant between lift off and the 35 ft height point 
with all engines operating. 


«The distance to takeoff and climb to a point equidistant between lift off and the 35 ft height point with a 
failure of the critical engine at VEF. 





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Takeoff Run Available [TORA] 





Figere CEO Dietinilion ol TOR 


It is equal to runway length available 





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Accelerate Stop Distance Required [ASD] 
[WITH ERITICAL ENGINE FAILURE ] 


TON Thrusi Eoduceron 


Erakıs Appl ar 


Ihres Kodazlıon 


Hrakıs Applicalion 





Fiauro C7: Aooelenmle Siop Oslanoe (a5[0H 
The Accelerate Stop Distance required (runway plus stopway) is the 
sum of the distances required to: 
accelerate with all engines operating, and 


come to a complete stop assuming a critical engine failure at VEF. 





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Accelerate Stop Distance Available [ASDA] 


EA — TORA 


ASsohA 
ee rtnkmbz EEE Esser nn ie 





Fasre 2711: 4,504 Orolinilkon 


It consists of the runway length available plus stopway length available. 





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2.1.3.2, Climb Limitation 


Die von den Zulassungsbehörden in den Lufttüchtigkeitsvorschriften geforderten Minimum 
Steiggradienten und die sich ergebenden Minimum Steiggeschwindigkeit können das Startgewicht 
ebenfalls begrenzen. 

Wie in der Abbildung zu erkennen fordert das zweite Segment den höchsten Steiggradienten, aus dem 
Grunde auch in einiger Literatur als „Second Segment Limitation“ bezeichnet. 

Der höchste Steiggradient befindet sich auch für den A 380 im zweiten Segment und beträgt 3 %. 


T.O distance Takeoff Fliglor Path Aliml 


= = 
„ Fa Soon Lhind Fımal = 1.200 dl 
= sed. See 5 came a Sal 


. 
all Fi mal h. 

SChrraa fliahä E- 1 man max 

Sliree a 

I paih 

= 


= 
ea " re CH 
= 1. 


1 2 
4:1 Enkınds 


FE = = i 


Ilja: 


i - E F 
H B = B 
i alais ı dlape take enadguraiion alas ı dlapıs petradion 8 eben our © 





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2.1.3.3. Obstacle Limitation 


Um das sichere Überfliegen aller Hindernisse nach dem Abheben zu gewährleisten, muss der 
Takeoff Flight Path überprüft werden. 


In der Beriebsordnung für Luftfahrtgerät sind folgende Vorschriften über die Hindernisfreiheit des 
Takeoff Flight Path festgelegt: 

Bei der Festlegung der Hinderniskriterien wird auf den Begriff „Net Flight Path“ Bezug genommen. 
Der Net Flight Path muss über allen im Abflugsektor gelegenen Hindernissen eine Mindesthöhe von 35 
Fuss haben. 


T.o distance TakeolT Flight Paih Llunb 


! First BT] Ehurd Final H 1,200 fi 
= sc, =#umeil _ See , segmend = 


z Cena Hip rail Mr 
— 


ce laralkın = green dl 


Fe] going 





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2.1.3.4. Gesetzliche Forderung und allgemeine Praxis der Überprüfung von Startlimitierungen 


Die eingehende Überprüfung der Startlimitierungen, wie sie nur auszugsweise dargestellt wurde, 
wird eingefordert, weil nur so 
a. eine Aussage über den sicheren Startvorgang gemacht werden kann 
b. eine Klärung der in Finkenwerder tatsächlich benötigten Bahnlänge herbeigeführt wird 
c. überprüfbar ist, ob die mit Planänderung ohnehin bereits eingeschränkten 
Sicherheitsflächen (Streifen & RESA) durchstoßen werden. 


Möglichkeiten der Überprüfung 


Die eingehende Überprüfung der Startlimitierungen ist gesetzlich gefordert und allgemeine Praxis, aus 
diesem Grunde werden vom Hersteller mehrere Berechnungsmethoden zur Verfügung gestellt: 
Graphische Ermittlung (z.B. im Airbus Internet) 
Tabellarische Ermittlung (als Backup oder zur Schulung) 
Elektronische Ermittlung (im täglichen Cockpitbetrieb) 





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Ein Beispiel aus einer Airbus Schulungsunterlage bietet der folgende Ausschnitt: 


6.2. Regulatory Takeoff Weight Chart (RTOW Chart) 


To determine the regulatory takeoff weight for repetitive takeoff planning, it is 
mandatory to provide peots with data, which enable quick calculations of the 
Maximum Allowed Takeoff Weight and its associated speeds. This can be done via 
ground or onboard computerized systems, such as the LPC (Less Paper Cockpit: see 
Appendix 3), or through paper documents. 


These paper documents are referred to as “Regulatory TakeOff Weight" 
charts (RTOW) The charts must be generated for each rumway heading, and can be 
produced for different takeoff conditions at the conwenience of the applicant 
(temperature, wind, ONH, flap setting, runway status, inoperative items). 


They provide the 
«+ Maximum Takeoff Weight (MTOW) 
« Takeoff speeds (VW, Wa.Va) 
« Limitation code 
« Minimum and maximum acceleration heights. 


Figure C29 shows an example of an A319 RTOW chart 


Example: MTOWV and speeds determination 


Takeoff from Paris-Orly, Runway 08 
Siay/Flap configuration. 1+F 

OAT = 24°C 

Wind = Calm 

QNH = 1013 hPa 

Air conditioning: Off 

Runway state. Dry 


MTOW = 73.6 tons 
V,= 149 Kt, Wa = 149 Kt, VW, = 153 Kt 
MTOW limited by. second segment and obstacle(2/4) 


Note: In case of deviation from the chart reference conditions (ONH, air 
condibioning...}, corrections hawe to be applied to the MTOWV and the speeds 





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PARIS-(ORLY) 
ONH 1013.25 HPA 


Air cond. OT 


TAILWIND TA HLAINED BEAENTEANND HEADWIND 
n0 ”»s 
Terlatg a 


712 725 un "9 
Muay IT m 1asR Ist 


Em 


© n Mi „ 
DESSERT: 
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M | rn | ran | 


[2711 
MEnuT sum 


ara hen dmchuanachen 
x weh Seid kei ee 


Figure C23: A319 RTOW Chart Exampie 








Bei den Überprüfungen der Startlimitierungen gibt es 
die Unterscheidung zweier Methoden: 


l. 1. Für eine bestimmte Bahn wird unter 
Berücksichtigung der meteorologischen Daten und 

der Flugzeugparameter (Stellung der Start- und 
Landeklappen ; Benutzung der Klima Anlage ; 
Benutzung der Enteisungsanlagen etc.) das unter den 
aktuellen Eingangsgrößen, maximal mögliche 
Startgewicht auf der entsprechenden Startbahn ermittelt. 


2. 2. Das aktuelle Startgewicht ist vorgegeben und jetzt 
wird unter Berücksichtigung der o.a. Eingangsgrößen 

die Startstrecke, die Startrollstrecke und die 
Startabbruchstrecke ermittelt. 


Alle anderen nicht aufgeführten möglichen 
Startlimitierungen werden in jedem Fall überprüft. 





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2.1.4. Optimierung der Startleistungen 


Unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und den jeweilig gegebenen Startbahnbedingungen 
ist es möglich die Startleistungen zu optimieren. Folgende Ziele werden dabei verfolgt: 


a. Erhöhung des maximal möglichen Startgewichtes 
b. Bei gegebenen Startgewicht die Reduzierung der Startstrecke 
Anmerkung: In der Praxis notwendig für den Start auf kurzen Bahnen. 
Die Anwendung dieser Optimierung könnte in Finkenwerder auch angewendet werden. 
c. Erhöhung der „Safety Margin“ 
d. Ökonomische Gesichtspunkte 
Die Regulatory Runway Weight Charts der Hersteller bieten diese Optimierung an. 
Bessere Startleistungen ergeben die Optimierung von: 


a. Steiggeschwindigkeit V 2 
b. Klappenstellung 





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2.1.4.1. Steiggeschwindigkeit V 2 


besseres Steigen \\ # 


bei großem % - 
ur a 


uf 


bei gleichem Gewicht: \,  \, groß > | 
klein | Gewicht 


groß 
— ] 
Startstrecke TOD kurz ef 
Startstrecke TOD lang — 


Eine kleinere Steiggeschwindigkeit V 2 ergibt: 







2. Segment 


1m/35ft 


Eine kürzere Startstrecke und schlechteres Steigen (Mittleres Flugzeug) 
Eine längere Startstrecke und besseres Steigen (Oberes Flugzeug) 


Entsprechende Parallelverschiebungen ergeben andere Gewichte (Untere helle Flugzeug) 





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2.1.4.2. Klappenstellung 








Kleiner Klappenausschlag, z.B. 18/10: „e ———— 
lange Startstrecke, aber De Gleitzahl, Ber 
gutes Steigen j 2 
Br — = 
_ 
2. Steigsegment 
N Rn 
h VREBEEER 11m / 35 ft Gewicht groß 
Klappenausschlag groß 


TOD kurz — | 
TOD lang — 


Eine größere Klappenstellung ergibt: 


Eine kürzere Startstrecke und schlechteres Steigen (Mittleres Flugzeug) 
Eine längere Startstrecke und besseres Steigen (Oberes Flugzeug) 


Entsprechende Parallelverschiebungen ergeben andere Gewichte (Untere helle Flugzeug) 





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2.1.5, Landelimitierungen - Landing Limitations 


Um eine Landung sicher durchzuführen, müssen die FAR/JAR Anforderungen erfüllt werden. 
Für die Landung müssen, ähnlich wie für den Start, nur hier die möglichen Landelimitierungen 
überprüft werden. 


Die vier wichtigsten Landelimitierungen sind: 
Approach Climb Limitation 
Landing Climb Limitation 
Field Length Limitation 
Maximum Landing Weight 


Zunächst paradox, aber auch ein landendes Flugzeug muss bestimmte Steigforderungen erfüllen, um 
zugelassen zu werden. Diese Anforderungen müssen für den Fall überprüft werden, dass das Flugzeug 
durchstartet (Go Around). Grundsätzlich wird unterschieden zwischen: 

Go Around ohne Triebwerkausfall (Landing Climb Limitation) 

Go Around mit Triebwerkausfall (Approach Climb Limitation) 


Approach Climb Limitation 
Konfiguration: Fahrwerk eingefahren ; Landeklappen in Anflugstellung ; Triebwerkausfall 


Minimum Steiggradient 3,2 % 


Landing Climb Limitation 
Konfiguration: Fahrwerk ausgefahren ; Landeklappen in Landestellung ; kein Triebwerkausfall 


Minimum Steiggradient 2,7 % 





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Landing Field Length Limitation 
Begrenzung des Landegewichts durch die Landebahnlänge. Das Landegewicht muss so begrenzt werden, 


dass die erforderliche Landestrecke kleiner, maximal gleich, der verfügbaren Landestrecke ist. 

Die erforderliche Landestrecke (Landing Field Length required) ergibt sich aus nachgewiesenen Landestrecken, 
die mit einem Sicherheitsaufschlag von 67 % versehen werden. Kurz: Nachgewiesene Landestrecke 
(Demonstrated/Actual Landing Distance) x 1,67 = Erforderliche Landestrecke (Landing Field Length required). 


Die erforderliche Landestrecke ist demnach mindestens das 1,67 -fache der nachgewiesenen Landestrecke. 
Der Gültigkeitsbereich und die Verwendung dieser Fakturierung bei Flugbetriebsstörungen (Abnormals) _ 
wird juristisch zu klären sein. Die Praxis sieht in „Abnormals“ keine Fakturierung vor. 


“am 


en LE 50 ft Höhe 


Nachgewiesene Landestrecke 


Pe. . | 50 ft Höhe 


+ 67% Sicherheit 





Verfügbare Landestrecke 





Erforderliche Landestrecke 


Maximum Landing Weisht 





Begrenzung des Landegewichts durch das strukturelle maximale Landegewicht 





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a Nachweis der Start- und Landeleistungen ee 


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Demonstrated Landing Distance : 


Diese Werte können vom Hersteller bereits vor dem Jungfernflug rechnerisch bestimmt werden. 
Sie werden während der Testflüge (Certification Flights) bestätigt bzw. leicht korrigiert. 


Landing Field Length required : (Erforderliche Landestrecke) 


Demonstrated Landing Distance x 1,67 = Landing Field Length required 
Die erflogenen Werte erhalten einen Sicherheitsaufschlag von 67 %. 





Actual Landing Distance 





Sicherheit Landing Distance required 


Erforderliche Landestrecke 





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2.2, Berechenbare Flugleistungen 


Für die 380-800 Passagier- und Frachtversion stellt Airbus sogenannte „Preliminary Data“ zur Verfügung. 
Diese Daten werden gepflegt im Internet zur Verfügung gestellt. Die letzte Aktualisierung hat im Juli 2005 
stattgefunden. 

Seit dem 27. April 2005 fliegt die 380-800 Passagierversion und somit werden mit jeder absolvierten 
Flugstunde wichtige Leistungsdaten über dieses Flugzeug gesammelt. Dazu gehören auch die 
Flugleistungsdaten zur Berechnung der Start- und Landeleistung. 

Diese in der stattfindenden „Certification“ erflogenen Daten stehen in einem Zusammenhang zu den 
vorausberechneten ‚„Preliminary Data“ aus dem Internet. Diese Daten werden weltweit zur Verfügung 
gestellt. Diese Daten werden von zahlreichen Airbus Funktionären und Airbus Ingenieuren bzw. 
Flugphysikern weltweit publiziert. Es besteht kein Anlass zur Annahme, dass diese Daten nicht korrekt sind. 
Das Gegenteil dürfte der Fall sein und es ist zu vermuten, dass Airbus auch seinen Kunden diese 
Flugleistungsdaten in Aussicht stellt. 

Mit heute verfügbarer Technologie ist eine maximale Abweichung von 5 % , zwischen preliminary data und 
den aktuellen Daten, zu erwarten. Es obliegt dem Verhandlungsgeschick der Kunden mit Airbus, welche 
maximale Abweichung der Kunde bei der späteren Auslieferung zu akzeptieren hat. Gängige Praxis ist bei 
den ersten Auslieferungen eine Abweichung von - 3% zu akzeptieren und mit weiteren Auslieferungen ist 
dann eine Abweichung von 1 bis 2 % zu erwarten. 

Die Kenntnis dieser Vorgänge, besser noch das Wissen um die Genauigkeit dieser preliminary data, ist aus 
dem Grunde von Bedeutung, weil es Schlussfolgerungen auf die zu erwartenden Flugleistungen, der noch 
nicht in der Flugerprobung befindlichen A 380-800 Frachtversion zulässt. Airbus ist zum heutigen Zeitpunkt 
sehr wohl in der Lage mit ausreichender Genauigkeit die immer wieder eingeforderten 
flugleistungstechnischen Nachweise zu erbringen. Der sich aus diesen Berechnungen ergebende Bedarf wird 
im Verborgenem belassen und durch Forderungen und durch nicht nachgewiesene Behauptungen ersetzt. 





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Im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 wurde, mit bis heute nicht nachvollziehbaren 
Argumentationen, ein Bahnmehrbedarf von 589 m Bahn gefordert. Das Start- und Landegewicht 
von 410 t sollte den Bahnmehrbedarf begründen. Die für den Startvorgang wichtigen verfügbaren 
Strecken TODA ; TORA ; ASDA werden allesamt gleichgesetzt und mit 3183 m angegeben. 


Mit dem jetzigen 2.Änderungsbeschluss vom 30.11.2005 werden die Forderungen nach einem gemein- 
samen Start- und Landegewicht von 410 t aufrecht erhalten, obwohl nach Empfehlungen aus dem Airsight 
Gutachten zum Start auf der Bahn 23 — jetzt 248 m weniger zur Verfügung stehen. 


Die verfügbaren Strecken TODA ; TORA ; ASDA werden korrigiert mit 2935 m angegeben. 


Die Airsight Begründung für die Reduzierung der verfügbaren Startstrecke (TODA) auf 2935 m wird mit 
Durchdringen der Abflug- und Sicherheitsflächen angegeben. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, wie 
und in welcher Weise das Durchdringen von Abflug- und Sicherheitsflächen auch Einfluss auf die 
verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA) hat, denn diese wird im Airsight Gutachten ebenfalls auf 2935 m 
gekürzt. Ist den Angaben der Airsight Gutachter zu folgen, dass neben der verfügbaren Startstrecke (TODA) 
auch die verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA) auf 2935 m zu reduzieren ist, wirft das die Frage auf, 
warum die Einschränkung des zweidimensionalen Vorganges Startabbruch auf der Bahn 23 nicht auch 
Einfluss auf den zweidimensionalen Vorgang Landung auf der Bahn 23 hat ? 


Ist der Startabbruch von dieser Rücknahme betroffen, ist davon auszugehen, dass dadurch auch die 
verfügbare Landestrecke (Landing Distance available = LDA) der Bahn 23 von dieser Veränderung 
betroffen ist. Das hätte dann in der Folge einen Einfluss auf die zuvor von Airbus genannte limitierende 
erforderliche Landestrecke Bahn 23. 


Eine Offenlegung der Rechengänge würde auch hier zur Klärung beitragen. 





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22. Angaben von Airbus, Wächtler und Planfeststellungsbeschluss : 
Das ‚„Wächtler-Gutachten“, dass als Beleg für die vermeintlich erforderliche weitere Verlängerung der 


S/L-Bahn um 589 m in Richtung Neuenfelde dient, enthält unbelegte und unvollständige Angaben 
bezüglich der erforderlichen Startstrecken, Startabbruchstrecken und Landestrecken zu einem 
A380-800 F-Flug mit 410 t Start- und Landegewicht. 

Ermittelte Werte nach Wächtler-Gutachten : 


Erforderliche Startstrecke keine Angabe 
Erforderliche Startabbruchstrecke 2732 m 
Erforderliche Landestrecke 2444 m 


Airbus, Gutachter Wächtler, Gutachter Fricke, Senatsdrucksachen, Airbus Flugphysiker, 
Airbus Kundenpräsentationen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen der erforderlichen 
Landestrecken für ein Landegewicht von 410 t. Eine Auswahl der vorgelegten Forderungen: 


Der nicht nachgewiesene Verlängerungs- 
bedarf beschränkt sich auf 161 mbis *Senatsdrucksache Airbus * Gutachter Planfeststellungs 


Be . Nr. 2002/0944 Wächtler * beschluss 
238 m. Fraglich ist die Notwendigkeit vom 23.08.2002 290404 


einer Anflugwinkelabsenkung und damit 

die Landebahnschwellenverlegung. 
Die Herkunft der Sicherheitszuschläge en 

wirft auch Fragen auf, zumal an anderer 
Stelle bereits unzulässigerweise 67% Landeschwelle 
Sicherheitaufschlag eingerechnet wurde. 36m 
Zum heutigen Zeitpunkt eine 

Entwicklungsreserve mit genau 74 m 
einzurechnen stellt die Seriosität der 


Forderungen in Zweifel. Verlängerungsbedarf 











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2.2.2, Erforderliche Start- und Landebahnstrecken nach Airbus Internetangaben: 
Die A 380-800 Frachtvers. benötigt eine geringere Start- und Landebahnlänge als die A 380-800 Passagiervers. 


Bei einem Überführungsflug von Toulouse nach Hamburg beträgt die erforderliche Landebahnlänge: 
Für die Frachtversion mit einem Landegewicht von 266 t: 1.450 m 
Für die Passagierversion mit einem Landegewicht von 291t: 1.550 m 

Bei einem Überführungsflug von Hamburg nach Toulouse beträgt die erforderliche Startbahnlänge: 


Für die Frachtversion mit einem Startgewicht von 291 t: 1.350 m 
Für die Passagierversion mit einem Startgewicht von 316: 1.400 m 
410 t Landung 


Die Benutzung der Airbus Internet Daten und der Airbus Flugphysiker kommen zum einheitlichen Ergebnis: 
Landestrecken mit dem unrealistischen Landegewicht von 410 t 
1192 m voraussichtliche „Actual Landing Distance“ 
1990 m „Required Landing Distance“ (Faktor 1,67 zur Actual Landing Distance) 
2280 m „Required Landing Distance wet runway“ (Faktor 1,15) 
PS: Das 30 Jahre alte Konkurrenzflugzeug B 747 benötigt unter vergleichbaren Bedingungen - 1220 m. 
Faktor 1,67 ergibt eine „Required Landing Distance“ von 2035 m 


Zuschläge im Abnormal & Emergency 
« Die JAR OPS Regelarien die einen Faktor von 1,67 für die Berechnung der „Required Landing Distance“ 


verlangen haben keine Gültigkeit für Werkstatt- und Testflüge 
°e Für Notfälle steht dem Kommandanten die Faktorierung frei, üblich ist die Anwendung der 
„Actual Landing Distance“ 





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Erfordernisse mit realistischen Start- und Landegewichten 


Startgewicht 
291t Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1350 m 


Hamburg-Toulouse yes n 
mi 2684 m Gesamtlänge EEE 


ne Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1400 m 


Kundenabnahmeflug 


















2684 m Gesamtlänge 


Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1450 m 
t 


. 


Auslieferungsflug EV, 





am 


BE 2684 m Gesamtlänge 





Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° C 





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Kapitel 2 . . Bürgervertretung 
al Nachweis der Start- und Landeleistungen ee ee 
Erfordernisse mit realistischen Start- und Landegewichten el 
Landegewicht 


266 t Erforderliche Landestrecke 1450 m 





2684 m Gesamtlänge 





Landegewicht 
266 t Erforderliche Landestrecke 1450 m 


2684 m Gesamtlänge 


Landegewicht 


327t Erforderliche Landestrecke 1700 m 


Auslieferungsflug* |_ 
I J Au 2684 m Gesamtlänge BEE 


* Für einen Auslieferungsflug ist eine Rückkehr nicht realistisch 








Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° C 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 32 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 





Frachtflugzeug Startgewicht 410 t. — Erforderliche Startstrecke 1650 m 





AUMWAY LENGTH (fü 
BO WO EKD MMC A aan Ta Ian aan IB NE nl TBRON 


j 
AIAFIELEO PRESSURE ALTITUDE FA) | 
IE: T == | — | == ji 
| 000 | 4350 


8 





a u 2 


ie 
TAKE-ÖFF WEIGHT (10006) 


TAKE-OFF WEIGHT ih 








RUNAAAY LEINGTH (m) 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 33 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 





Frachtflugzeug Landegewicht 410 t. — Erforderliche Landestrecke 1990 m 
SAOSS WEIGHT H000lb) 
BaO eye) 720 ie) Ba a0 ea al 


‚0 NN | AIRFIELDIELEVATION fl 0000 








1600 - | 
_ | [EEE] ee | Pe | seen ErEEN] Ke 5000 
I laocm —. 4500 
2a0 300 =20 340 350 3a 400 dad 440 Aalı 
GROSS WEIGHT it) 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 34 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Erfordernisse mit unrealistischen Start- und Landegewichten von 410 t 


Erforderliche Startstrecke 1650 m 


3,1° Schwelle 3,5° Schwelle 





Start 


Erforderliche Startabbruchstrecke 1650 m 





Startabbruch 


Erforderliche Landestrecke 1990 m 





Landung 


Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° C 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 





Kapitel 2 . . Bürgervertretung 
u Nachweis der Start- und Landeleistungen ie Fre Cam 
2.2.3. Verfügbare Start- und Landebahnstrecken : 


Für den Nachweis der sicheren Start- und Landeleistungen ist ein wichtiges Kriterium, zu überprüfen ob die 
jeweilige verfügbare Strecke mindestens so groß ist, wie die vom Flugzeug unter bestimmten Bedingungen 
erforderliche Strecke. Die Überprüfung der Flugleistungen ist nachweislich vor jedem Flug durchzuführen. 
Dabei reicht es nicht aus, einen Start oder eine Landung als sicher zu bezeichnen, der Nachweis muss 
rechnerisch für die aktuellen Bedingungen erfolgen. 


TODA 2 TODREQ 
TORA > _ _TORREQ 
ASDA E ASDREQ 
LDA 2 LDREQ 


Für diesen Nachweis müssen somit auch die verfügbaren Start- und Landestrecken bekannt sein. 


Auf den folgenden Seiten ist der Versuch unternommen, nachzuvollziehen, wie sich die verfügbaren Strecken 
mit den beabsichtigten und vollzogenen Änderungen der Start- und Landebahn 05 / 23 verändert haben bzw. 
verändern würden. Nicht alle Änderungen, die z.T. auch von Flugbetriebsgenehmigungen abhängig sind, 
wurden in den Luftfahrtkarten geändert. 


Rev.1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 36 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 2684 m und Bahnverlängerung auf 3273 m ____Anflugwinkel 3,0° 
*Landeschwelle 
23: TODA=TORA=ASDA= 2684 m 

23: LDA= 1929 m 
05: TODA=TORA=ASDA= 2684 m 


05: LDA= 2526 m 


Es folgt die Veränderung: 


+589 m Neue Bahnlänge 3273 '+589 m 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 37 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 3273 m und Bahnverkürzung auf 3183_ m Anflugwinkel 3,0° 


23: TODA=TORA=ASDA= 3273 m 
23: LDA= 2518 m 
05: TODA=TORA=ASDA= 3273 m 


05: LDA= 2526 m 


Es folgt die Veränderung: 


Neue Bahnlänge 3183 -90 m 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 38 


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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 3183 m und Verlegung Landeschwelle 05 Anflugwinkel 3,0° 


' 23: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 

' 23: LDA= 2518 m 

05: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 
05: LDA= 2436 m 


Es folgt die Veränderung: 
-90 m 


Neue = Alte Bahnlänge 3183 Verlegte Schwelle Bahn 05 um 90 m | 





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Kapitel 2 
Seite 39 


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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 3183 m und um 248 m verkürzte Startstrecken 23 Anflugwinkel 3,0° 


' 23: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 
23: LDA= 2518 m 
05: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 


05: LDA= 2526 m 


ee” Feen 
-248 m | 
Es folgt die Veränderung: 


‘ Die um 248 m verkürzte Startstrecke Bahn 23 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 40 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 3183 m Anflugwinkel 3,0° 


-248 m 23: TODA=TORA=ASDA= 2935 m 





' 23: LDA= 2518 m 


05: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 


05: LDA= 2526 m 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 41 


Bürgervertretung 
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Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Bahnlängen 3183 m und Einfluss der Verkürzung auf Landestrecke 23 Anflugwinkel 3,0° 
I BF] 
U 1 2 WE ET 71 EEE 7-7, EEE 


23: TODA=TORA=ASDA= 2935 m 





23: LDA= 2270 m 


oder LDA= 2518 m 
TEE FETTE EEE TEE EEE 


05: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 


05: LDA= 2526 m 





Rev. 1 vom 28.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 
Seite 42 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 





Bahnlängen 3183 m und Einfluss der Verkürzung auf Landestrecke 23 Anflugwinkel 3,5° 











23: TODA=TORA=ASDA= 2935 m 





23: LDA= 2547 m 


4 oder LDA= 2795 m 
' 


05: TODA=TORA=ASDA= 3183 m 


05: LDA= 2526 m 





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2.2.4, Airbus Präsentation außerhalb des Verfahrens: 


A380-800: 6,890fi 








Max.Landegewicht 
386 t 








A380-800F: 6,750ft 


Max.Landegewicht 


MLW = Max.Landegewicht 





427 t 
Sea Level = Meereshöhe 


ISA = Temp. 15° Cel. 








N 
747-400: 7,000ft en, 





Max.Landegewicht 
MLW, 286 t 
ra The A380 will not drive runway extensions 





Rev. 1 vom 28.01.06 


Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 2 e 
Seite 44 Bürgervertretung 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nachweis der Start- und Landeleistungen 


Rev. 1 vom 28.01.06 





Airbus-Werksflughafen in Hamburg-Finkenwerder 


AIRBUS 


Unnötiges Projekt 


Es Behauptung der Airbus Deutsch- 
land GmbH, für den geplanten 
Ausbau des Fluggiganten A380 sei eine 
Verlängerung der Landebahn des Flug- 
hafens in Hamburg-Finkenwerder un- 
verzichtbar, wird inzwischen auch von 
einem Airbus-Experten bezweifelt. Bis- 
lang argumentiert das Unternehmen, um 


die Fracht-Version des 
Jets, der in Hamburg 
lackiert und ausgestattet 
wird, an Kunden auslie- 
fern zu können, müsse die 
Bahn von 2684 auf 3273 
Meter verlängert werden. 
Kritiker halten das für 
unnötig, gleichwohl unter- 
stützt der Hamburger Se- 
nat das umstrittene Projekt und will 
es notfalls mit Enteignungen der dafür 
nötigen Grundstücke durchsetzen. Doch 
der Bremer Airbus-Ingenieur Franz-Ru- 
dolf Brühl, der Ende September vor 
Hamburger Kollegen über das Thema 
„Auch Schwergewichte heben ab“ refe- 
rierte, sieht keinen Bedarf. Von einem 
Zuhörer befragt, ob die Landebahnver- 
längerung für den A380-Frachter notıg 
sei, antwortete der Experte fur Flug- 
physik: „Nein“. 





Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 : . as Bürgervertretung 
Seite 1 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3. Hindernisfreiflächen 


3.1. Airsight Gutachten 


IR Gesetzliche Bestimmungen 

3.3. Streifen, RESA und Randzone 

el: Nachrichten für Luftfahrer (NFL ) I- 328/01 

3.3.2, Verletzung Streifen, RESA und Randzone im Allgemeinen 
3.3.3. Verletzung Streifen, RESA und Randzone im Südwesten 
3.3.3.1. Verletzung Streifen im Südwesten 


II Verletzung RESA im Südwesten 

3.3.4. Verletzung Streifen, RESA und Randzone im Nordosten 
33. Verletzung Streifen im Nordosten 

3, Verletzung RESA im Nordosten 


3.4. Abflugfläche, Anflugfläche, seitliche Übergangsflächen, 
Horizontalflächen und obere Übergangsfläche 


3.4.1. Start- und Landebahn 05 
3.4.2. Start- und Landebahn 23 
3.4.3. Überprüfbarkeit der gelieferten Angaben 





Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 2 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.1. Airsight Gutachten 

Aus der Tatsache resultierend, dass für die ursprünglich beantragte Bahnverlängerung nicht alle nötigen 
Grundstücke verfügbar sind, entstehen mit der jetzigen technischen Planung der Folgeänderungen zahlreiche 
Verletzungen in Zusammenhang mit dem Flugverkehr in Hamburg-Finkenwerder. 


Die Position des Messgrundstückes macht eine fachliche Diskussion vor der juristischen Klärung überflüssig. 
Bleibt das Messgrundstück im jetzigen Besitz, ist die geplante Bahnverlängerung unmöglich. Im anderen Fall 
sind u.a. die folgenden Sicherheitseinschränkungen zu beachten. 


Aufgrund der Planänderung musste der Straßenverlauf geändert werden. Als Folge des geplanten veränderten 
Straßenverlaufs wird die Hindernisfreiheit und einhergehend die Flugbetriebssicherheit weiter reduziert. 

Die interne und externe Sicherheit könnte wesentlich durch eine Tunnellösung erhöht werden, vollständig 

zu heilen ist sie indes nicht, weil die Grundstücke und die erforderlichen Abgasumlenk wände (blast fences) 
den Sicherheitsstreifen und die Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA = runway end safety area) 
verletzen. 


Technische Planung der Folgeänderungen 
Im Kapitel 3 des Airsight Gutachten „Technische Planung der Folgeänderungen“ auf den Seiten 1 bis 5 


sind zahlreiche Verstöße bereits genannt. Die Flugbetriebssicherheit ist im wesentlichen betroffen durch: 
l. Verletzung von Start- und Landebahnstreifen, Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA) 
und Randzone. 
2. Verletzung der Hindernisfreiheit der seitlichen Übergangsfläche durch Zaunanlage, 
Abgasumlenkwände und Lärmschutzwände 
3. Beeinträchtigung der Landekursanlage 23 und der Senderschutzbereiche 





Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 : . as Bürgervertretung 
Seite 3 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.2. Gesetzliche Bestimmungen 
Die fachliche Auseinandersetzung über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen muss die 
folgenden Hindernisbegrenzungsflächen unterscheiden: 

l. Streifen, Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche (RESA) und Randzone 

2. Abflugfläche, Anflugfläche, seitliche Übergangsflächen, Horizontalflächen und 

obere Übergangsfläche. 

Zul. Diese „Flächen“ sind als Bezeichnung auch so zu verstehen und unterliegen damit einer zwei- 
dimensionalen Betrachtung — Kapitel 3 Abschnitt 3.3 
Zu 2. Diese Flächen ragen in den Luftraum und bilden in der Gesamtheit einen Körper. Einhergehend 
wird eine drei-dimensionale Betrachtung erforderlich © Kapitel 3 Abschnitt 3.4. 


Die gesetzlichen Bestimmungen sind im wesentlichen in drei Quellen nachzulesen: 
a. Nachrichten für Luftfahrer (NFL) I- 328/01 
b. ICAO Anhang 14 , Band I 
c. ICAO Aerodrome Design Manual Band I ; Seite 1-34 bis 1-41 


Im Airsight Gutachten werden Abweichungen zum geltenden Recht ( Richtlinie BMVBW und ICAO) 
geschaffen. 





Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 4 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.3. Streifen, RESA und Randzone 





3.3.1. Nachrichten für Luftfahrer ( NFL ) I- 328/01 

Die NFLI 328/01 enthält eine Richtlinie vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und 
Wohnungswesen (BMVBW). Inhaltlich veröffentlicht das BMVBW hier Richtlinien über die 
Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb. Diese Richtlinien erfassen 
Start- und Landebahnen auf Flugplätzen, die für Instrumentenflugbetrieb bestimmt sind. 


2.1.1 Streifen 

Der Streifen umgibt die Start- und Landebahn und die 
zugeordneten Stoppbahnen gleichmäßig in Form eines 
Rechtecks mit der Breite von 300 m (150 m bei Code- 
Zahl 1 und 2 ohne Präzisionsanflugverfahren). Er beginnt 
60 m vor der Schwelle und endet 60 m hinter dem Ende 
der Start- und Landebahn (oder Stoppbahn, falls vorhan- 
den). 


2.1.2 Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche 

Eine Start- und Landebahn End-Sicherheitsfläche 
(RESA: Runway End Safety Area) muss sich an jedem 
Ende des Streifens der Start- und Landebahn befinden 
und eine Länge von mindestens 90 m haben. Anhang 14 
empfiehlt 240 m für Code 3 oder 4 bzw. 120 m für Code 
1 oder 2) 

Die Breite sollte der des Streifens, mindestens aber der 
doppelten Start- und Landebahnbreite entsprechen. 


2.1.3 Die Randzone 

Die Randzone umgibt den Streifen und die RESA gleich- 
mäßig und bildet ein Rechteck mit der Breite von 600 m 
und der Länge der Start- und Landebahn zuzüglich 2 x 
900 m. Bei Bahnen, die nur zum Starten dienen, ist 
abweichend davon die Länge des Rechtecks gleich der 
Länge der Startbahn zuzüglich 150 m vor und 900 m hin- 
ter der Bahn. 





Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 Hindernisfreiflächen Bürgervertretung 


Seite 5 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Unter Punkt 3. Anforderungen an die Hindernisfreiheit heißt es weiter: 


Streifen, Endsicherheitsflächen (RESA) und Rand- 
zone 

Innerhalb der Grenzen des Streifens und der RESA dür- 
fen keine Bauwerke und keine Vertiefungen errichtet oder 
geduldet werden. Ausgenommen davon sind nur An- 
lagen, die für den sicheren und ordnungsgemäßen Flug- 
betrieb zwingend erforderlich sind und die in ihrer 
Beschaffenheit den Bedingungen des ICAO Anhangs 14, 
Bd. 1, Kapitel 3 Abschn. 3.3, 3.3.6 genügen. 

Innerhalb der Randzone sind ggf. die Baube- 
schränkungen aufgrund von Flugsicherungs- und Befeu- 
erungserfordernissen zu beachten, wobei die nach den 
örtlichen Verhältnissen in Betracht zu ziehenden An- und 
Abflugverfahren zu berücksichtigen sind. 

Bei Präzisionsbahnen sollen jedoch grundsätzlich in dem 
450 m vor den Enden der Bahn und bis 225 m seitlich der 
Bahnachse reichenden inneren Teil der Randzone keine 
aufragenden Hindernisse errichtet werden. 





Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 6 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 
3.3.2. Verletzung Streifen, RESA und Randzone im Allgemeinen 


Airsight Gutachten M 8 - Seite: 5 Das Gutachten erkennt an, dass aus der ICAO Empfehlung 
bzgl. der RESA Abmessungen eine Vorschrift geworden ist ! Siehe auch ICAO Annex 14. 


Die technische Planung der Folgeänderung verletzt die Sicherheitsflächen Streifen, RESA und Randzone. 
In diesen Flächen werden Lärmschutzwände, Abgasstrahlumlenkwände (blast fences) und für die Luftfahrt 
gefährliche Lärmschutzwallanlagen aufgestellt. 


Airsight Gutachten M 8 - Seite: 8 Durch den veränderten Straßenverlauf sind für den sicheren 
Flugbetrieb freizuhaltende Flächen betroffen. Eine später wichtige, aber nicht vollständig umgesetzte, 
Vorschrift über RESA Abmessungen wird hier wiedergegeben : 

a. Die RESA Breite muss für Code 4 F Flugzeuge mindestens eine Breite von 120 m haben. 

b. Die RESA Länge muss für Code 4 F Flugzeuge mindestens 90 m betragen. 


Airsight Gutachten M 8 - Seite: 10 Die Untersuchung der Lärmschutzwallanlagen hält das Gutachten 
nicht für erforderlich, weil die jeweiligen Oberkanten der Lichtraumprofile höher liegen. Hier wird eine 
folgenschwere Fehleinschätzung vorgenommen. Zu unterscheiden sind die zwei- und dreidimensionalen 
Betrachtungen. Für die Flugbewegungen (nach dem Abheben bis zur Landung des Flugzeuges) ist die 
Höhendifferenzierung vom Lichtraumprofil zur Lärmschutzwallhöhe zutreffend, allerdings sind die 
Lärmschutzwallanlagen für alle Bewegungen am Boden und das ist primär der Startabbruch und das 
Ausrollen nach der Landung sehr wohl von höchster Bedeutung und keinesfalls zu vernachlässigen bzw. 
für die Gefahrenanalyse komplett unberücksichtigt zu lassen. 


Die Verletzung von Streifen und RESA wird im folgenden getrennt betrachtet. 
Im Kapitel 3 Abschnitt 3.3.3. Die Verletzung im Südwesten — unterteilt nach Streifen und RESA und 
Im Kapitel 3 Abschnitt 3.3.4. Die Verletzung im Nordosten — ebenfalls unterteilt nach Streifen und RESA. 





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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 7 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.3.3. Verletzung Streifen, RESA 
und Randzone im Südwesten: 


Der Punkt 3. der NFLI 328/01 vom 
BMVBW ist hier genauestens zu beachten, 
besonders der 1. Absatz unter 3.1.: 
„Innerhalb der Grenzen des Streifens und der 
RESA dürfen keine Bauwerke und keine 
Vertiefungen errichtet oder geduldet werden. 
Ausgenommen davon sind nur Anlagen, die 
für den sicheren und ordnungsgemäßen 
Flugbetrieb zwingend erforderlich sind und 
die in ihrer Beschaffenheit den Bedingungen 
des ICAO Anhangs 14, Band 1,Kapitel 3 
Abschnitt 3.3.3.3.6. genügen“ 


3.3.3.1. Verletzung Streifen im 
Südwesten: 


Südlicher Teil: RESA mit der vom BMVBW geforderten Breite von 240 m 
Das Airsight Gutachten lenkt in seinen 
Ausführungen die Aufmerksamkeit auf 
brechbare blast fences, aber sıe lassen die Existenz massiver Lärmschutzwallanlagen vollständig unbeachtet. 
Auch die Lärmschutzwand findet nur unzureichende Beachtung. Lärmschutzwallanlagen oder Wallanlagen mit 
anderen Aufgabenstellungen waren in der Luftfahrt oft der Grund für die Zerstörung der Flugzeuge nach 
missglückter Landung oder nach einem Startabbruch mit anschließendem „Overrun“. Zum Overrun gehört 
sowohl das axiale als auch das laterale Verlassen der Bahn. Bei Aufprall auf derart massive Hindernisse 
verlaufen die Overruns dann sehr oft mit tödlichem Ausgang. 














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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 8 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


Ein trauriges Beispiel in diesem Zusammenhang war u.a. der Overrun Unfall eines, im Vergleich zum A 380, 
wesentlich kleineren Flugzeuges A 320 in Warschau. Dieses Flugzeug ist nach der Landung in Warschau, u.a. 
unter Einfluss von Aquaplaning, über das Bahnende gegen einen Wall gerutscht. Der Unfall forderte 2 Tote. 


Nördlicher Teil: 
Im nördlichen Teil des südwestlichen Bahnendes wird der Streifen verletzt durch: 

a.) einen blast fence 

b.) das Flurstück 331 
Zua.: Der blast fence kann in einer vorgesehenen Höhe von 2 m weder das Flurstück 331, noch umliegende 
Grundstücke sinnvoll schützen. Ein höherer blast fence wurde hinsichtlich der Flugleistungseinschränkungen 
nicht durch das Airsight Gutachten untersucht. Zu vermuten ist z.B., dass ein höherer blast fence wiederum 
Hindernisfreiflächen wie die An- oder Abflugfläche tangiert, bzw. konstruktiv so beschaffen wäre, dass die 
Anforderungen an die Brechbarkeit nicht erfüllbar sind. 
Überhaupt wurde die Luftverkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Flurstück 331 zunächst nicht 
untersucht. Hier wurden offensichtliche Gefahrenquellen ignoriert, nur weil das Flurstück 331 nicht explizit 
Gegenstand des Untersuchungsauftrages war. 
Zub.: Das Flurstück 331 verletzt den Streifen nicht ausschließlich nur durch das Eindringen. Verursacht 
durch die unterschiedlichen Höhenlinien zwischen Start- und Landebahn mit - 4,10 m über NN in diesem 
Bereich und der Geländehöhe des Flurstückes 331 von - 1 m über NN entsteht eine Senke bzw. eine 
Vertiefung. Offensichtlich nicht erkannt wurde die daraus möglicherweise entstehende Gefahr, zumindest 
wurde einmal mehr ein Gefahrenpotential vollkommen unberücksichtigt gelassen. 
NFLI 328/01 vom BMVBW nimmt dazu eindeutig Stellung, indem keine Bauwerke und keine Vertiefungen 
errichtet oder geduldet werden dürfen. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 9 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.3.3.2. Verletzung RESA im Südwesten: 
Besondere Beachtung ist der Breite der Sicherheitsflächen, hier der RESA, zu widmen. 


Der Punkt 2.1.2. der NFLI 328/01 vom BMVBW beinhaltet folgende Zahlenwerte für die RESA Breite: 
- Die Breite der RESA sollte der des Streifens entsprechen, das entspricht einer Breite von 300 m. 
- Die Breite muss mindestens der doppelten Start- und Landebahnbreite entsprechen. 


Vor der weiteren Bewertung und Einschätzung der möglichen entstehenden Gefahren, muss an dieser Stelle 
auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Flugzeuggröße und RESA Breite aufmerksam gemacht werden. 

Die Empfehlung der Etablierung einer RESA Breite von 300 m gilt einem A 320 Flugzeug mit einem 
Startgewicht von 73 t und einer Spannweite von 33 m ebenso wie einem A 380 mit einem Startgewicht von 
590 t und einer Spannweite von 80 m. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum für ein Flugzeug in der 
Größenordnung eines A 380 die RESA Breite auf ein Minimum von der doppelten Start- und 
Landebahnbreite reduziert werden sollte. Der Overrun eines A 380 nach missglückter Landung oder in 
Folge eines Startabbruchs bietet in diesem südwestlichen Bereich des Flughafens Finkenwerder ohnehin nur 
wenig Raum. Selbst die von der ICAO und in der NFL I 328/01 übernommenen Anforderungen haben sich 
in der Vergangenheit oft als nicht ausreichend erwiesen und zu tödlichen Unfällen geführt. Sie stützen sich 
auf bisher wesentlich kleinere Flugzeuge. Von zahlreichen Fachleuten, u.a. der IFALPA (Internationaler 
Verkehrspiloten Verband), wird eine Erweiterung der Sicherheitsflächen gefordert. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 10 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


RESA Breite und Positionierung mit Bezug zur Bahnmittellinie 
Alle Richtlinien und Empfehlungen über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen und um die 


Einrichtung von Sicherheitsflächen haben eine gemeinsame Referenzlinie, das ist die Bahnmittellinie 
(centreline). Punktuelle Referenzen beziehen sich auf den Flughafenbezugspunkt, dieser liegt auch in 
Finkenwerder in der Mitte der Start- und Landeflächen (Siehe LuftVG $ 12). Die in der Richtlinie vom 
BMVBW (NELI 328/01 ) ausgesprochene Empfehlung einer RESA Breite von 300 m nimmt auch Bezug 
auf die Bahnmittelinie. Die Festlegung der RESA wurde in den Planungsunteralgen selbstverständlich 
symmetrisch mit 2 x 120 m vorgenommen. 

In der ursprünglichen Planung aus dem Jahre 2003 wurde die Festlegung der RESA Breite von 240 m selbst- 
verständlich symmetrisch mit 2 x 120 m vorgenommen. In der jetzigen Planänderung kann die RESA Breite 
von 2 x 120 m, bei einer Verlängerung von 589 m, nicht mehr eingerichtet werden. In Bezug auf die 
Referenzlinie Start- und Landebahnmitte ist die jetzige RESA asymmetrisch angeordnet, bzw. liegt die 
Symmetrieachse der RESA außerhalb der Bahnmitte. Nördlich der Bahnmitte wurde die ursprüngliche Breite 
von 120 m beibehalten, südlich wurde sie von 120 m auf 45 m eingekürzt. Die Einkürzung der südlichen 
Symmetriefläche von 120 m auf 45 m entspricht einer Reduzierung um 62,5 %. In Relation betragen die 
prozentualen Steigerungen vom A 320 zum A 380 dagegen, beim maximalen Startgewicht - 800 % und in der 
Spannweite - 250 %. 

Bei Annahme einer Start- und Landebahnbreite von 45 m wäre die Minimalforderung und auch die 
Symmetrieforderung erfüllt. Das die Symmetrieforderung verstanden wurde, zeigt die deutliche Herausstellung 
von 45 m RESA Breite südlich der Bahnmitte. Die Suggestion, dass hier mindestens der Minimalforderung 
gefolgt wird, enthält allerdings einen gravierenden Fehler, die Bahnbreite war einmal 45 m, sie ist es aber nicht 
mehr. Die Breite ist um 2 x 15 m in Form von Beton verbreitert worden und hat zusätzlich noch Schultern 
erhalten, ebenfalls mit einer Breite von 2 x 15 m. Das Bahnsystem 05/23 in Finkenwerder hat eine betonierte 
Breite von 60 m, das ist den DIN A 3 Zeichnungen der Planänderungsunterlagen ebenfalls zu entnehmen. 

Die Airbus Broschüre „Informationen zum Planänderungsverfahren 2005“ , die auf den nachfolgenden Seiten 
abgebildet ist, macht diese Veränderungen deutlich. Ferner wird zu klären sein, inwieweit befestigte Schultern 
auch zur Bahnbreite zählen, dann wäre die Bahnbreite sogar mit 75 m zu rechnen. 





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Bürgervertretung 


Kapitel 3 . . Sogss 
Seite 11 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


An dieser Stelle muss wiederholt an gebotene Vernunft appelliert werden. Eine asymmetrische Anordnung 
ergibt überhaupt keinen Sinn. Das sei hier einmal salopp formuliert, ein Flugzeug, dass die Start- und 
Landebahn lateral oder axial verlässt, hat ein technisches Problem, es ist gewissermaßen nicht mehr 
kontrollierbar. Selbst das Wissen, bei einem Notfall auf der Bahn 23 in Finkenwerder bitte nach Nordwesten 
einzulenken, weil dort mehr Platz ist, hilft dem Piloten nicht wirklich weiter. 


Die Empfehlung einer RESA Breite von 300 m und die Forderung einer mindestens 60 m breiten Start- 
und Landebahn für den A 380-800 soll durch die hier abgebildete Frontansicht, inklusive der 
Abmessungen, visualisierend unterstützt werden. 


, 70.70 m {ae EM) 
>= 7 i EDEN 


- im BET? m Der rote Pfeil zeigt im Maßstab 
— "rn, a ne matten Art ee = — — ——| die verfügbare RESA Breite 
u = a südlich der Bahnmittellinie. Das 
Flugzeug darf im Falle eines 
Overruns rechnerisch 5,12 m von 


der Bahnmittellinie abweichen. 


NOTE: FÜ 


DIMENEICHE jr LOGATIEN 
SEE GHAFTER 32-7 
Se ee Zu 





Bei einer RESA-Breite von 45 m 











bleibt neben der halben 
Flügelspannweite von 39,875 m 
Start- und Landebahnbreiten: nur noch ein Raum von 5,125 m 
45m 
60 m 
75m 





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Neuenfelde - Francop - Cranz 


Kapitel 3 
Seite 12 H 








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7 


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Start- und Landebahnbreiten: 
45m 
60 m 
75m 


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Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 





Rev. 1 vom 16.01.06 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Kapitel 3 
Seite 13 H 









indernisfreiflächen 


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Rev. 1 vom 16.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 14 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


RESA Länge 
Zuletzt bleibt aus Gründen der Vollständigkeit noch zu erwähnen, dass die jetzige Planänderung auch 


bezüglich der RESA Länge lediglich die Minimalforderungen erfüllt. Die RESA Länge muss nach NFL I 
328/01 mindestens 90 m betragen. ICAO empfiehlt 240 m. Es gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit zwischen 
bisherigen Flugzeuggrößen und dem A 380 zu beachten. International werden nach den letzten Erfahrungen 
(Unfälle und Vorkommnisse) immer deutlicher RESA Längen von 300 m gefordert. (IFALPA news 09/2005) 


Die Vorschrift der RESA Länge von mindestens 90 m soll auch hier mit Hilfe der A 380 Abmessungen 
visualisiert werden: 


Verfügbare RESA Länge 90 m 


Fa.TET en [238.01 Mi 












L. BS57 m [2A0T 
enreie 7 
) 


33.573 m [110.18 X = WWLS 


BE | FEET 
ET 


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Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 15 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.3.4. Verletzung Streifen, RESA und Randzone im Nordosten: 
Die Verletzungen von Streifen, RESA und Randzone im Nordosten der Bahn 05/23 wurden spätestens mit 


dem Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 deutlich. Die Bahnverlängerung auf 3183 m hat die 
Aufmerksamkeit auf das Nordostende der Bahn 05/23 gelenkt. Erwartet wurde eine Bahnverlängerung auf 
3273 m. Die angeblich nötige Bahnverlängerung wurde immer mit 589 m angegeben. Das hat sich auch mit 
Planfeststellungsbeschluss nicht geändert. Nur im Ergebnis fehlten 90 m. Mit diesem Planfeststellungs- 
beschluss vom 29.04.2004 ist nachträglich die vorher in Vergessenheit geratene RESA nachträglich 
installiert worden. Diese Korrektur war nur möglich, indem die alte Bahnlänge von 2684 m um 90 m auf 
2594 m gekürzt wurde. 2594 m + 589 m = 3183 m — die Addition stimmte wieder. Die Anforderungen an die 
Sicherheitsflächen können im Nordosten leider nach wie vor nicht erfüllt werden. 


3.3.4.1. Verletzung Streifen im Nordosten: 
Die Verletzung der Streifenfläche wurde nicht 
vollständig erkannt und nur z.T. gekennzeichnet. 
Die rot markierten Gebäude müssen entfernt 
werden. 





Der Streifen wird in seiner Breite von 300 m 
weiter durch die Tunneltröge verletzt, die als 
Bestandteil der Tunnelanlage entstanden sind. 
Sıe bilden mit ihrer Tiefe und Breite eine 
„Vertiefung“, die im Streifen nicht geduldet ist. 
INFLI 328/01 ] (rote Punkte) 



































Eine weitere, allerdings geringfügige, Verletzung 
erleidet der Streifen am nördlichen Rand durch 
die Flutmauer. (orangener Punkt) 














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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 16 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.3.4.2. Verletzung RESA im Nordosten: 
Für die Verletzung der RESA im Nordosten sind die allgemeinen Aussagen und auch die gesetzlichen 


Bestimmungen aus dem Kapitel 3.2.2.2. Verletzung RESA im Südwesten sinngemäß zu übertragen. 

Zur besonderen Beachtung sind die markanten Inhalte der Richtlinien hier noch einmal zusammengefasst: 
- Die Breite der RESA sollte der des Streifens entsprechen, das entspricht einer Breite von 300 m. 
- Empfohlen wird eine Breite von 240 m, das entspricht der ursprünglichen Planung 
- Die Breite muss mindestens der doppelten Start- und Landebahnbreite entsprechen. 


Die nachträglich eingeführte RESA ist nördlich der Symmetrieachse 80 m breit und südlich der 
Symmetrieachse ist sie 110 m breit. Die RESA Länge beträgt 90 m. Diese Angaben stammen aus der 
kopierten und hier eingefügten Airbusvorlage. 

Die vorhandene Breite entspricht nicht der Streifenbreite von 300 m und sie entspricht nicht der Empfehlung 
einer 240 m RESA Breite. Die Minimalforderung nach doppelter Start- und Landebahnbreite wird nur nach 
Maßgabe der vorhandenen Eintragung der Abmessungen erfüllt. Auch ist die Minimalforderung nach der 
Länge von mindestens 90 m nach Maßgabe der vorhandenen Eintragung erfüllt. Bei genauem Hinsehen ist 
festzustellen, dass die Minimalanforderungen aber nur scheinbar erfüllt sind, denn die RESA wird in der 
nördlichen Begrenzung im wahrsten Sinne massiv verletzt. Dort beginnt zunächst eine Böschung, die an 
einer Betonmauer endet. Diese Betonmauer (Flutmauer) verläuft im gesamten nordöstlichen Bereich um die 
RESA herum und bildet eine Abtrennung zur Elbe. 

Im Gegensatz zur RESA Verletzung im Südwesten könnte diese RESA Verletzung korrigiert werden. 

In der Breite stünden bei Annahme der Start- und Landebahnbreite von 75 m (inklusive Schultern) noch 

5 mzur Verfügung. Bei einer Referenzbreite von 60 m wären noch 20 m in der Breite verfügbar. 


Unter Berücksichtigung der Tastsache, dass es sich hier beim „Gegner“ des Flugzeuges um eine 
umlaufende betonierte Flutmauer handelt, ist der Empfehlung der ICAO und den zitierten Richtlinien 
vom BMVBW dringend zu folgen und die RESA Breite auf 240 m festzulegen. 





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nn 2 Hindernisfreiflächen Pe habe 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


















| Su Alter Bahnbegi 
5° theoretischer Een an 
ng ae (Betoniertes Ende) 
> Bahnbeginn ee 






17 = [Reduzierte Bahntänge“ 


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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 18 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 
3.4. Abflugfläche, Anflugfläche, seitliche Übergangs-, Horizontal- und obere Übergangsfläche 


Das Airsight Gutachten zerlegt die Flugbetriebsbewegungen in vier Teilsysteme. Die Zerlegung der 
Teilsysteme erfolgt nach Start und Landung für jeweils beide Betriebsrichtungen 05 und 23. 

In diesem Kapitel Abflugfläche, Anflugfläche, seitliche Übergangs-, Horizontal- und obere 
Übergangsfläche sind die dreidimensionalen Vorgänge „Fliegen“ und „Durchstarten‘“ von Bedeutung. 


Die Forderungen aus den Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen 

INFL 1328/01] mit Instrumentenflugbetrieb haben Auswirkungen im zwei- und dreidimensionalen. 

Im dreidimensionalen müssen die Anforderungen an die Hindernisfreiheit derart untersucht werden, dass 
mit Hilfe von Lichtraumprofilen überprüft wird, inwieweit diese bei Flugbewegungen durchstoßen werden. 
Ein Bestandteil des Lichtraumprofils ist die Abflugfläche. Sie beginnt 60 m hinter dem Bahnende. Mit 
zunehmender Entfernung vom Bahnende wird die Abflugfläche breiter, die Seitenschenkel divergieren um 
12,5 %. Die Steigung beträgt 1:50. 


Am Beispiel der Abflugfläche kann exemplarisch gezeigt werden, wie die Hindernisfreiflächen zusammen- 
hängen und wie sich durch eine isolierte Betrachtungsweise Fehler bei der Sicherheitsbeurteilung ergeben 
können. 


Durch das Zurückverlegen des operationellen Bahnendes verschiebt sich auch die Abflugfläche um 248 m. 
Dadurch ragen jetzt möglicherweise Hindernisse in die Abflugfläche, die vorher außerhalb waren und 
allenfalls die steiler verlaufende seitliche Übergangsfläche tangierten. Eine Überprüfung ist hier jedoch nicht 
möglich, weil eine genaue Hinderniskarte mit den erforderlichen Höhenangaben bisher nicht vorgelegt 
wurde. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 Bürgervertretung 


Hindernisfreiflächen 


Seite 19 Neuenfelde - Francop - Cranz 





Ausgehend von einer Grafik aus 
dem Airsight-Gutachten (S. 16), 
ist in der nebenstehenden Grafik 
auch die alte und neue 
Abflugfläche und die ungefähre 
Lage der Kirche eingezeichnet. 
Nach dem vorliegenden 
(unzureichenden) Karten- 
material scheint es so, dass der 
Neuenfelder Kirchturm jetzt 
innerhalb der Abflugfläche liegt. 
Dies würde eine 
Verschlechterung der 
Hindernissituation bedeuten und 
bedarf der Aufklärung. 





Im folgenden Kapitel 3.4.1. und 3.4.2. sind die vom Gutachter erkannten Gefahren zusammen getragen. 





Rev.2 vom 06.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 20 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 
3.4.1. Start- und Landebahn 05: 
Start: Für Starts 05 ergaben sich keine sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen. 
Startabbruch: Keine sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen 
Landung: Für Landungen 05 ergaben sich aufgrund der um 657 m versetzten Schwelle 


keinerlei Einschränkungen. Keinerlei Durchdringungen der relevanten 
freizuhaltenden Flächen 


Go Around: Wurde vom Gutachter trotz der Verletzungen am nordöstlichen Bahnende nicht 
berechnet. 





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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 21 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.4.2. Start- und Landebahn 23: 


Start: 

Verletzung von Streifen und RESA wurden anerkannt. 

Hindernisuntersuchungen zeigten Durchdringungen der Abflugfläche und der seitlichen Übergangsfläche. 
Sicherheitseinschränkungen vorhanden - durch Reduzierung von TODA, TORA und ASDA auf 2935 m ist 
die Sicherheit wieder hergestellt. 


Startabbruch: 

Verletzung von Streifen und RESA wurden anerkannt. 

Hindernisuntersuchungen zeigten Durchdringungen der Abflugfläche und der seitlichen Übergangsfläche. 
Sicherheitseinschränkungen vorhanden - durch Reduzierung von TODA, TORA und ASDA auf 2935 m ist 
die Sicherheit wieder hergestellt. 


Landung: 
Hindernisuntersuchungen zeigten Durchdringungen des Streifen und der RESA. 


Einschränkung der Sicherheit ist nach Einschätzung von Airsight als vernachlässigbar gering anzusehen. 
Dies ist unter Betrachtung des kritischen Landefalls nachgewiesen worden. Dieser liegt nach Airsight dann 
vor, wenn „Benötigte Landestrecke = Verfügbare Landestrecke“. Mit welcher benötigten und welcher 
verfügbaren Landestrecke wurde gerechnet ? 


Go Around: 
Durchdringungen des Streifen und der RESA sind nach Airsight Aussage nicht relevant. 





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Kapitel 3 . . cin Bürgervertretung 
Seite 22 Hindernisfreiflächen Neuenfelde - Francop - Cranz 


3.4.3. Überprüfbarkeit der gelieferten Angaben: 
Die Überprüfbarkeit der Gutachter Angaben bzgl. der Gefahrenanalyse und der Durchdringung von 


Lichtraumprofilen ist, zumindest mit Hilfe einer Rechnung, nicht möglich. Der rechnerische Nachweis, 
wie im Kapitel 2 „Nachweis von Start- und Landeleistungen‘ ausführlich erläutert, ist aber erforderlich 
um eine Verletzung der Lichtraumprofile zu untersuchen. Diese Nachprüfung kann dann stattfinden, wenn 
der Gutachter, oder besser noch Airbus, die Rechengänge und Flughandbuchdaten offen legt. 


Dennoch sind zwei Anmerkungen hier vorzutragen: 

l. Airsight Gutachten M 8 auf Seite 15: 

„Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen ist festzustellen, dass das operationelle Bahnende für 
Starts in Richtung 23 um 248 m Bahneinwärts zu verschieben ist. Unter der Bedingung, dass das 
limitierende Luftfahrzeug, der A 380-800 F, eine abgestimmte Startbahnlänge benötigt (TODR=ASDR), 
ist kein Stopway oder Clearway auszuweisen.“ Weiter oben auf dieser Seite heißt es, es bestehe die 
Möglichkeit, event. anschließend an das Ende der Start- und Landebahn einen Stopway bzw. Clearway 
auszuweisen. 

Diese abgestimmte Startbahnlänge bedeutet, dass die verfügbare Startbahnlänge gleich der verfügbaren 
Startabbruchstrecke ist. In diesem Satz des Gutachters sind gleich mehrere flugphysikalische 
Betrachtungen falsch. Diese sind aber von noch größerer Tragweite in der Risikoanalyse des Airsight 
Gutachten und sind aus diesem Grunde dort im Kapitel 4 und 4.4.1. näher erläutert. 


2. Die Untersuchung der Hindernisfreiflächen im Nordosten und die dort entstandenen Verletzungen 
gehörten offensichtlich nicht zum Auftrag an die Gutachter. In Anbetracht der Flugzeuggröße in Relation 
zu den Verletzungen ist das ein nicht zu akzeptierendes Versäumnis. Die hier ausgehende mögliche 
Gefährdung gehört nur bedingt zum Planänderungsbeschluss, wurde im Planfeststellungsbeschluss 2004 
aber noch nicht ausreichend gewürdigt. 





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Kapitel 4 
Seite 1 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 


4. Airsisht Gefahren- und Risikoanalyse 
4.1 Verstoß gegen Richtlinien über die Hindernisfreiheit 


4.2. Arbeitsschritte im Airsight Gutachten 
4.3. Risikoanalyse 





4; Allgemeine Eingangsdaten und Annahmen 
42: Vorhandene Flächen 

4.3.3. Offenlegung der Daten 

4.3.4. Empirische Daten 

413.3: Datenbanken 

4.3.6. Verfügbarkeit von Unfalldaten 

13:7: Flughafen und Flugzeug 


43.1.1: Flugzeuggröße 
13:12 Verfügbare Sicherheitsflächen in Relation zur Flugzeuggröße 


4.3.8. Worst-Case-Scenario 

4.4. Notwendigkeit der Startabbruchbetrachtung 
4.4.1. Gefahren- und Risikoanalyse für den Startabbruchfall 

4.4.2. Unfallverteilung 

4.4.3. Startabbruchunfälle 

4.4.4. Laterale und axiale Unfallverteilung 

4.4.5. Geschwindigkeitsbetrachtung 

4.4.6. Unfallbilder 


4.5. Übertragbarkeit in die Realität 





Rev. 3 vom 05.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 4 
Seite 2 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





4.1. Verstoß gegen Richtlinien über die Hindernisfreiheit 
Nach unterschiedlichen und bisher sehr widersprüchlichen Gutachten ist im Zusammenhang mit dem zweiten 


Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 30.11.2005 ein neues Gutachten vorgetragen worden.Das Airsight 
Gutachten befasst sich mit Folgen der Planänderung, versäumt es aber die Ausgangssituation zu 
berücksichtigen. Dazu gehört u.a. die 410 t Landung, die nach Airbus Vorgabe aus einem Worst Case Scenario 
resultiert.Das Airsight Gutachten erkennt an, dass es, in Folge des im Rahmen der Planänderung geänderten 
Straßenverlaufs, bedingte Auswirkungen auf die flugbetriebliche Sicherheit gibt. 
Die z.T. festgestellten Sicherheitseinschränkungen betreffen : 

- Streifen ( auch Sicherheitsstreifen genannt ) 

- RESA ( Runway end safety area ) 

- Anflugflächen 

- Abflugflächen 

- Seitliche Übergangsflächen 
Die hier in der Übersicht aufgeführten zahlreichen Verstöße gegen die Richtlinien über die Hindernisfreiheit 
für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb und weitere, benennt das Airsight Gutachten in einer 
Übersicht im Teil 3 unter „Technische Planung der Folgeänderungen“, hier auf den Seiten 1 bis 5. 


Die Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb sind 
gesetzliche Bestimmungen und als solche in den „Nachrichten für Luftfahrer ( NFL ) I- 328/01” nachzulesen. 
Das Airsight Gutachten stellt aber letztlich die Verbindlichkeit der Richtlinien über die Hindernisfreiheit in 
Frage. Eine im Gutachten nur andeutungsweise vorgestellte Unfallstatistik, wird als Argument benutzt, die 
Behauptung aufzustellen, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb als sicher beurteilen zu können. Die 
Unfallstatistik führt zur Kernaussage, dass die nicht vollständig vorhandenen Sicherheitsflächen nur eine 
vernachlässigbare Auswirkung auf die Sicherheit haben, weil auf diesen Flächen nur selten Flugzeugunfälle 
stattfinden. Damit werden Abweichungen zum geltenden Recht ( Richtlinie BMVBW und ICAO) begründet. 
Die hier folgende technisch detaillierte Auseinandersetzung hat möglicherweise nur sekundäre Bedeutung, 
weil die Airsight-Vorgehensweise primär eine juristische Fragestellung in den Vordergrund bringt. 





Rev.2 vom 05.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 4 
Seite 3 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





4.2. Arbeitsschritte im Airsight Gutachten 
Eine Unfallstatistik, die als Ausgangsbasis benutzt wird, eine international anerkannte und praktizierte 


Sicherheitsvorschriften in Frage zu stellen, muss zunächst grundsätzlich selbst in Frage gestellt werden. 


Der Gutachter beschreibt seine Vorgehensweise auf Seite 3 mit den Schritten: 
- Bestandaufnahme 

- Gefahrenanalyse 

- Risikoanalyse 


Bestandsaufnahme 

Zur Bestandaufnahme ist zunächst anzumerken, dass sie nicht mit „einer umfassenden Bestandaufnahme“ 
vergleichbar ist. Im weiteren ist die Bestandaufnahme fehlerhaft. Es wird für die Wahrscheinlichkeits- 
Rechnung eine zu kleine Datenmenge verwendet. Weiter werden die ursprünglich verfügbaren Flächen zu 
den reduzierten Flächen in Relation gesetzt und daraus die reduzierte Sicherheit errechnet. Die Annahme 
der Flächenabmessungen ist fehlerhaft. 

Die in Quantität und Qualität nur unzureichende Bestandaufnahme kann zu keiner verwertbaren Gefahren- 
und Risikoanalyse führen. 


Gefahrenanalyse 
Die Gefahrenanalyse, beginnend im Kapitel 5 des Airsight Gutachten, dient der Ermittlung der möglichen 


Gefahren aus dem Flugbetrieb eines Flugzeuges. Die Zerlegung in Teilsysteme aufgeteilt nach Start und 
Landung für beide Betriebsrichtungen 05 und 23 ist nicht zu beanstanden. In der Gefahrenanalyse werden 
die Teilsysteme Start und Landung, noch (muss hier bereits betont werden), detaillierter betrachtet. 
Korrekterweise wird der Start unterteilt in die positive Verlaufsform „Fliegen“ und in die negative 
Verlaufsform „Startabbruch“. Für die Landung werden ebenfalls zwei Ereignisse näher betrachtet, wieder 
zunächst die positive Verlaufsform „Landen“ und in die negative Verlaufsform „Durchstarten“. 





Rev.2 vom 05.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 4 
Seite 4 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





Diese vier Teilsysteme lassen sich, und das ist ganz wesentlich für alle weiteren Betrachtungen, in zwei 
grundsätzliche Kategorien unterteilen: 1. „Fliegen“ und „Durchstarten“ , das ist ein Vorgang im 
dreidimensionalen Raum und 2. „Landen“ und „Startabbruch“, das ist ein Vorgang im zweidimensionalen 
Raum. Die Forderungen aus den Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen 

INFL 1328/01] mit Instrumentenflugbetrieb haben Auswirkungen im Zwei- und Dreidimensionalen. 

Im Dreidimensionalen müssen die Anforderungen an die Hindernisfreiheit derart untersucht werden, dass mit 
Hilfe von Lichtraumprofilen überprüft wird, inwieweit diese bei Flugbewegungen durchstoßen werden. 

Im Zweidimensionalen werden statt der Lichtraumprofile die Sicherheitsflächen untersucht. 


Die Gefahrenanalyse ergab mehrere Gefahren in den unterschiedlichen Teilsystemen. 
Zusammenfassend stellt der Gutachter auf Seite 12 fest: 


- Start 05: Keine relevanten Gefahren 

- Landung 05: Kollision mit der Straße möglich 

- Start 23: Kollision mit der Straße möglich 
Überrollen mit der Straße möglich 

- Landung 23: Kollision mit der Straße möglich 


Überrollen mit der Straße möglich 
Festzustellen ist, dass in allen Teilbereichen Gefahren erkannt wurden ! 


Der Startfall 05 wird nicht weiter berücksichtigt, wobei vom Gutachter detaillierter zu ergänzen wäre, 
welche Gefahren er als relevant erachtet und welche nicht. 


Der Landefall 05 verletzt nach Gutachter Angaben die Sicherheitsflächen der äußeren Randzone, aber nicht 
der inneren. Dies reicht dem Gutachter aus, um in der Gefahrenanalyse festzustellen, dass es keine negative 
Beeinflussung der Straße gibt. 





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Kapitel 4 
Seite 5 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





Für den Startfall 23 erkennt der Gutachter, dass es sowohl für den Startvorgang, als auch für den Startabbruch 
eine Gefährdung gibt. Hier liegen dem zur Folge Verletzungen im zwei- und dreidimensionalen Raum vor. 
Die Gefährdungen sollen alleine durch ein 248 m Bahneinwärts verschobenes imaginäres Bahnende behoben 
werden. Die Schlussfolgerung, dass dann keine Gefährdungen mehr vorliegen ist falsch und kann so nicht 
akzeptiert werden. Die elementaren flugphysikalischen Betrachtungen von benötigten Start- und 
Startabbruchstrecken sowie die verfügbaren Start- und Startabbruchstrecken haben in diesem Kontext eine 
herausragende Bedeutung. Die flugphysikalischen Betrachtungen werden nicht ausreichend gewürdigt, bzw. 
es werden falsche Voraussetzungen angenommen, dazu gehört z.B. die Annahme, dass der A 380-800 F eine 
abgestimmte Startbahnlänge benötigt (Airsight Gutachten Seite 15). Das ist falsch ! Erklärungen Kapitel 4.4.1 


Für den Landefall 23 hat der Gutachter auf Seite 11 festgestellt, dass es für den Teilbereich „Landung“ und 
für den Teilbereich „Durchstarten‘“ eine Gefährdung der Sicherheit gibt. Die einzeln vorgenommenen 
Bewertungen in den Kapiteln 6 und 7 befassen sich, wie oben beschrieben, eingehender mit den erkannten 
Gefährdungen. Eine Ausnahme ist die Missachtung des Startfalls 05. Eine weitere Ausnahme stellt sich bei 
genauerer Betrachtung des Landefalls im Kapitel 8 heraus. Eine Bewertung findet nur für den Vorgang 
„Durchstarten“ statt. Der Vorgang „Landen“ erfährt keine detailliertere Bewertung im bisherigen Sinne. 
Hier wechselt die Gefahrenanalyse über in eine Risikoanalyse. 


Risikoanalyse 

Die Risikoanalyse wird auf Seite 6 mit den Worten erklärt, dass hier eine Bewertung aller identifizierten 
Gefahren durchgeführt wird. Diese Risikoanalyse nur für die Landung auf der Bahn 23 führt zur 
abschließenden Aussage, inwieweit der neue Straßenverlauf die Sicherheit reduziert. Diese Gedanken zu 
erkennen und vielmehr sie nachzuvollziehen, erfordert ein intensives Studium des Airsight Gutachten und 
mehr noch eine bestimmte Vorstellungskraft. Die Risikoanalyse bekommt ein eigenes Kapitel. 





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Kapitel 4 
Seite 6 


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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





4.3. Risikoanalyse 

Die Risikoanalyse nur für das Teilsystem „Landung 23“ beginnt im Airsight Gutachten ab Kapitel 8.2. 

Die Abwicklung ab Kapitel 8.2. kann mit wenigen Worten wie folgt beschrieben werden: 

Ein bestimmter Prozess, hier die Landung 23, wird in eine Modellbildung übergeführt. In der Mathematik 
wird unterschieden zwischen deterministischen, stochastischen und strategischen Modellen. Der Gutachter 
wählt das stochastische Modell. Die stochastische Modellbildung wird benutzt, wenn die Werte einiger 
Parameter nicht genau bekannt sind, sondern nur ihre Wahrscheinlichkeitsverteilungen oder Schätzwerte 
aufgrund statistischer Erhebungen. Diese kurze Erklärung macht es etwas verständlicher, warum ein großer 
Aufwand um Eingangsvoraussetzungen und in der Auswahl der empirischen Daten gemacht wird. Die 
Modellbildung und die ausgesuchten empirischen Daten führen innerhalb der Wahrscheinlichkeitsrechnung 
zu einem Ergebnis. Das Ergebnis hat hier eine hohe Tragweite, es geht um die reduzierte Sicherheit eines 
Prozesses. Abschließend sieht dieser mathematische Vorgang vor, das die Modellbildung mit dem erzielten 
Ergebnis wieder in die Realität überführt wird. 

Dieser mathematische Vorgang soll hier nicht in Frage gestellt werden. Auf den folgenden Seiten müssen 
aber die Eingangsvoraussetzungen einer Überprüfung standhalten und es muss immer wieder dieser reine 
mathematische Vorgang mit realen Bedingungen abgeglichen werden. Mathematisch ist es gleichgültig ob 
die Wahrscheinlichkeit einer Sicherheitsreduzierung berechnet wird, oder wie wahrscheinlich es ist, das im 
November Schnee fällt. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung kann das nicht unterscheiden. In diesem hier zu 
untersuchenden Fall, kann aber die Gesamteinschätzung des gesamten Gefahren- und Risikopotentials 
aufgrund der Bedeutung bzw. sicherheitsrelevante Tragweite sich nicht auf ein mathematisches 
Wahrscheinlichkeitsmodell beschränken. 

Das Gutachten lässt nicht erkennen, dass eine ganzheitliche Gefahren- und Risikoanalyse der 
flugbetrieblichen Vorgänge zum Untersuchungsblickwinkel gehörten. Eine ausreichende Berücksichtigung 
der Flugzeuggröße eines A 380 auf einem kleinen Flugplatz wie Finkenwerder, der schon von vornherein, 
auch flugbetrieblich mit vielen Ausnahmeregelungen, belastet ist, hat offensichtlich nicht stattgefunden. 





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Kapitel 4 
Seite 7 


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4.3.1. Allgemeine Eingangsdaten und Annahmen 
Die Gefahren- und Risikoanalyse im Airsight Gutachten belässt eine konkrete Nennung vieler 


Eingangsdaten im Verborgenem. 


Mathematische Eingangsvoraussetzungen für die Wahrscheinlichkeitsrechnung : 


1. Datenmenge muss ausreichend sein 
2, Datenmenge muss zuverlässig sein 
3, Datenmenge muss nachvollziehbar sein 


Alle Eingangsvoraussetzungen sind zu kritisieren., weil nicht ausreichend erfüllt. 


Wie das Airsight Gutachten Seite 10, unter den vorgestellten Prämissen, innerhalb der Gefahrenanalyse 
bekannt gibt, hält es die Berücksichtigung der Lärmschutzwallanlagen nicht für erforderlich. Es bleibt auch 
für die spätere Risikoanalyse bei der Missachtung der Lärmschutzwallanlagen. 

Das ist zum einen für die Untersuchung und Bewertung bezüglich der Hindernisfreiflächen, wie ın 

Kapitel 3 dargestellt, nicht nachvollziehbar und zum anderen ist es ebenso wenig akzeptabel diese 
Hindernisse nicht in einer Gefahren- und Risikoanalyse zu berücksichtigen. 


Die Vorstellung, ein Flugzeug mit gegebener Kontur einer „imaginären Wand“ gegenüberzustellen, ist eine 
ausschließlich theoretische Betrachtung, die keinesfalls auf reale Voraussetzungen übertragbar ist (Seite 18). 
Tatsächlich vermag auch Airsight sich dort nicht wirklich reale Wände vorstellen, sondern plädiert für 
brechbare Einrichtungen und denkt die Brechbarkeit immer mit. 

Die Annahme, dass „,...in der Praxis nicht jede Verletzung der Kontur eine Kollision zur Folge hat“, wird 
nicht den hier vorliegenden Bedingungen gerecht und verfolgt nur mathematischen Annahmen. Ein 
Flugzeug der zu untersuchenden Größenordnung, das mit hoher Geschwindigkeit auf ein Hindernis trifft 

ist in jedem Fall als Kollision zu bewerten (Seite 18). 





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Kapitel 4 
Seite 8 


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4.3.2. Vorhandene Flächen 

Während der Risikoanalyse werden Referenz- und Vergleichsfälle miteinander verglichen, sie werden 
gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung der alten Planung und der neuen Planung wird dann die 
reduzierte Sicherheit errechnet. Die vorhandenen Flächen sind also ein wesentlicher Bestandteil der 
abschließenden Sicherheitsbeurteilung. Die dafür benutzten Flächen haben einen gravierenden Fehler in 
der Eingangsgröße „Flächenverlust“. Der Flächenverlust wird nämlich nicht vollständig berücksichtigt. 


Airsight unterstellt fälschlicherweise eine verbleibende RESA-Breite von 2 x 60 m. „Als Standardbreite für 
die RESA werden im Verlauf der gesamten Studie 120 m verwendet.“ (Gutachten S. 10). 

Die 120 m als ICAO Minimalanforderung wird im gesamten Safety Assesment in dieser Größenordnung 
verwendet. Über die Sinnhaftigkeit einer symmetrischen RESA Fläche wurde bereits in Kapitel 3 
„Hindernisfreiflächen“ berichtet. Die reale Position der RESA hat auch bei den Eingangsvoraussetzungen 
eine weitere hohe Bedeutung. 

Das verfolgte Ziel der Gefahren- und Risikoanalyse ist es, abzuschätzen, welche Einflüsse die 
Verletzungen der Sicherheitsflächen im südwestlichen Bereich auf die flugbetriebliche Sicherheit haben. 
Wird, wie im Gutachten, der südliche Bereich untersucht, muss auch zwingend die laterale südliche 
Verfügbarkeit in die Analyse eingehen, und diese Breite ist in der Realität nur 45 m und nicht 60 m! 

Das ergibt sich zweifelsfrei aus den Antragsunterlagen (Lageplan luftseitige Anlagen, vom 29.03.05). 


Die Zeichnungen im Airsight Gutachten M 8 auf den Seiten 30 bis 34 machen ebenfalls diese fehlerhafte 
Annahme deutlich. Dort ist die RESA symmetrisch mit 120 m (2 x 60 m) eingezeichnet. Die eingescannten 
Airbus Informationen im Kapitel 4.3.7.2. machen den vorhandenen Raum deutlich. 

Die falsche Benutzung einer so wichtigen Eingangsvoraussetzung in einer Gefahren- und Risikoanalyse 
reicht auch ohne die Berücksichtigung weiterer falscher Eingangsdaten schon aus, um alle weiteren 
Schlussfolgerungen stark in Frage zu stellen. 





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Kapitel 4 
Seite 9 


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4.3.3. Offenlegung der Daten 
Die voranzustellende Kritik an der Unfallstatistik ist, dass sie nicht offen gelegt wird. Hier gilt die These: 


„Wer nichts zu verbergen hat, kann es zeigen“. Die Gutachter sprechen von relevanten empirischen Daten 
über vergangene Ereignisse. Welche Daten sind relevant ? Welche Ereignisse wurden berücksichtigt ? 

Es gibt keine Möglichkeit festzustellen, ob ein bestimmter Unfall ın der Datenbank vorhanden ist oder nicht. 
Airsight lieferte nachträglich nur folgende unzureichende Darstellung: 





—  — 
—— 
—_——-. 


® Duo mom © oo © | 

\ 
0 50 1000 1500 2000 290 00 3500 | 
| Kaliorierte Überrollstrecken der airägt-Dotenbank im] 


engrundlage der im Gutachten M8 in Kapitel 8.2.2.C auf 


m N jor die Dat 
Das nächste Diagramm zeig Aincidents Latera) Runway Excursion Database. 


Seite 21 und Seite 27 erläuterten Acaidents 
ne 


| AOECEREECH DUO Momo OU - ° 











300 550 
0 50 100 1% 0 250 | | 
Bahnmittelline 
itiche Abweichungen der A330 Mügelspitze von der 
" Accklents/inciients Lsteral Runway Exaursion Database [m] | 








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Seite 10 


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Die Darstellung kommt der Forderung nach Offenlegung von Eingangsdaten nicht nach und ist als grob 
unseriös zu werten. Das Vorgehen der Planfeststellungsbehörde ist auch hier nicht zu verstehen. Diese 
Antwort ist von der Form der Darstellung schon vollkommen unzureichend. Nicht einmal die Anzahl der 
Unfallpunkte ist nachvollziehbar. Das muss auch einer Planfeststellungsbehörde bei nur oberflächlicher 
Betrachtung auffallen. 


Diskussion der Darstellung: 

Die Verteilung der lateralen Abweichungen ( X-Werte ) von der Start- und Landebahn zeigen, dass diese 
Abweichungen bei ca. 40 m beginnen und ihre größte Häufigkeit im 90 m Bereich haben. Eine hohe 
Beachtung ist der Verteilung der Y-Werte zu widmen. Die ersten Unfälle treten hier erst bei ca. 100 m 

auf, eine weitere Häufung ist bei 500- und 900 m festzustellen. Vorausgesetzt alle Eingangsvoraussetzungen 
wären optimal erfüllt, sollte die Aussagekraft dieser vorgelegten Datenbank auf Finkenwerder Verhältnisse 
und die Größe des A 380-800 übertragen werden. Das ist nicht geschehen, auch hat die korrekte Übertragung 
der Daten auf die Halbspannweite des A 380 nicht stattgefunden. 


4.3.4. Empirische Daten 

In Kapitel 8.2.2. auf Seite 20 erklärt der Gutachter weiter, wie er Qualität von Daten einschätzt. Die Daten 
haben in seinem Sinne, dann eine hohe Qualität, wenn sie der vom Gutachter erstellten Anforderungsliste 
genügen. Die Anforderungsliste dieser Seite bestätigt noch einmal eindrucksvoll, dass Startvorfälle vollständig 
unberücksichtigt geblieben sind. Realistischerweise ist davon auszugehen, dass sich Starts und Landungen 
ungefähr zu 50:50 aufteilen. Das bedeutet im Klartext, die Hälfte der Flugbewegungen, die auf den nicht 
vorhandenen Sicherheitsflächen verunglücken könnten, sind hier von vornherein nicht berücksichtigt. Das 
Gutachten hält die Missachtung, von der Hälfte, der Flugbewegungen für berechtigt, weil das operationelle 
Bahnende um 248 m verkürzt wurde. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis zum Kapitel 4.4.1. 





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Kapitel 4 
Seite 11 


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4.3.5. Datenbanken 

Die ICAO, ist als die größte internationale zivile Luftfahrt Organisation mit einer umfangreichen Datenbank 
ausgestattet. Aus Gutachter Sicht ist diese Datenbank nicht geeignet. Die Gründe, die zur Ablehnung dieser 
und auch anderer großer Datenbanken geführt haben sind nicht plausibel. Lediglich zu behaupten, die 
Datenbank „X“ ist nicht geeignet, ist überhaupt nicht überzeugend und verlangt nach einer Erklärung. 

Die dagegen vom Gutachter verwendeten Datenbanken stammen von Airbus und vom Gutachter selbst. 

Die Betrachtung der bisher schon sehr fragwürdigen Vorgehensweisen erhalten hier einen weiteren 
Verdacht. Die zwei Datenbanken haben bereits einen Filter erfahren, wo der Gutachter doch auf Seite 20 
davon spricht, möglichst unbehandelte Daten zu verwenden. Das diese jetzt benutzten Datenbanken nicht 
unbehandelt sind, erkennt man an der Aussage, dass die Airsight Datenbank nur Überrollstrecken enthalten 
und die Airbus Datenbank nur die seitlichen Abweichungen. Einer weiteren Disqualifikation gleich, kommt 
das Benutzen von Fachzeitschriften zur Kalibrierung von erforderlichen Landestrecken (Seite 22 oben). 
Eine seriöse Vorgehensweise wäre die Benutzung von Flughandbüchern der entsprechenden Flugzeuge. 


4.3.6. Verfügbarkeit von Unfalldaten 
Die Qualität einer Wahrscheinlichkeitsrechnung steigt mit Anzahl der verwendeten Daten. Die Airsight 


Datenbank berücksichtigt nur 51 Überrollvorfälle. Welche Vorfälle den Einzug in die Datenbank genommen 
haben, bleibt offen. Die Tatsache, dass nur 51 Vorfälle berücksichtigt sind, verringert die Verlässlichkeit der 
erhobenen Daten erheblich. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass nur bestimmte und nur so sehr 
wenige Unfälle eine Berücksichtigung erfahren haben? Weltweit stehen große Datenbanken zur Verfügung. 
Diese Datenbanken sind nicht alle öffentlich zugänglich, aber selbst das Internet (siehe nächste Seite) vermittelt 
einen Eindruck der Fülle an registrierten Unfällen. Der Gutachter macht kein Geheimnis aus seinem 
Vorgehen, nur bestimmte Daten als geeignet einzustufen. Nur muss ein Gutachten, wenn es den Anspruch 
erhebt, transparent zu sein, die Daten offenlegen. Die Tatsache, dass in der vorliegenden Auseinander- 
setzung die Bodenunfälle eine hohe Priorität haben, muss dazu führen, alle zweidimensionalen 
Unfallvorgänge zu betrachten. Schon das Wissen, wie groß der prozentuale Anteil der Unfälle am Boden, 
zur Gesamtzahl der Unfälle ist, muss von Interesse sein. 





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Beispielhafter Internetzugang zu NTSB Unfalldaten 
Mit Hilfe der NTSB ( National Transportation Safety Board ) Internet Präsentation kann die Verfügbarkeit an 


Unfalldaten veranschaulicht werden. 


Die Internet Adresse lautet: /V/ 
| Adresse A) http: www.ntsb.gowf 











N a Rechts oben unter Data & 
wwu.ntsb.gov ur e & P 
u Information Products eröffnen sich 


Data & Information Products mehrere Möglichkeiten, um 


- ine verschiedene Unfalldatenbanken 
Aviation Annual Review of Aircraft Accident Data . 
und Statisken zu erfahren. 


Aviation Accident Database 


= Legal Matters 
Publications Zwei der vielen 









> History and Mission 
—\ Board Members 
© | Organization Chart 
Office Locations 
Conference Center 











Safety Recommendation Letters 
„ Email Subscription Servi N 1 1 1 
ee 2... Abfragemöglichkeiten sind auf 
RER den nächsten Seiten beschrieben: 


January 24 - Aircraft Accident Report Pipeline & F 

(Kirkswille, MO) Hazardous Materials Information Sources & Contacts 

[73 > “ 
January 25 - Aviation Special Public Inquiries „A „Accident Reports 
_ Investigation Report Public Affairs 
(Emergency Services) Freedom of Information Act (FOI&) 
Transportation 

m BIEREICHWAET TEN oT: 


NTSB Offices „B“ „Aviation Accident Database“ 
Board Meetings 
NTSB 


Acquisition Division 
Major Investigations 











Chief Financial Officer 
General Counsel 
Human Resources 





Public Hearings Transportation Safety Improvements L 
REESFERT, > A aw Judges 
Public Forums & Symposia NTSB es 
Press Releases & ‚Advisories Safety Recommendations & Accomplishments 
» Email Subscription Service Safety Studies 


Resources for Journalists 
Safety Alerts 
Speeches & Testimonies 


Transportation Disaster Assistance 
Other Contacts and Sources 
More Topics... 





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ee Airsight Gefahren- und Risikoanalyse Fri teisgfeleeiei, SPFENR 


Seite 13 





ee u 1. „Accident Reports“ oder direkt 


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« führt zu dieser Seite: 


Avintion Acchlemts from the pası 10 years 








ee EEE. ig 2. Hier im linken Block 
„Aviation Most recent accident 
NER Rupen Punben AA bye N meh RE klicken öffnet die nächste Seite. 


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Diese Seite bietet zu bestimmten Unfällen 
umfangreiche Detailberichte, die den 
ausgewählten Unfall in hoher Genauigkeit 
beschreiben. 








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. „Aviation Accident Database“ oder direkt 
http://www .ntsb.gov/ntsb/query.asp 





führt zu dieser Seite: 


. Hier „Database Query“ macht die unten links 
abgebildete Seite auf. 
http://www.ntsb.gov/ntsb/query.asp#query_start 





Diese Seite ermöglicht nähere Informationen nach 
Flugzeugtypen, Flughäfen etc. (übernächste Seite) 


. Hier „Monthly“macht die unten rechts abgebildete 
Seite auf. http://www .ntsb.gov/ntsb/month.asp 
Die Benutzung dieser Seite, folgt auf der nächsten 
Seite. 














GEREFRRERERRREE 
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Kapitel 4 
Seite 15 


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http://www.ntsb.gov/ntsb/brief.asp?ev_id=20051213X01964&key=1 


Die Übersicht bietet Unfälle ziviler Flugzeuge von 
Januar 1962 bis zum Januar 2006. Bei Auswahl 
Dez05 und weitere Tagesauswahl, hier der 08Dez, 
bietet die Unfälle des Tages. Beispielhaft ist die 
allgemeine Unfallbeschreibung des B 737 Overruns 
in Chicago abgebildet. 





NTSB Identification: DCA06MA009 

Scheduled 14 CFR Part 121: Air Carrier operation of SOUTHWEST AIRLINES CO 
Accident occurred Thursday, December 08, 2005 in Chicago Midway, IL 

Aircraft: Boeing 737-700, registration: N471 

Injuries: 1 Fatal, 12 Minor, 103 Uninjured. 


This is preliminary information, subject to change, and may contain errors. Any errors in this report will be 
corrected when the final report has been completed. 

A Southwest Airline B737-700, flight number 1248, slid offthe runway at Chicago Midway Airport. The flight 
was from BWI to Midway. There was snow at the time ofthe accident. The flight was delayed from leaving BWI 
due to weather and held for 35 minutes before landing at Midway. Upon landing at Midway the airplane slid of 
the runway and went through a barrier fence and onto a roadway. There were 98 passengers onboard and 5 crew 
members on board. An emergency evacuation was done and no injuries have been reported. There are prelim 
reports ofone ground fatality and 12 other ground injuries. 





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Kapitel 4 
Seite 16 


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ermöglicht die zielgerichtete Suche nach Unfällen. ee  )_ 


Datumsgenaue Suchen oder Zeitraumangaben sind joe Br 
ebenso möglich wie die Suche nach Unfalldaten I ee 
über bestimmte Städte, Bundesstaaten oder Länder. Te 


Schwere Unfälle,auch bereits die der jüngsten TER 

Vergangenheit, wie der „Overrun“ Unfall der Air Nun 

France A 340 am 02.August 2005, können hier als Bei umso ine uniimen isn mm) AREREHSE = 

PDF Datei heruntergeladen werden. 

Die umfangreichen Unfalldatenbanken im Internet sind aus dem Grunde sehr wichtig, weil der Eindruck 
vermittelt werden muss, dass es eine sehr viel größere Anzahl an „Accidents und Incidents“ auch am Boden 
gibt, als es die Airsight Datenbank suggeriert. 


Viel wichtiger noch, es gibt ebenfalls erheblich viel mehr Unfalldaten für die Accidents und Incidents am 
Boden, als es die Airsight Datenbank vermittelt. Darauf wird in den nächsten Kapiteln intensiver einzugehen 
sein. Vorweg bereits eine Einschätzung der Größenordnung. Der internationale Pilotenverband berichtet in 
seiner Monatsausgabe September 2005 /2/ von 807 „Overrun accidents‘“ mit signifikanten Rumpfbe- 
schädigungen seit 1990. Das entspricht einem Durchschnitt von 4 Unfällen pro Monat. Dem gegenüber steht 
die Auswahl von 51 ausgesuchten Unfällen im Airsight Gutachten. Die relativ hohe Unfallrate am Boden 
wurde in Fachkreisen der Zivilluftfahrt erkannt. Eben weil es viele Unfälle am Boden gibt, sind weltweite 
Bestrebungen in der Umsetzung, die so wichtigen Sicherheitsflächen, die die Schwere dieser Unfälle reduzieren 
helfen, noch großflächiger anzulegen und nicht wie in Finkenwerder beabsichtigt, weiter einzuschränken. 


Die Kernaussage ist, dass die Gefahren- und Risikoanalyse im Airsight Gutachten gänzlich unbrauchbar ist, 
weil die Vorauswahl der Unfälle zu stark gefiltert wurde und somit zu falschen Schlüssen führt. 
Bei Bedarf wäre in Unfalldatenbanken gezielt nach allen Bodenunfällen zu suchen. 





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Kapitel 4 
Seite 17 


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4.3.7. Flughafen und Flugzeug 
Auf den Seiten 30 bis 35 werden im Airsight Gutachten die Sicherheitsverluste berechnet. Der Sicherheits- 


verlust berechnet sich aus der Sicherheit im Referenzfall, der ist bezogen auf den ursprünglichen Straßen- 
verlauf und der Sicherheit im Vergleichsfall, der bezieht sich auf den neuen Straßenverlauf. Die Sicherheit ist 
anerkannterweise im Referenzfall immer größer , die Subtraktion der Sicherheit im Vergleichsfall ergibt den 
Sicherheitsverlust. Die individuellen Sicherheiten P ı bis P 7 errechnet der Gutachter unter Zuhilfenahme eines 
Standardfehlers, dieser Standardfehler reflektiert u.a. die wahrscheinliche gegenwärtige Sicherheit. Der 
Standardfehler (im Airsight Gutachten in Klammern dargestellt) bringt zum Ausdruck, wie sehr wahrscheinlich es ist, dass 
ein solcher hier zu untersuchender Unfall eintritt. Die angebliche Größenordnung der Sicherheit wird hier als 
sehr hoch eingeordnet. Das lässt weitere Zweifel aufkommen, weil 807 „Overruns“ einen ganz anderen 
Eindruck hinterlassen. Ergänzende deutliche Kritik ist anzubringen, weil in die Berechnung eingeflossene 
vorhandene Sicherheit in keiner Weise die Ortsverhältnisse berücksichtigt. Zu den Ortsverhältnissen gehören 
die Flugzeuggröße und die Flughafengröße. Es kann nicht angehen, dass diametral entgegengesetzte 
Verhältnisse eines sehr großen Flugzeuges zu einem sehr kleinen Flughafen, mit unter den Richtlinien 
reduzierten Sicherheitsflächen, unberücksichtigt bleiben. 


4.3.7.1. Flugzeuggröße 
Flugzeuge sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Zu unterscheiden sind 


Wake vortex categories 

Performance/Procedure categories 

Airport categories 
In allen Kategorien ist der A 380 in der höchsten Stufe. Im Zusammenhang mit Untersuchungen des 
Flugzeuges am Boden ist die Airport categorie näher zu betrachten. Der Flugplatzbezugscode besteht aus 
einer Code-Zahl und einem Code-Buchstaben. Die Code-Zahl 1-4 wird durch die Länge der Start- und 
Landebahn bestimmt, in Finkenwerder 4. Der Code-Buchstabe wird bestimmt durch die Spannweite und die 
Spurweite des Flugzeuges. Der A 380 gehört zur Gruppe „F“. Die Einteilung zeigt die folgende Abbildung: 





Rev. 1 vom 21.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 





Kapitel 4 Be DR Bürgervertretung 
a Airsight Gefahren- und Risikoanalyse ec 

Spannweite der Spurweite des 

Code Tragflächen (m) Hauptfahrwerks (m) 

A <15 <4,5 

B 15 bis < 24 4,5 bis < 6,0 

C 24 bis < 36 6,0 bis < 9,0 

D 36 bis <52 9,0 bis < 14 

E 52 bis <65 9,0 bis < 14 

F 65 bis < 80 14,0 bis < 16 


Das Konkurrenzflugzeug B 747 gehört der Gruppe „E“ an. Der A 380 darf dagegen gerade noch bei „F“ 
eingruppiert werden. Die Spannweite ist hier mit 79,80 m die limitierende Größe, die sehr knapp an der 
Grenze von 80,00 m liegt. Diese Einteilung und Zuordnung macht anschaulich, dass der A 380 in seiner 
Größe ein herausragendes Flugzeug ist. Der Abstand zum Konkurrenzflugzeug B 747 beträgt bereits eine 
Gruppe, den größten Anteil haben die Gruppen C und D. Die von Airsight verwendete Datenbank kann nur 
eine untergeordnete Aussagekraft haben, weil sie mit der B 747 nur ein überhaupt vergleichbares Flugzeug 
in der Datenbank berücksichtigt. Selbst das bleibt im Verborgenem und kann angezweifelt werden. 


Die Flugzeuge, mit einem Startgewicht größer 5,7 t sind propellergetriebene Zweimotorige. Die Häufigkeit 
und die Unfallfolgen dieser kleinen Flugzeuge gehören nicht in eine hier benötigte Unfallstatistik (Seite20). 
Flugzeuge gehören besonders dann nicht in die hier zu verwendende Datenbank, wenn bereits eine spezielle 
Auswahl vorgenommen wurde und die Datenmenge bereits sehr klein ist. Dadurch erfährt das Ergebnis 
zusätzlich zur Qualitätseinbuße durch zu geringe Datenmengen noch eine Verfälschung durch Benutzung 
von propellergetriebenen Zweimotorigen. 





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Kapitel 4 
Seite 19 


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4.3.7.2. 








”, 
*., 
“, 
” 


n . 
Rev. 1 vom 21.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 4 
Seite 20 


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Zur Darstellung: 

Pos. 1: Das Flugzeug musste auf der Bahn 23 den Start abbrechen - und hat,... 

Pos. 2: im Schadensfall nach Norden gerade eine Spannweitenbreite Platz um nicht weiteren Schaden 
zu erleiden, vorausgesetzt es würde nicht ohnehin axial die Bahn überschießen. 

Pos. 3: im Schadensfall nach Süden, nicht einmal die eigene Spannweitenbreite lateral und die eigene 
Flugzeuglänge axial Platz, um nicht mit weiteren Hindernissen in Kontakt zu kommen. 

Pos. 4: im axialen Overrun etwas mehr als eine Flugzeuglänge Platz, um erste Hindernisse zu treffen. 

Pos. 5: in abhängig von der Geschwindigkeit, keine Chancen mehr einem fatalen Verlust zu entkommen. 


Die visuelle Gegenüberstellung von verfügbaren Sicherheitsflächen und Flugzeuggröße macht deutlich, dass 
aufgrund der Ortsverhältnisse hier nicht von normalen Verhältnissen ausgegangen werden darf. Bleibt das in 
einer ohnehin zweifelhaften Wahrscheinlichkeitsrechnung unberücksichtigt, darf diese nicht im Ansatz einen 
Bestandteil an irgendeiner sicherheitsrelevanten Überlegung haben. 


Der Betrieb eines A 380 ist aufgrund seiner Größe im Vergleich zum A 320 mit weiteren Sicherheitseinbußen 
verbunden. Einmal unterstellt, dass ein A 320 und ein A 380 das gleiche Sicherheitsrisiko haben und 
verunglücken, dann sind die Folgen eines Unfalles beim A 380 als sehr viel gravierender einzustufen, als 
beim A 320. Auch das ist mit der Größe des Flugzeuges in Zusammenhang zu bringen. 


Die Darstellung macht überdies ein weiteres Problem deutlich, dass nämlich die Zufahrt von zahlreichen 
Rettungsfahrzeugen, die im Falle eines Unfalles am Bahnende nötig wären, den internationalen 
Anforderungen ebenfalls nicht standhält. Ein weiterer Aspekt, der auch schon in der Planfeststellung keine 
Berücksichtigung gefunden hat. 





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Kapitel 4 
Seite 21 


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4.3.8. Worst Case Scenario 

Die bisherige Bedarfsbegründung ist nach Airbus Angaben dadurch gegeben, dass ein Landegewicht von 
410 t gewährleistet sein muss. Diese Begründung wird durch ein konstruiertes „Worst Case Scenario“ 
herbeigeführt. So heißt es im Gutachten Wächtler (Antragsunterlagen 2003, Gutachten Start- Landestrecke 
August 2003, S.6): „Bei der vorgelegten Berechnung wurde von einem sog. „worst case szenario“ 
ausgegangen, welches den Fall einer sofortigen Rückkehr zum Startflughafen beinhaltet. Das Gewicht müsste 
in diesem Fall nicht durch Ablassen von Treibstoff reduziert werden. Vernachlässigt wurden der 
Treibstoffverbrauch für den Start und die kurze Flugphase. “ 

Gutachter Fricke (‚Ermittlung der erforderlichen Landestrecke für die A380-Frachtversion“ im Auftrag von 
Airbus, Dezember 2003) hatte die gleiche Prämisse: „Bei den durchgeführten Rechnungen wird von dem 
kritischsten Landefall ausgegangen. Dieser sieht die sofortige Rückkehr des Flugzeugs zum Startflugplatz 
ohne Reduktion des Gewichts durch Treibstoffablassen vor. Außerdem wird der Treibstoffverbrauch für die 
kurze Flugphase vernachlässigt, so dass auch das Landegewicht rechnerisch mit 410 t angesetzt wird“. ($.30) 
Größer kann der Widerspruch kaum sein: Airbus begründet die Bahnverlängerung mit einem „Worst Case 
Scenario“ der in Umfang und Ausmaß nicht näher beschrieben wird und auch in den Flughandbüchern von 
Verkehrsflugzeugen so nicht bekannt ist. Airbus möchte in einer solchen nicht näher beschriebenen Situation 
in Finkenwerder landen und stellt keine alternativen Überlegungen an.Gleichzeitig will Airbus 

für genau diese Situation jetzt die vorgeschriebenen Sicherheitsflächen einschränken. Dieses Szenario spielte 
bei der im Airsight Gutachten durchgeführten Risikoanalyse bezeichnenderweise überhaupt keine Rolle. 

Der Verzicht auf Sicherheitsflächen für dieses „Worst Case Scenario“ wird bezeichnenderweise damit 
begründet, dass aufgrund von wahrscheinlichkeitstheoretischen Modellen und Statistiken, die 
Wahrscheinlichkeit von Unfällen ohnehin gering und in den eingeschränkten Sicherheitsbereichen in 
Finkenwerder noch viel geringer sei. Airsight hat vollständig ignoriert, dass die Bahnverlängerung für ein 
„Worst Case Scenario“ geplant wird. 





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Kapitel 4 
Seite 22 


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4.4. Notwendigkeit der Startabbruchbetrachtung 
Mit der Absicht die ehemals geplante Bahnlänge von 3183 m, um 248m, auf 2935 m für den Startvorgang 23 


zu kürzen, beurteilt der Gutachter die in seinem Gutachten ursprünglich genannten Gefahren nicht mehr 

gefährlich. 

Die weiteren Überlegungen befassen sich ausschließlich mit der Frage, inwieweit durch die veränderte 

Straßenführung und die damit herbeigeführte Planänderung das Unfallrisiko am Bahnende 23 erhöht wird. 

Letztendlich führt das im Airsight Gutachten dazu, dass alle weiteren relevanten Sicherheitsüberlegungen im 

Zusammenhang mit Startabbruchunfällen nicht mehr Gegenstand der Überlegungen sind. 

An dieser Stelle sind zwei Vorgänge voneinander zu unterscheiden: 

- Die juristische Vorgehensweise, die Sicherheit der Planänderung einer Sicherheit der ursprünglichen 
Planung gegenüberzustellen. 

- Die fliegerische Vorgehensweise, die Sicherheiten und Gefahren zu erkennen, Ursachen herauszufinden 
um in der Folge die Gefahren zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen. 

Die Aufgabe der vorliegende Stellungnahme wird darin gesehen, die Sicherheiten und Gefahren zu erkennen 

und zu analysieren. Eine Gefahren- und Risikoanalyse kann nicht ausschließlich relativ stattfinden. Erst die 

richtige Einschätzung der ursprünglichen Gefahr kann möglicherweise ein Rückschluss auf relative Gefahren 

ermöglichen und dann Lösungsansätze bieten, die Sicherheit zu erhöhen. 

Zur Gefahren- und Risikoanalyse am Start- und Landebahnende 23 gehören aus diesem Grunde zwingend 

beide zweidimensionalen Vorgänge dieser Bahn. Das ist der Landeunfall und der Startabbruchunfall, beide 

mit der Unfallfolge „Overrun“ der Bahn 23. 





Rev.3 vom 05.02.06 Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 4 
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4.4.1. Gefahren- und Risikoanalyse für den Startabbruchfall 
Das Airsight Gutachten hat alle vorhandenen Datenmengen für Startabbruchunfälle als für seine 


Modellbildung ungeeignet gewertet und sie der weiteren Betrachtung vorenthalten. 

Das Gutachten geht weiter davon aus, dass die bisherige Planung als absolut sicher anzusehen ist und 
führt eine Risikoanalyse durch, die davon ausgeht, dass auch Startabbruchvorfälle absolut sicher sind. 

Ein Startabbruch ist aber nicht absolut sicher, weder in Finkenwerder noch anderswo. Diese Tatsache ist 
zu berücksichtigen, auch in der vorliegenden Auseinandersetzung. Eine Ursachenanalyse bisheriger 
Landeunfälle und Startabbruchunfälle wird im Airsight Gutachten nicht durchgeführt. Es wird auch nicht 
hinterfragt, ob bisherige Unfallursachen und Unfallabfolgen eine Bedeutung haben könnten. Ebenso sind 
die Häufigkeit der weltweit geschehenen Startabbruchunfälle kein Anlass diese Unfälle einzubeziehen. 
Die vom Gutachter gewählte Modellbildung dient als Grundlage der durchgeführten Wahrscheinlichkeits- 
rechnung und kommt zu den im Gutachten vorgestellten errechneten Sicherheitsminderungen. 


Ein weiterer Fehler, über bisher festgestellte Mängel hinaus, betrifft die „Anpassung der Startstrecken“: 

a. Im Airsight Gutachten Kapitel 7.4. auf Seite 15 ist zu lesen: „Unter der Bedingung, dass das 
limitierende Luftfahrzeug, der A 380-800 F, eine abgestimmte Startbahnlänge benötigt (TODR=ASDR), ist 
kein Stop- oder Clearway auszuweisen“. 

Zunächst ist wichtig, dass kein Flugzeug eine abgestimmte Startbahnlänge benötigt. Eine abgestimmte 
Startbahnlänge ergibt sich aus den veröffentlichten Flugplatzkarten. Die Karten enthalten u.a. die Angaben 
für die verfügbare Startstrecke (TODA) und die verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA). Sind die 
Angaben TODA und ASDA gleich, liegt eine abgestimmte Startbahnlänge vor. 

Die Festlegung der genauen Werte für verfügbare Startstrecke und verfügbare Startabbruchstrecke 
erfordert die Berücksichtigung der jeweils örtlichen individuellen Bahnlänge. Ausgehend von der 
befestigten Bahnlänge ist weiter entscheidend inwieweit die Kriterien für die Ausweisung von Clearway 
und Stopway erfüllt sind. Die Ermittlung und Ausweisung dieser Strecken wird ın der Regel von der DFS 
durchgeführt. 





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Die DFS hat in diesem Zusammenhang im Schreiben vom 03.06.2005 im letzten Absatz dazu wie folgt 
Stellung genommen: 

„Das Ergebnis der Kollisionsrisikountersuchung für das Überschießen von Flugzeugen am Landebahnende 
bei Landungen in Betriebsrichtung 23 sieht die DFS als mögliche Grundlage für die Zulassung einer 
verfügbaren Landestrecke 23 im beantragten Umfang. Sollte diesem Ansinnen gefolgt werden, halten wir 
es jedoch aus Sicherheitsgründen für angeraten, auch die Startabbruchstrecke ASDA für Starts von 
Startbahn 23 bis zum Landebahnende zur Verfügung zu stellen“ 

Unter der Berücksichtigung der genannten Berechnungsgrundlagen der DFS, die sich mit den weltweit 
geltenden Kriterien zur Ausweisung verfügbarer Start- und Landebahnstrecken decken, führen derartige 
Berechnungen zur Ausweisung von: 


- Takeoff distance available TODA 
- Takeoff run available TORA 
- Accelerate stop distance available ASDA 
- Landing Distance available LDA 


Korrigiert werden müsste nach Umsetzung der geltenden Kriterien und nach Auffassung der DFS die 
ASDA. Die ASDA bekäme, ohne der DFS vorgreifen zu wollen, eine Größenordnung zwischen 2935 m 
und 3183 m. Es ist festzustellen, dass dann keine „Abgestimmte Startbahnlänge“ (Balanced Field Length 
Condition) mehr vorliegt, wovon das Airsight Gutachten noch ausgeht. 

Dazu eine kurze Erklärung der Begrifflichkeit „Abgestimmte Startbahnlänge“ und „Balanced Field Length 
Condition“. Abgestimmte Startbahnlänge bedeutet, dass die verfügbare Startbahnlänge gleich der 
verfügbaren Startabbruchstrecke ist, kurz TODA = ASDA. Im englischen wird diese Gleichheit mit 
„Balanced Field Length Condition“ beschrieben. 

Kurzum, diese errechneten Daten werden zur Verfügung gestellt und das Flugzeug muss diese Daten bei 
der jeweiligen Start- und Landebahnstreckenberechnung entsprechend einfließen lassen, es hat sozusagen 
mit den, in den Flugplatzkarten veröffentlichten, Angaben umzugehen. 





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b. Ein Folgefehler entsteht in der Benutzung der Begrifflichkeiten. 

Der Folgefehler findet sich in der falschen Kurzbeschreibung, es heißt nicht TODR und ASDR. 

Diese Werte stehen für Takeoff distance required und Accelerate stop distance required, also Werte die das 
Flugzeug unter bestimmten Voraussetzungen erfordert. Richtig wäre TODA und ASDA (Takeoff distance 
available und Accelerate stop distance available). Die Überprüfung, ob TODR und ASDR < TODA und 
ASDA, ist Grundvoraussetzung für einen sicheren Startvorgang. In seinem Gutachten auf Seite 16 kennt der 
Gutachter die Unterschiede. 


c. Selbst bei einer imaginär gekürzten Bahn 23 um 248 m, darf eine befestigte Fläche hinter einem Bahnende 
als Stopway benutzt werden. Das darf unter Umständen eine Wiese oder eine Sandfläche sein. Auf die 
Ausweisung der verfügbaren Strecke nach dem operationellen Ende, als Stopway, hat auch die DFS im o.a. 
Schreiben vom 03.06.2005 hingewiesen. Es geht hierbei nicht um den Wert von 248 m als mögliche Reserve, 
es geht zunächst einmal darum, dass ein vorhandener Stopway im Airsight Gutachten nicht in die ASDA 
eingeflossen ist. Damit sind übliche Berechnungsmethoden nicht beachtet werden. Die Berücksichtigung 
einer größeren ASDA nach einer möglichen Bahnverlängerung wäre legitim und ist überdies hinaus nicht 
kontrollierbar. Eine Kontrolle wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt nur bei Überprüfung und Nachweis 

der durchzuführenden Start- und Landeleistungsberechnungen möglich. 


d. Zu beanstanden ist letztlich auch in diesem Fall wieder der fehlende Nachweis der Start- und 
Landeleistungsdaten. Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen sowohl Start als auch Startabbruch 
mit der gekürzten Bahn als sicher zu betrachten sind, bleibt erneut vollkommen unbeantwortet. 


e. Unter der Voraussetzung, dass alle Eingangsvoraussetzungen richtig und nicht zu beanstanden wären, stellt 
sich die Frage, inwieweit der „Overrun“ Unfall der A 340 am 02. August 2005 in Toronto, die eingeschätzten 
und berechneten Risiken des Airsight Gutachten verändern würde. Dieser Unfall gehört bekanntlich in die 
Kategorie Landeunfall und somit grundsätzlich in die Gruppe der vom Gutachter erstellten Modellbildung. 





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Fehler sind legitim, aber die Unterlassungen und Fehleinschätzungen, besonders an dieser Stelle haben mit 
einer realistischen Gefahrenbewertung nicht sehr viele Gemeinsamkeiten. Das gesamte Vorgehen ist aus 
technischer und fliegerischer Sicht sehr fragwürdig, zumindest hat die Vernachlässigung dem gesamten 
Gutachten geholfen, einen vermeintlichen Grund zu finden, die Startabbruchstrecke nicht weiter zu betrachten. 


Unabhängig von der Feststellung, dass die verfügbare Startabbruchstrecke für den Finkenwerder 
Startabbruchfall korrigiert werden muss, ist anzumerken, dass die erforderliche Startabbruchstrecke 
(Accelerate stop distance required = ASDR), also die das Flugzeug unter bestimmten Bedingungen verlangt, 
in den allermeisten Fällen kleiner ist als die verfügbare Startabbruchstrecke (Accelerate stop distance available 
= ASDA ). Sind für den Start die Werte, für die erforderliche Startabbruchstrecke und verfügbare 
Startabbruchstrecke, gleich, dann bietet die gerechnete Bahn keine weitere Reserve zum Abbremsen, man sagt 
dann, das der Start ausgereizt ist. Die wenigsten Startvorgänge sind allerdings ausgereizt, ganz im Gegenteil, 
es steht in den meisten Fällen eine ausreichende „Stopmargin‘“ zur Verfügung. Stopmargin ist die verbleibende 
Reserve zwischen erforderlicher und verfügbarer Startabbruchstrecke. Und trotz der Stopmargin oder der 
Reserve, passieren innerhalb von fast 16 Jahren 807 „Overrun“ Unfälle. 

Das Fazit lautet, die verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA) der Bahn ist länger als die angegebene ASDA 
von 2935 m. Das hat die Auswirkung, dass jetzt keine balanced field length condition mehr vorliegen, weil 
die Startstrecke bei 2935 m bleibt und die Startabbruchstrecke einen Wert zwischen 2935 m und 3183 m 
erhält. Die wesentliche Auswirkung ist allerdings, dass unabhängig von der Größenordnung der Reserve 
(Stopmargin) zwingend anders über die Gefährdung am Start- und Landebahnende 23 nachgedacht werden 
muss. 


Informationen zur TODA und TODR sowie ASDA und ASDR im Kapitel 2 unter 2.1.3.1. Field Length Limitation. 





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4.4.2. Unfallverteilung 


Die kalibrierte Unfallverteilung des Gutachters zeigt eine völlig andere als die international diskutierten 
„Overrun“ Unfälle. Die Diskussionen fokussieren nämlich die hohe Anzahl von „Overrun“ Unfällen und 
versucht nach Lösungen zu suchen, die Anzahl der Problemfälle zu reduzieren. Die diskutierten Probleme 
mit diesen Unfällen sind auch aus dem Grunde entstanden, weil die Sicherheitsflächen auf älteren Flughäfen 
oft nicht verfügbar waren. 


Die Ansicht des Gutachters, dass die nur unzureichenden Sicherheitsflächen in Finkenwerder bereits sicher 
sind und die durch Planänderung noch weiter eingekürzt werden sollen, stößt in Fachkreisen auf großes 
Unverständnis. Viele Gründe, die zu diesem Fehlurteil geführt haben sind aufgedeckt. Nach Korrektur der 
Fehleinschätzungen und die Übertragung und Anpassung an reale Verhältnisse entsteht wieder ein normales 
Bild. Dieses normale Bild, welches in der Zivilluftfahrt bekannt ist, hat ein Problem mit kleinen 
Sicherheitsflächen und den daraus resultierenden Unfällen erkannt. An der Lösung dieses Problems wird 
bereits lange und intensiv gearbeitet. 


Es ist bekannt, dass nur die wenigsten Unfälle im Reiseflug passieren, sondern mehr bei Start und Landung 
und wie die Flight Safety Foundation /3/ schreibt zu 80%: ‚...on active runway or its overrun areas and clear 
zones....“. Overruns sind die häufigste Unfallursache am Boden. Die Flight Safety Foundation hat die 
positionsbekannten Unfälle in der Zivilluftfahrt in einer Plot Darstellung in o.a. Schrift zur Verfügung 
gestellt. Diese Plot Darstellung hat leider eine schlechte Qualität, die sei hier bitte entschuldigt, aber sie ist 
sehr aussagekräftig. Die meisten Unfälle in der Abbildung sind in der Bahnmitte und am Bahnende zu 
finden . Die Bahnmitte Konzentration resultiert aus Landeunfällen und die Bahnende Konzentration 
resultiert aus Startabbruchunfällen. Die roten Kreise wurden zur Markierung hinzugefügt. 





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Die Betriebsrichtung ist von links nach rechts am Pfeil zu erkennen. 


Diese Darstellung zeigt auch, dass sich Unfalldaten nicht nach entweder lateral oder nach axial aufteilen 
lassen. Es liegen ausreichend Unfalldaten vor, die sowohl lateral als auch axial aufgetreten sind. 





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4.4.3. Startabbruchunfälle Table 1 Die nachfolgenden 


Transport-category Airplane Accidents and Incidents | Seiten dokumentieren 
During Rejected Takeoffs, 1997 


Startabbruchunfälle 
im Jahr 1997. /4/ 





Dale Löcalion Aircraft Type Öperalor Aircraft Damage Injures 
‚an. 10  Jedchah, Saudi Arabia Surbus AS00-B4- 200 Jr Alice subslanlial none 
The arplane ran offihe end ofthe runwery during the rejecled tiksch. The landıng gear and engines wers damagel. 

Jan.10 Bangor, Maine, 1.3. Beech 1500 Hesa Arlines subslanlial 2 mimnar 


The capkıin commanded an aborı because Ihe stall warning horn sounded during rotalion and lift-off. The first olficer, Ihe pilot Iheng, rejecled ihe 
lakeofl and kanded Ihe airplane. These kınding gear solapsed vhenthe arplanez siruck a sno®wbark on the runwar. The 5. National 
Trarspariation Safety Eoard said thatthe stall warning was Bee. 

Jan.19 Aspen, Colorado, U.3. Leanet 4 HA nor none 


The row -gear steering system malfunchioned duringthe taksofl roll. The airplane exited Ihe rurwar, onto srow-soverec terrainı during the nejected 
lakeofl. The steering faılure was Saused by a Kydraulis ksak. 


Feb.193  Demer, Galorado, US. Eceing 737-291 Unted Ares none none 
Shire on Ihe nghl man kinding gear borst dung Ihe baıkeoff roll. A brake fire occurred dunng Ihe mejested takeol. The ocsupanls vazualed Ihe 
airplane on the runseny. 


Feb.22 Austin, Texas, U.2. Besch Super Kirg Air 300 HA minor none 


The airplane yawed duringthe taksolf and then veered off Ihe rurway during Ihe rejected 1akeofl. The rose landnng) gear solapesed, and the 
prapellers were ber. 


March 3° Slbuguerqus, New Mexico, U.3. Boeing T37-622 Unted urines none none 

The fight ses rejsstecdthe taksalf bezause a Ihrust-reserser ndisalor light ilıminabed. Inwestigation disskeed arı open betlen; Tuse. 

March 10 Abu Ohabı, Unded Arab Emistes Aurbus 45330 Gulf dir zsubstanlial 1 serious; 
JImmar 


The taksoff was rejecled dose 15 Y, when dirsclona ooniral was mol manlained in a Strong crsssird. The airplane verred olfthe rursay arıd 
siruck an embankment. The nase kındırıg gear was foroed into Ihe sackpt on impach and serously nundihe Saplan. 





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Harch 11 Partkand, Oregon, U.3. Hebonnel Doudas American Inlernaliona nen none 
DZ T1F 


The elewatar die not respand ba Aight-cartrel input wherthe pilot Iying attempbed to rote the arplane for takeafl. The fight crew rejected Ihe 
lakeoff and ae Ihe arplare back to Ihe amp. 


Harch 15 Kansas City, Ilisssun, 1.3. Bceing 127-223 American Arlines none none 
Therese landırng gear beganı 10 vibrate during Ihe 1akeoll roll. The fight crew rejecled Ihe taksolf and retumed to Ihe gabe. Imestigalion deciosed 
Ihart both tirss on the rose kinding gear wer= warn. 


Aprll  Tehikapa, Zare Zonsvalr 530 Compagnie Arsane dsiation cestmyed mare 
The pilot heard an unasusl noise and perceiverd Ihat Ihe arplane was not er u ET takeoll. The pilot believed thaıl an enge 
problem had osaumed and rejected Ihe 1aks off. The airplarıe ran off Ihe end ofıhe 3, 0-bock (1 O00-meter) runwayr and Struck an embankmenit. 


The rurway has a subslanlial sbpe. Although taksalls normal are sanducted down-skpe, the takeaff in Ihe ascident airplane was Sanductel up- 
sbpe. 


Sprld  Gnffin, Georgia, 1.5. Douglas C-Exhä Lustomair desiroyed 2 fakaıl 

The airplane was taling off at O1 for a posilioning fight io pick up cargo in Ämeriaus, Gearga. The na. 1 engine faled when the airplare was abs 
Ihree-quarlers oflhe wery down the 3, Pod -foot (1,121 -MERES] TUTKEAY. Tre skic marke indicate that braking was begun about 300 feet (22 meter) 
from Ihe end of Ihe runwary. The aiıplare struck a bukling aba 1,500 feet (455 msterz] Iram Ihe end of the runwary. The piotz were Hillod. 


Sprild Las 'Wegas, Mevada, 1.5. KHebönnel Dougdas DC-S. BR Continental Arlines minor none 
4, loud bang occurred on lakeoff, and Ihe arplane beyan Io veer righl. The tires onthe left-main kindırıg gear ruptuned dunng Ihe mjected takeafl. 


Aprl11 Banjarmasın, Inconesia Eceing 737-200 Sempah dir substanlial none 

The crew rejected Ihs 1akeofl Tram Eanjarmasin Ärport al about 30 kroe when Ihay heard Ioud bangs berg emitied by an engine. Ths airplans 
veerad ollthe runway because ol a suspecled Bike ofthe brakes on Ihe right main landing gear. The landng gear and Ihe no. 1 engre were 
damaged when the airplane siruck a dilch. 


Her 16 Cleseland, Ohio, U3. Bceing 737 US Arways none none 
The first officer's arspeesd indiastor faled durng the 1akeoll. The Fight crewe rejecled Ihe taksolf and bie back 15 Ihe gate. 


Hay13 Kansas Ciby, lesoun, 1.5. Beech 1500 Zur licvest nor none 
The Night crew rapecledthetaksoff bezause ol aloe engine-iorque ndisalion. Invesligation disskozed thal the Iorque Indicator had malfunchaned. 


June5 Kansas City, Iiessun, US. Bceing 127-222 Eiska Air Lines non none 
The Night ses rajecledthetaksoff aller a sompressar stall sszumer in Ihe ro. 1 enge. Imesiigation diediosed ihat he Sampressor stall ve: 
caused by an accumulation of rmalsiure and ice in the engine crains. 





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Dale Location Aircraft Type Öperalor Aircraft Damage Injuries 
June25 Bogsta, Colombia Boeing 127-100 HA HA HA 
The airplarıe ran of ihe end ofthe runweny during the rejecled takecff. 

July 3 Ric de Janero, Erazil Cosana Cibaliaon | Ran Taxı dersc desiroyed none 


The arplare was taking oft 1000 Iram Santos Dumsnt Airport for an art flghlio Sao Jce= des Campe, Brasil. The pilot Ayıng had 
dificulty rolating Ihe airplane and rejecled Ihe 1akecff. The arplane ran of Ihe end ofthe runwany and slid ints Guarsabara Bar. 


July 17° Birmingham, Makama, U.3. Hoeing 737-200 United Zurines none none 
A, popping noise occurred on lakeoff and Ihe airplane beganı 10 swerse right. Eirds hal been ingested in the rn. 2 engine. The tires werhesler 
and defliated during Ihe rejected taksalf. 


Juy20  Dalan, Chra Hebonnel Doudas MO-BZ China Northern Arlines subslandal none 


The pilot said Ihat Ihe autothratlle System desengaged and he elested 10 jest Ihe taksoff near. The pilot Ihen sera Ihalthe arplane woukl 
run olfthe end ofthe wei, 19,580 fo (3,300 -meler) runwary, so he turned left toward a tastware The airplare shidded sidewanys olfıhe end of 
Ihe runwar, callapsing Ihe kanding gear, and came Io rest on is Tuselage 581 feet (170 melers] from Ihe end afthe runway. 


Aug.  Dauala, Cameron Boeing T37-200C Zur Alncue desiroyed none 


The fight sre# rejecledthe taksolf aller heanıng a loud bang) 3 abo 110 knote. The noise was suspected to have been used by fragments 
cft shed by atre. The airplane same to a stop 429 Test (130 melers) alfıhe end of he 3,405-foot (2, BL meter) nunwer.. The arplare was 
desiroyed by a postascident fire. 


Aug.21 Minnsapeolis, Minnesota, 1.3. Surbue 53320.211 Narıhesst Airlines nor nor 
The fight sre# rejecledthe taksolf when Ihe no. 2 engine faled. Preliminary imestigation deciossd metal in the engine's tal pipe. 
Sept.6  Hapan, Saudi Arabia Boeing 737-200 Saudi Arabean Arknes desiroyed none 


The capbaın rejecled Ihe takeoff belcar W, because of indicabiors of an engre problem. The no. enge remaned a high power and did rat 
res pond 10 power-ksver movement. The airplare ran off Ihe side of Ihe rurway inio soll sarıd and graund-Iooped. The kınding gear sollapesd, 
and Ihe airplane bumed. 

Och. 7 Ol=ssland, Ohio, US. Hoeing 167-224 Ganlinertal Srines nor nor 

The fight sre# repecledthe taksolf when Ihey dscowered Ihal the airplarıe we on the wrong runwan. 





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Oc. 19 COessland, Öhs, US. Boeing 737.300 Gonlinertal Sidines nors nors 

The fight ses rejested the taksolf when anather aircraft entered Ihe acıve runway without olearance. 

Öcl.24  Partland, Mars, U. Leanet Z4B Zur Ambularce Care Flight minor nor 

The tires on Ihe right-meiin kınding gear Burst during Ihe 1akeoff roll. The airplarıe veered offihe runwarr during the rejested takeaff. 

Hm.21 Syraauss, How rark, U.3 Hebsnrel Douglas Kitty Harak Airsargs substantial none 
DZ-3.15F 


The flight srew rejecled the taksolf when Ihe anchors securing empty cargo palleis broke. The Sargo palets struck and substantialy damage 
Ihe alt bulkhead and engre spars. 
Haw.250 Island Lake, Klannchs, Canada Besch 1900 Klinists &ir minor nor 


The flight ses repecled the taksolf when Ihe stallwarning system adtiated on rotalion. The arplane ran offihe end afthe 4, 0lloot (1,212- 
meber| rurway and siruck a snowbark. 


Dis. 1 El Pass, Teusz, 1.3. Swaanngen Sh-227 Service Dersas Liloral minor nor 

The flight ses repecledthe taksolf when Ihe tires on the lelt-mainı banding gear burst. Debnis from Ihe burst Ires damaged Ihe left enge, Ihe 
keit propeller and the fuselage skin. 

Dss.1 Kansas Ciby, Mescun, US. Boeing 737-201 HA none none 


The fight ses rejecled the taksolf because of ahigh oil-pressure indisalion in the ra T enge. Investigpilion disclosed ihat Ihe ol-pressure 
relef vabe was jammeld. 


Dss.17 Jahannesburg, South Alrica Ihyushin 1-18 Ramaer desiroyed none 
The pilct rgjected the 1akeofl because the airplare would not totale al'v,. The arplane ran offihe end ofıhe 14,550. fcot (4,418. meeler) runwan, 
and Ihe lell manı bındirıg gear collapsedl. 


HA = Not available. Y, = Takeoff decision speed (as defined in 19877. Y,, = Rıotalion speed. 


Saursaz Alr Dala Ressarch, 13439 Banks Road, Sulo 108, Holcdes, Tonas TBIEI U; Ardalms Lid Information, Gardnal Point, Hewal Ficed, 
Haalhrow Alrpert, London TWe 2A= England; Boeing Gommarcie Alrplana Graup FO Bo 3707, Soalle, Ysshinglon 00124 U.E; Flighl Inlamelional, 
Eusdrani Housa The Quadrent, Sulton, Sumay 342 E45 England; Robert E. Braling Assoclalas InG., Sulls 4, 5920 N. Federal Higher, Boca Ralın, 
Florida 33407 U.E.; and 1.5. National Trarsporballon Safaly Board, Publ Inmquines Sochon, 499 LEnfani Plea &W., Washingion, DS. 20204 [13. This 
niormallorı may nal ba corelals or sccurala. 





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4.4.4. Laterale und axiale Unfallverteilun 


PR 


Ein Flugzeug kann sowohl seitlich (lateral, Y-Werte in der Grafik) von der Bahn abkommen, als auch 
das Bahnende axial (X-Werte) überschießen. Airsight betrachtet beide Richtungen separat im Sinne 
eines „entweder oder“ und zieht die Daten für laterale und axiale Abweichungen aus zwei getrennten 
Datenbanken. In der Realität kommen jedoch auch beide Abweichungen gleichzeitig vor. Airsight 
behauptet, die laterale und axiale Abweichung seien statistisch unabhängig voneinander. Das kann 
richtig sein, bedeutet jedoch nur, dass kein Zusammenhang existiert, der bei großer axialer 
Abweichung auch zu großer lateraler Abweichung führt. 





Aber: Wenn laterales und axiales Abweichen gleichzeitig auftreten, dann ist die laterale Abweichung 
logisch hinter dem Bahnende zu erwarten. Und genau hier befinden sich die in der Planänderung 
reduzierten Sicherheitsflächen. Dieser Zusammenhang wurde vollständig ausgeblendet. 





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4.4.5. Geschwindigkeitsbetrachtung 
Die Unfallverteilung berücksichtigt bisher nicht die Geschwindigkeiten. 


Grundsätzlich kann ausgesagt werden, dass die Geschwindigkeit bei der Landung ausgehend vom 
Aufsetzpunkt abnimmt, weil das Flugzeug bei der Landung verzögert werden muss. 

Damit nimmt auch das Risiko ab, dass sich im zu betrachtenden Bereich am südwestlichen Bahnende, 
ein Unfall mit hoher Geschwindigkeit ereignet. 


Beim Start nimmt die Geschwindigkeit mit Annäherung an den zu betrachtenden Bereich am 
südwestlichen Bahnende deutlich zu. Damit ist am südwestlichen Bahnende das Risiko höher, mit 

einem Startabbruchunfall, mit hoher Geschwindigkeit, Konfrontiert zu werden als mit einem Landeunfall. 
Auch dieser Aspekt wird vom Gutachter nicht berücksichtigt. 


Das Risiko eines Unfalls im Bereich mit größeren Y - Werten sinkt bei beiden zwei- 
dimensionalen Vorgängen, also sowohl beim Startabbruchunfall, als auch beim Landeunfall. 


Das Risiko eines Unfalls im Bereich mit zunehmenden X — Werten, ist bei Startabbruchunfall und 
Landeunfall unterschiedlich. Allgemein kann ausgesagt werden, dass das Unfallrisiko im gelb 
markierten Bereich beim Startabbruchunfall größer ist als beim Landeunfall. 


4.4.6. Unfallbilder 

Die abschließenden Unfallbilder sind bewusst nicht kommentiert. Alle Bilder gehören in die Gruppe 
„Airport Accidents“ und alle, mit Ausnahme der A 340 der Virgin Airlines, haben die Start- und 
Landebahn während des Unfalls, z.T. deutlich verlassen............... 





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Kapitel 4 
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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 








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Kapitel 4 
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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





4.5. Übertragbarkeit in die Realität 
Die Gefahren- und Risikoanalyse des Airsight Gutachten ist ein theoretischer Vorgang, der dazu dienen soll, 


ein bestehendes Gesetz als nicht mehr zeitgemäß zu betrachten und in Frage zu stellen. Das Gutachten 
vernachlässigt in markanter Weise eine detaillierte Betrachtung geschehener Unfälle. Die Lehren, die 
Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, Pilotenverbände, Sicherheitsbehörden und nicht zuletzt 
Unfalluntersuchungsstellen aus den Unfällen gewonnen haben, werden im Gutachten nicht reflektiert 
bzw. bleiben unberücksichtigt. Der Gutachter fokussiert seinen Blick auf Datenbanken und 

prüft, ob die Interpretationsmöglichkeiten Zielkonform sind. Dem weltweiten Bestreben, die 
Sicherheitsflächen mindestens zu erhalten, besser noch, die Sicherheitsflächen zu erweitern, wird 

nicht Rechnung getragen. 

Es ist dem Gutachter nicht vorzuwerfen, dass ihm Kenntnisse über den praktischen Umgang mit einem 
Verkehrsflugzeug auf dem Boden und in der Luft fehlen. Diese Kenntnisse hätten aber möglicherweise den 
Beurteilungshorizont etwas erweitert und zu einer anderen Gefahrenanalyse geführt. 

Das Gutachten weist eine hohe Theorielastigkeit auf. Es konzentriert sich darauf, Abweichungen zu 
modellieren, Annahmen zu treffen, Methoden abzuschätzen, innerhalb ausgesuchter Datenbanken die 
Datensätze zu kalibrieren, Werte anzupassen usw. Es findet keine ganzheitliche Bewertung statt, die 
theoretisch-modellhafte Ansätze verfolgt und diese mit flugpraktischen Erfahrungen und Fakten kombiniert. 
Der Ansatz, eine etablierte Sicherheitsfläche zu reduzieren ist grundsätzlich sehr fragwürdig bzw. 
verantwortungslos. Welche Relevanz hat eine Reduzierung der Sicherheit um z.B. 0,024 %? 

Wie vıele Tote mehr sind das auf 10.000 Flugstunden? Unabhängig von der Antwort, muss das Ziel aller 
Verantwortlichen sein, jeden zusätzlichen Schadensfall zu vermeiden. Das Bestreben muss sein, die 
Sicherheit in der Zivilluftfahrt noch weiter zu erhöhen. Zur Quantifizierung sind Bewertungen in 
prozentualen Sicherheitssteigerung legitim, jedoch muss die Zielstellung eine praxisrelevante und reale 
Erhöhung der Sicherheit sein. Eine absolute Einschränkung der Sicherheit ist keinesfalls akzeptabel, 
weder in relativen Prozentpunkten noch bezogen auf eine willkürliche Datenbasis. 





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Kapitel 4 
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Airsight Gefahren- und Risikoanalyse 





/1/NTSB ( National Transportation Safety Board ) 


/2/ IFALPA News Ausgabe September 2005 


/3/ Flight Safety Foundation Juli / August 1990 


/4/ Flight Safety Foundation Oktober 1998 





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Kapitel 5 . Bürgervertretung 
Fr j Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5. Anflugwinkel 
5.1. Grundlagen und Voraussetzungen 
3.1:1. Bodenseitige Betrachtung 
312; Flugzeugseitige Betrachtung 


3.1.2.1 Flugphysikalische Eigenschaften 


3.1.22, Autopilot Limitierungen 


3.2: Schriftverkehr Planfeststellungsbehörde und BMVBW / DES 
3.2.1; Schreiben vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 


3.22, Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss Gleitwegwinkel 3° versus 3,5° 


33; Fazit 





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Kapitel 5 . Bürgervertretung 
Seite 2 Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5.0. Anflugwinkel 


Im Rahmen der Bedarfsermittlung für eine nochmalige Verlängerung der Airbus Start- und Landebahn 
spielt die Frage eine Rolle, ob ein Anflugwinkel von 3,5° beibehalten werden kann. Im geänderten PFB 
vom 29.04.2004 wird insoweit der Eindruck erweckt, ein derartiger Winkel stelle eine nicht weiter zu 
rechtfertigende Besonderheit dar. Dem wird im Folgenden nachgegangen. Dabei werden zunächst die 
Grundlagen und Voraussetzungen dargelegt (5.1). Anschließend werden die maßgeblichen Passagen in 
der bisherigen Planung in Erinnerung gerufen (5.2). Schließlich werden die bisher im Verfahren 
vertretenen Darlegungen kritisch gegenübergestellt und in einem Fazit gewürdigt (5.3). 


5.1. Grundlagen und Voraussetzungen 
Im Luftverkehr sind unterschiedliche Anflugverfahren möglich. Grundsätzlich wird zwischen 


Sichtanflug- und Instrumentenanflugverfahren unterschieden. Instrumentenanflugverfahren werden 
weiter unterschieden nach Präzisions- und Nicht — Präzisionsverfahren. 

Ein Präzisions-Instrumentenanflugverfahren ist der ILS Anflug (Instrumenten Lande System). 

Die ILS Anflüge werden weiter in drei Kategorien unterschieden (CAT I-CATU-CATM). 

Für die Durchführung von Instrumentenanflugverfahren wird beim ILS Anflug die Anflugebene 
bodenseitig vorgegeben. Am bodenseitigen Gleitpfadsender wird der Anflugwinkel individuell 

für eine bestimmte Landebahn eingestellt. Der eingestellte Anflugwinkel ist dann für alle ILS- 
Kategorien gleich. 

Bodenseitig: 

Die Festlegung eines Anflugwinkels richtet sich nach den internationalen Standards und Empfehlungen 
der ICAO (International Civil Aviation Organisation = Internationale Zivil Luftfahrtbehörde). 
Unabdingbare Grundlage ist dabei die Hindernissituation der individuellen Landebahn. 
Flugzeugseitig: 

Die Nutzbarkeit wird wesentlich durch die flugphysikalischen Eigenschaften und den elektronischen 
Eigenschaften der flugzeugseitig eingebauten Anlagen bestimmt. 





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Kapitel 5 . Bürgervertretung 
Seite 3 Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5.1.1. Bodenseitige Betrachtung 


Die internationalen Standards und Empfehlungen der ICAO für die Planung der Instrumentenanflugverfahren 
lassen eine Bandbreite von 2,5° bis 3,5° zu. Dies ist die Bandbreite für normale ILS Anflüge. Es sind noch 
steilere Anflüge möglich, diese müssen dann die Bestimmungen für „Steilanflugverfahren“ erfüllen. Aus dem 
verfügbaren Toleranzbereich von 2,5° bis 3,5° leitet sich der Standardwert von 3,0° ab, aus diesem Grunde ist 
der Anflugwinkel grundsätzlich auf 3,0° festgelegt. Sowohl die ICAO-Vorschriften, als auch die gültigen 
Richtlinien des BMVBW für den Allwetterflugbetrieb — NFL I 1/99 erlauben andere Anflugwinkel. 
Anmerkung aus Richtlinien des BMVBW für den Allwetterflugbetrieb — NFL I 1/99, Seite 3: 

„Für einzelne Pisten können andere Werte für den Gleitwegwinkel oder den Steiggradienten im Fehlanflug im 
Einvernehmen mit dem BMVBW unter Berücksichtigung der Kriterien von JAR-OPS 1 deutsch, Abschnitt E, 
festgelegt werden.“ 

Das Bundesministerium richtet sich seinerseits nach den internationalen Richtlinien. 

Die Airbus Schulungsunterlage „Getting to grips with Aircraft Performance“ veranschaulicht sehr 
übersichtlich die einzuhaltenden Bedingungen. 


Dort steht unter der Überschrift: 

„2.2. With Obstacles under Landing Path 

The landing distance available (LDA) may be shortened, due to the presence of obstacles under the 
landing path. Annex 8 of ICAO recommendations specifies the dimension of the protection surfaces 
for landing and approach (Approach funnel). When there is no obstacle within the approach funnel, 
as defined below (see Figure E2), it is possible to use the runway length to land“. 





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Kapitel 5 
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Anflugwinkel 


Das bedeutet, dass der „Approach funnel“ (Schutzbereich) frei von Hindernissen zu bleiben hat. 

Im Anflugbereich Bahn 23 in Finkenwerder sind anerkannterweise, die Bäume im Jenischpark die 
herausragenden Hindernisse. 

Die folgenden Abbildungen, ebenfalls aus der o.a. Airbus Schulungsunterlage, machen in mehrfacher 
Hinsicht die hier besprochene Problematik deutlich. Sie zeigen zum einen den Schutzbereich und machen 
gleichermaßen, mit dem eingezeichneten Hindernis, die Situation mit den Bäumen im Jenischpark deutlich. 


Obstacle influence on LDA 


Displaced threshold 


approach surface 





Figure E2 : Approach Surlaoe Figure E3 Dsploced Threshakl 


Im Text steht weiter: 

„However, if there is an obstacle within the approach funnel, a displaced threshold is defined considering 
a 2% plane tangential to the most penalizing obstacle plus a 60 m margin (Figure E3). In this case, the 
Landing Distance Available (LDA) is equal to the length measured from the displaced threshold to the 
end of the runway“ 


Übertragen auf den Anflugbereich Bahn 23 in Finkenwerder ist eine Festlegung auf 3,5° möglich. 
Wie im späteren Kapitel noch berichtet wird, hat das BMVBW diesen Anflugwinkel bereits für die 
A380-800 Passagierversion akzeptiert. 





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Kapitel 5 . Bürgervertretung 
Seite 5 Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5.1.2. Flugzeugseitige Betrachtung 


Die Zusammenhänge zwischen den flugphysikalischen Eigenschaften eines Flugzeuges und der 
fliegerischen Durchführung bestimmter Anflugwinkel sind folgende: 

In Bodennähe sind Sinkgeschwindigkeiten von > 1000 fl/min zu vermeiden. Die Sinkgeschwindigkeit 
wird bestimmt durch Anflugwinkel und Anfluggeschwindigkeit. Die Anfluggeschwindigkeit ist u.a. 
abhängig vom Flugzeuggewicht und der gewählten Landeklappenstellung. 


Anfluggeschwindigkeit = - Approachspeed 
Sinkgeschwindigkeit = Rate of Descent ( ROD ) .. LE 


ei 





Door 


Anflugwinkel (Glide Slope) 
Horizontalgeschwindigkeit 


Für die Klärung, inwieweit der Anflugwinkel für den Flugbetrieb der A 380-800 Frachtversion in Finkenwerder 
limitierend sein kann, muss die Sinkgeschwindigkeit auf die Abhängigkeit von Flugzeuggewicht und 
Anfluggeschwindigkeit überprüft werden. 





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5 Anflu gwink el Bürgervertretung 


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Veränderung der Sinkgeschwindigkeit in Abhängiskeit vom Landegewicht: 
Mit höherem Landegewicht erhöht sich die Anfluggeschwindigkeit. 
Bei unverändertem Anflugwinkel erhöht sich in Folge die Sinkgeschwindigkeit. 


Anfluggeschwindigkeit L 


erhöhung Men 
Co Sinkgeschwindigkeiterhöhung 


Anflugwinkel | 


| 


Horizontalgeschwindigkeiterhöhung 


Airbus gibt vor, die A 380-800 Frachtversion mit einem Landegewicht von 410 t landen zu müssen. 
Dabei soll der Anflug auf einem 3,5° Anflugwinkel nach Airbus Angaben für die Frachtversion nicht sicher 


sein. Demzufolge soll der für die A 380-800 Passagierversion bereits festgestellte und als sicher bewertete 
Anflugwinkel von 3,5° auf 3,0° abgesenkt werden. 





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Kapitel 5 
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Anflugwinkel 


Veränderung der Sinkgeschwindiskeit bei Anhebung des Anflugwinkels : 





Die Darstellungen zeigen, dass sich bei einer Anhebung des Anflugwinkels die Sinkgeschwindigkeit 
erhöht, sofern das Landegewicht und damit die Anfluggeschwindigkeit konstant bleiben. 


y, 


Sinkgeschwindigkeit 


Anfluggeschwindigkeit ZZ 








Zunahme der 


Sinkgeschwindigkeit 
‚ Anflugwinkel 


Horizontalgeschwindigkeit 


Diese flugphysikalischen Grundlagen sind von hoher Bedeutung für die Beurteilung der Flugsicherheit im 
Vergleich A 380-800 Passagierversion zur Frachtversion im Anflug auf einem 3,0° und 3,5° Anflugwinkel. 





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Kapitel 5 
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Anflugwinkel 


Landegewichte, Anfluggeschwindigkeiten und resultierende Sinkgeschwindiskeiten für A 380-800 
Der hier abgebildete Graph stammt aus dem Airbus Internet und ermöglicht die Ermittlung der 
Anfluggeschwindigkeiten für die A 380-800 Frachtversion. 


Zum Vergleich dienen zwei Landegewichtsannahmen: 
l. Landegewicht 291 t - als realistische Annahme für in Finkenwerder durchzuführende Flüge 
2. Landegewicht 410t - als geforderte unrealistische Annahme aus dem „Worst Case Scenario“ 


EEE anlonn - l. Landegewicht 291 t © Anfluggeschwindigkeit 123 Knoten: 
er“ “17T ü Bei einem Anflugwinkel von 3° ergibt sich eine 
5” a Sinkgeschwindigkeit von 653 ft/min. 








- Bei einem Anflugwinkel von 3,5° ergibt sich eine 
mt A + Sinkgeschwindigkeit von 762 fv/min 








2. Landegewicht 410 t > Anfluggeschwindigkeit 146 Knoten: 
a | __| Bei einem Anflugwinkel von 3° ergibt sich eine 

| Sinkgeschwindigkeit von 775 fv/min. 

Them Bei einem Anflugwinkel von 3,5° ergibt sich eine 
Sinkgeschwindigkeit von 904 fl/min 








Das Limit der Sinkgeschwindigkeit von 1000 fl/min wird mit 904 fU/min, selbst bei dem als unrealistisch 
angenommenem Landegewicht von 410 t, auf einem 3,5° Anflugwinkel, noch nicht erreicht. 


Die technische einfache Feststellung: Ein Flugzeug, hier die A 380-800 Passagierversion, dass sicher auf 
einem 3,5° Anflugwinkel anfliegen kann, muss dazu, bei gleichen Flugeigenschaften, auch als A 380-800 
Frachtversion in der Lage sein. 





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Kapitel 5 
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Anflugwinkel 


5.1.2.2.  Autopilot Limitierungen 
Die ILS Anflüge werden, wie oben erwähnt, in drei Kategorien unterschieden (CAT I- CATI-CATID. 
CAT IH Anflüge müssen mit dem Autopiloten geflogen werden. 
Die Landung muss ebenfalls vom Autopiloten durchgeführt werden. 
CAT U Anflüge können vom Autopiloten geflogen werden. 
Die Landung wird vom Autopiloten durchgeführt, darf unter bestimmten Bedingungen vom 
Piloten übernommen werden. 
CAT I Anflüge können ohne Autopiloten und Landungen müssen ohne Autopiloten erfolgen. 
CAT H und CAT IH Anflüge sind sogenannte „Low Visibility Approaches“ , diese sind für Finkenwerder 
nicht erlaubt und nicht vorgesehen. Für „Low Visibility Approaches“ gibt es für Verkehrsflugzeuge 
zahlreiche Bedingungen und Limitierungen. Sind diese erfüllt, erlauben „Low Visibility Approaches“ die 
Landung auch bei sehr geringen Wolkenuntergrenze und geringen Sichtweitenwerte. Bei diesen CAT I 
und CAT III Anflügen kann auch der Autopilot nicht in jedem Fall einem 3,5° Anflugwinkel folgen. 
In Finkenwerder sind allerdings für beide Bahnen, 05 und 23, lediglich CAT I Anflüge erlaubt. 
Für CAT I Anflüge übernimmt der Pilot den Anflug und die Landung, hier kommt die Limitierung 
bestimmter Anflugwinkel nicht zum Tragen. 














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Kapitel 5 : 
Seite 10 Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5.2. Schriftverkehr Planfeststellungsbehörde und BMVBW /DFS 


sowie einschlägige Begründungspassagen in den Planfeststellungsbeschlüssen 


3.2.1. Schreiben vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA 
Zu Beginn dieses Kapitels ein Schreiben vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) an das Bundesministerium 
für Verkehr, vom 6.November 1998 im Vorfeld der Planfeststellung vom 08.05.2000 - Zitat 
„Wegen der unter Nr. 3 erwähnten Änderung des Landebahnanflugwinkels von 3,0° auf 3,5° ergibt sich für 
die höchstzulässige vom Platzhalter festgelegte Landemasse von 389000 kp für Landungen in Finkenwerder 
eine Änfluggeschwindigkeit von V REF von 136 kts. Bei dieser Horizontalgeschwindigkeit beträgt die 
vertikale Sinkgeschwindigkeit ohne Rücken- oder Gegenwind ca. 680 ft/min. Auf dem steileren Gleitpfad 
von 3,5° erhöht sich diese Sinkgeschwindigkeit auf ca. 800 ft/min. Sie entspricht damit fast dem Wert für 
ILS Anflüge auf einem Anflugwinkel von 3° mit der strukturell höchstzulässigen Landemasse, die 
weit über der für Landungen in Finkenwerder beabsichtigten maximalen Landemasse liegt, und für die 
wegen des höheren Gewichtes auch eine höhere horizontale Anfluggeschwindigkeit erforderlich ist. 
Aus den vorgenannten Gründen stellt ein ILS Anflugwinkel von 3,5° in Verbindung mit der geringen 
höchstzulässigen Landemasse für Landungen in Finkenwerder hinsichtlich der Flugzeugstabilisierung 
und der Sinkgeschwindigkeit im Endanflug kein Risiko für das Muster A 3XX dar.“ (Hervorhebung durch 
den Verfasser). 
Dieses Schreiben vom LBA aus dem Jahre 1998 bezieht sich auf das Muster A 3XX. 
Zwei für die vergleichende Bewertung wichtige Kriterien : 

a.) Das Gewicht hat sich nach Airbus Angaben erhöht 

b.) Die Aerodynamik hat sich nach Airbus Angaben verändert 
Diese Veränderungen sind gegenüber früherer Planung in den Bewertungen und Berechnungen der Anflug- 
und Sinkgeschwindigkeiten berücksichtigt. Die Ergebnisse sind im Kapitel 5.1. dargestellt. 
Die technische Bewertung vom LBA aus dem Jahre 1998 hat auch zum heutigen Tage noch Bestand. 





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Kapitel 5 : 
Seite 11 Anflugwinkel Neuenfelde - Francop - Cranz 
5.2.2. Ergänzungsplanfeststellungesbeschluss vom 28.11.2005 auf den Seiten 37 und 38 und 


Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 auf Seite 83: 
"Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 08.05.2000 wurde der Gleitwinkel unter Berücksichtigung 


der speziellen Hindernissituation, insbesondere des Neß Hauptdeichs,auf 3,5° festgelegt. Mit der 
vorliegenden Planfeststellung besteht allerdings diese Hindernissituation nicht länger fort. Vielmehr 
gerät der Neß Hauptdeich bereits durch die durch das größere Fluggewicht des A 380F bedingte 
Verlängerung der Start- und Landebahn in Wegfall. Vor diesem Hintergrund sind als Maßstab für den 
Gleitwinkel die einschlägigen Regelwerke heranzuziehen. Gemäß Annex 10 der ICAO (Kapitel 3, Punkt 
3.1.5.1.2.1) soll der Gleitwinkel regelmäßig, d.h. vorbehaltlich der Hindernisfreiheit, 3,0° betragen. 
Auch das ICAO Dokument 8168(ICAO Part III, Chapter 21, DOC 8168 „Procedures for Air Navigation 
Services — Aircraft Operations [PANS-OPS]) sieht für das Endanflugsegment bei Präzisionsanflügen mit 
einem Instrumentenlandesystem (ILS) einen generellen Gleitwinkel von 3,0° vor. Die von der 
Planfeststellungsbehörde insoweit um eine Einschätzung gebetene Deutsche Flugsicherung GmbH (DF'SS) 
hat darauf hingewiesen, dass nach den gültigen nationalen Vorschriften (Richtlinien des 
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) für den Allwetterflugbetrieb, 
veröffentlicht in NFL I- 1/99) der Gleitwinkel grundsätzlich auch dann auf 3,0° festgelegt sei, wenn die 
internationalen Vorschriften eine Bandbreite zwischen 2,5° und 3,5° zuließen. Nur im Einvernehmen mit 
dem Bundesministerium für Verkehr könnten in (atypischen) Einzelfällen andere Werte zugelassen werden. 
Für neu zu genehmigende Anlagen fordert die DFS grundsätzlich einen Gleitwinkel von 3,0°. Dem war zu 
folgen.Mit der Festlegung des Anflugwinkels von 3,0° wird zudem dem Grundsatz gefolgt, mit der 
Anwendung der Standardverfahren die größtmögliche Flugsicherheit zu gewährleisten. Um die 
erforderlichen Mindestüberflughöhen über den Geesthang am nördlichen Elbufer und über den Jenisch- 
Park einzuhalten, ist wegen der Festlegung des Gleitwinkels auf 3,0° zugleich die Verlegung der 
Landeschwelle 23 erforderlich, und zwar um 277 m in Richtung Südwesten. “ 





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Anflugwinkel 


Dieser Text steht im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28.11.2005 auf Seite 37 — 
und ist dort als Zitat aus dem Planfeststellungsbeschluss, Seite 83 vom 29.04.2004, übernommen. 
Weiter steht im Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28.11.2005 auf Seite 37: 


Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg im Beschluss 

vom 09.08.2004, wonach die Planfeststellungsbehörde weder bei der DFS noch bei dem für die Erteilung 
von Ausnahmen zuständigen Bundesminister für Verkehr auch nur nachgefragt habe, ob in Anbetracht der 
besonderen verkehrlichen Verhältnisse am Sonderlandplatz Finkenwerder und zur Vermeidung einer 
anderenfalls erforderlichen Enteignung benachbarter Grundeigentümer die Beibehaltung des bereits 
zugelassenen Gleitwinkels von 3,5 ° nach Wegfall des Luftfahrthindernisses auch für eine um 312 Meter 
verlängerte Start- und Landebahn in Betracht käme, war die bisherige Begründung der Planfeststellung 
vom 29.04.2004 zu vertiefen und zu erweitern: 


Es folgt ım Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss auf Seite 37 und 38 die „Vertiefung“ und „Erweiterung“: 


"Im Hinblick auf die auch nach den einschlägigen Vorschriften fortbestehende Möglichkeit von Ausnahmen 
vom Standardgleitwinkel ist das Bundesministerium für Verkehr, 

Bau- und Wohnungswesen dennoch danach befragt worden, ob auch nach dem Wegfall des Luftfahrt- 
hindernisses "Neß Hauptdeich" ausnahmsweise ein Gleitwinkel von 3,5 ° beibehalten werden könne. Dies 
würde zu einem um 277 Meter geringeren Verlängerungsmaß führen. Das Bundesministerium für Verkehr, 
Bau- und Wohnungswesen hat allerdings jede Weitergeltung einer Ausnahmesituation und damit auch die 
Möglichkeit, erneut eine Ausnahme zu erteilen, ausgeschlossen.” 





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Anflugwinkel 


Das Luftfahrthindernis, das für die Landeschwelle Bahn 23 limitierend ist, ist nicht der Neß Hauptdeich, 
sondern der Jenischpark auf der Nordseite der Elbe und dieses Hindernis besteht fort. 

Der Neß Hauptdeich gerät allenfalls durch die ergänzende Einführung der Endsicherheitsfläche in Wegfall. 
Der laut NFLI 328/01 vom November 2001 vorgeschriebene Sicherheitsstreifen von 150m links und rechts 
der Bahnmittellinie und 60m über beide Bahnenden hinaus, sowie die Endsicherheitsfläche RESA mit 120m 
links und rechts der verlängerten Bahnmittellinie und je 90m ım Anschluss an den Sicherheitsstreifen 
würden eine Deichverlegung erfordern, aber nicht die Hindernissituation Neß Hauptdeich ın Verbindung 
mit einem 3,5° Anflugwinkel. 


Anzumerken ist, dass die Planfeststellungsbehörde die Schreiben der Deutschen Flugsicherung (hier das 
Schreiben der DFS vom 15.01.2004) nicht im Wortlaut wiedergibt. Das nur die im Einvernehmen mit dem 
Bundesministerium für Verkehr (atypischen) Einzelfälle andere Werte (Anflugwinkel) zulassen, erfährt hier 
mit dem Zusatz ‚„atypisch“ eine Erweiterung durch die Planfeststellungsbehörde. 


In den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) für den 
Allwetterflugbetrieb, veröffentlicht in NFL I- 1/99 steht unter der Überschrift: 

Bemessung des Anflugbereichs: 

„Anmerkung: Für einzelne Pisten können andere Werte für den Gleitwegwinkel oder den Steiggradienten im 
Fehlanflug im Einvernehmen mit dem BMVBW unter Berücksichtigung der Kriterien von JAR-OPS 1 deutsch, 
Abschnitt E, festgelegt werden.“ 


Die grundsätzliche Forderung der DFS nach einem Anflugwinkel von 3° wird als „ausschließlich“ interpretiert. 
Wäre die DFS so zu verstehen, wie es die Planfeststellungsbehörde interpretiert, hätte der Anflugwinkel für die 
A 380-800 Passagierversion kein Anflugwinkel von 3,5° genehmigt werden dürfen. Die gesetzlichen 
Grundlagen haben sich seither nicht geändert. Eine Ergänzung an dieser Stelle: Die Genehmigung für den 3,5° 
Anflugwinkel war zu keinem Zeitpunkt als Ausnahmeregelung der Behörden erteilt, wie z.T. von der 
Planfeststellungsbehörde geäußert. 





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Anflugwinkel 


Im ICAO Dokument 8168[PANS-OPS] Part III, Chapter 3 Seite 3-23 steht wörtlich: 
«ILS: 
a.) CAT I flown with pressure altimeter; 
b.) CAT II flown with radio altimeter and flight director; 
c.) missed approach climb gradient is 2,5 per cent; and 
d.) glide path angle: 
- minimum: 2,5° 
- optimum: 3,0° 
- maximum: 3,5° (3,0° for CAT W/II operations). » 
Im Text unter 3.5.6.1.2: 
« Procedures involving glide path greater than 3,5° or any angle when the nominal rate of descent 
(Vat for the aircraft type x the sine ofthe glide path angle) exceeds 5 m/sec ( 1000 ft/min) are non- 
standard » 


In diesem ICAO Dokument sind drei ganz wesentliche Sachverhalte dargelegt: 
1. Nur für CAT IH und CAT IH ist der Anflugwinkel auf 3,0° festzulegen. Zur Erinnerung: 
Diese Anflüge sind in Finkenwerder nicht möglich und werden auch von Airbus nicht angestrebt. 
Der Anflugwinkel von 3,0° ist im Spektrum 2,5° bis 3,5° als Mittelwert auch gleichzeitig das Optimum. 
2, Anflugwinkel > 3,5° sind non-standard. 
3: Die Herkunft der oben bereits angesprochenen Limitierung der Sinkgeschwindigkeit von 1000 ft/min 
wird hier noch einmal herausgestellt. 





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3.3 


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Anflugwinkel 


Fazit 


Anflugwinkeleinstellungen für ILS Anflüge werden zwischen 2,5° und 3,5° festgelegt. 3,5° liegt damit 
über dem Standardwert von 3,0°, aber noch im Normalbereich und sind somit nicht grenzwertig. 


Ein Anflugwinkel von 3,5° ist auch vom LBA eindeutig als risikofrei beurteilt worden Airbus hat für die 
A 380-800 Passagierversion auch keine Probleme geäußert. Die Begründung, für die schwerere A 380 
Frachtversion gäbe es abweichende Risiken, ist mehrfach falsch. 
l. Die Frachtversion ist nicht schwerer als die Passagierversion 
2. Die verbesserte Aerodynamik führt zu Anfluggeschwindigkeiten, 
die sich in vollem Umfang anderen Verkehrsflugzeugen anpassen. 
3.. Selbst mit maximalem Landegewicht liegt die Sinkgeschwindigkeit deutlich 
unter dem Limit von 1000 ft/min 


Für normal lizenzierte Linienpiloten stellen 3,5° keine besondere Herausforderung dar und machen 
weder besonders geschulte Piloten noch zusätzliches Flugtraining erforderlich. 


Anflugwinkel von 3,5° sind z.B. für Airports in den Bergen völlig normal und keine Ausnahme. 


Die Zertifizierung des A 380 beinhaltet Anflugwinkel von 3,5° und es werden keine Limitierungen für 
Kategorie I Anflüge ausgesprochen. Das Konkurrenzflugzeug B 747 fliegt seit 30 Jahren Anflugwinkel 
von 3,5° und höher ohne Verwendung besonders geschulter Piloten. Auch der A 380 wird dazu in der 
Lage sein. Andernfalls wäre er auf mehreren Flughäfen dieser Welt im späteren Flugbetrieb nicht 
einsetzbar und somit nicht konkurrenzfähig. 





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Kapitel 5 
Seite 16 


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Anflugwinkel 


° Indiesem Zusammenhang von „Risiko“ zu sprechen, stellt sowohl die Leistungen des A 380, als auch 
die der Piloten, weit hinter die Möglichkeiten. Die Forderung nach einem 3,0° Anflugwinkel ist in keiner 
Weise begründet, die Aussagen sind unschlüssig und widersprechen sich. Vielmehr wird der Eindruck 
gewonnen, für die Bahnverlängerung einen angeblichen Bedarf um weitere 277 m zu schaffen. 


° Im Widerspruch zu den von Airbus und der Planfeststellungsbehörde gemachten Äußerungen, dass einer 
angeblichen Forderung nach dem Anstellwinkel von 3,0° zu folgen ist, steht die Tatsache, dass der 
Anflugwinkel der Bahn 05 in Finkenwerder 3,1° beträgt (AIP Band I). Wie ist das zu erklären ? 


«  Losgelöst von allen fachlichen Argumentationen, stellt sich nach wie vor die Frage nach einer 
Alternativenuntersuchung. Die Gegenüberstellung 3,0° und 3,5° für die Bahn 23 und der Anflugwinkel 
3,1° für die Bahn 05 ruft diese Frage einmal mehr auf den Plan. Jede Veränderung um einen zehntel Grad 
würde eine Reduzierung der Bahnlänge um über 55 m bewirken. 


« Besonders im Anflug eines Verkehrsflugzeuges bilden sich die Wirbelschleppen am intensivsten aus, 
der Grund sind die ausgefahrenen Landeklappen und der hohe Anstellwinkel, die hier für eine erhöhte 
Wirbelschleppenbildung verantwortlich sind. Das genaue Gefahrenpotential ist zum heutigen Tage 
nur schwer festzulegen. In diesem Zusammenhang hat ein größerer Anflugwinkel und damit größerer 
Abstand zum Erdboden, eine Gefahrenreduzierung durch Wirbelschleppen zur Folge. Die Einrichtung 
eines 3,5° Anflugwinkels für beide Bahnen könnte hier zu Steigerung der Sicherheit am Boden beitragen. 


e Nach Aussagen der Planfeststellungsbehörde wird mit der Festlegung des Anflugwinkels auf 3,0°, dem 
Grundsatz gefolgt, größtmögliche Flugsicherheit zu gewährleisten. [Planfeststellungsbeschluss S.83] 
Wie dieses Streben nach maximaler Sicherheit damit zu vereinbaren ist, dass andererseits für das größte 
Flugzeug der Welt, die Abmessungen für die RESA-Flächen am Ende der Bahn auf ein Minimum 
reduziert werden sollen, ist sehr rätselhaft. Technischer Sachverstand und Verantwortung, für 
Flugsicherheit am Boden und in der Luft, sind hier einmal mehr nicht im Ansatz zu erkennen. 





Rev.2 vom 05.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


Seite 1 Neuenfelde - Francop - Cranz 


6. Jet Blast 


6.1. Gefahrenbewertung 

6.1.1. Fakten und technische Planung der Folgeänderung 

6.1.2. Vorgaben ICAO Aerodrome Design Manual 

6.1.3. Daten aus Airbus A 380 Airplane Characteristics for Airport Planning 


6.1.3.1, Take off des Flugzeugs: Geschwindigkeitsprofil des Abgasstrahls 
6.1.3.2. Anrollen des Flugzeugs: Geschwindigkeitsprofil des Abgasstrahls 


6.1.4. Ergebnis / Fazit 

6.1.4.1. Wendemanöver im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn 
6.1.4.2. Wendemanöver im Uhrzeigersinn 

6.1.4.3. Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn 


6.1.4.4. Technische Aspekte für alle Wendemanöver 


6.2. Konfliktsituation zwischen Blast Fence und 
Forderung nach Hindernisfreiheit 





Rev. 1 vom 14.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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6.1. Gefahrenbewertung 


6.1.1. Fakten und technische Planung der Folgeänderung 
Die "Technische Planung der Folgeänderung" sieht am Südwestende der Start-und Landebahn im Bereich 


der Zaunlinie eine Abgasumlenkwand (blast fence) mit einer Höhe von 4m vor. Der blast fence steht 
senkrecht auf der Landebahnmittellinie und erstreckt sich 50m nordwestlich und 46m südöstlich. 
Der Mindestabstand zwischen Düsenaustrittsebene und blast fence beträgt 350m. 

[Quelle: M7 Gutachterliche Stellungnahme zum Abgasstrahl] 


Im nordwestlichen Bereich des Wendehammers am Südwestende der Start-und Landebahn, in der 
Begrenzung zum Flurstück 331, ist eine Abgasumlenkwand (Blast Fence) mit einer Höhe von 2m 
vorgesehen. 

Im Südosten zu dem Flurstück 2557 ıst die Installation eines blast fence mit einer Höhe von 4m eingeplant. 
Dieser ist in seiner länglichen Ausprägung ausgeführt, bis der Abstand zwischen Mittellinie SL-Bahn und 
dem Fahrbahnrand der Strasse das Maß 130m überschreitet. 

Im Südosten zu dem Flurstück 2553 ist kein blast fence vorgesehen. 

[Quelle: M7 Gutachterliche Stellungnahme zum Absgasstrahl] 


Die zulässige Grenzgeschwindigkeit des Abgasstrahls beträgt 23 m/s. 
Beim Drehen des Flugzeuges wird mit einer Abgasstrahlgeschwindigkeit von 23m/s und größer geplant. 
[Quelle: M7 Gutachterliche Stellungnahme zum Absgasstrahl] 


Die Geländeoberfläche der Flurstücke 331, 2557 und 2553 liegt auf einer Höhe von NN +2m. Die Oberkante 
der verlängerten Start- und Landebahn liegt am Südrand (Wendehammer) auf einer Höhe von NN +4, 1m. 

=> Der Höhenunterschied der Flurstücke zur SL-Bahn beträgt 2, 1m. 

[Quelle: Planfeststellungsbeschluß Airbus Start- und Landebahn vom 29.04.2004, Seite 34] 





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Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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6.1.2. Vorgaben ICAO Aerodrome Design Manual 


Appendix 2, JET BLAST AND BLAST FENCE CONSIDERATIONS 


Der Schub zum Anrollen des Flugzeugs ist generell mit 50-60% des Maximalschubes anzusetzen. 
Der Maximalschub wird beim Startvorgang eingestellt. 
[Quelle: APP 2-1, Design Thrust levels] 


Bezogen auf Personen und Verkehre in der Nähe der Bewegungsraumes des Flugzeugs 
(hier Wendehammer) sind Abgasgeschwindigkeiten oberhalb von 56 km/h (15,6 m/s) unerwünscht. 
[Quelle: APP 2-1, Threshold velocities] 


Die Höhe des blast fence sollte minimal so hoch sein, dass die Mitte des Abgasstrahls abgedeckt ist. 
[Quelle: APP 2-5, Structural design of blast fences] 





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Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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6.1.3 Daten aus Airbus A 380 Airplane Characteristics for Airport Planning 


Die Mittellinie der äußeren Turbinen der A380-800 befindet sich in einer Höhe von ca. 4,0m. 
[Quelle: A380 Airplane Characteristics For Airport Planning AC, Issue: Mar 05, Kap. 2-3 Ground Clearance] 


6.1.3.1. Take off des Flugzeugs: _Geschwindiskeitsprofil des Abgasstrahls 
[Quelle: A380 Airplane Characteristics For Airport Planning AC, Issue: Mar 05, Kap. 6-1 Engine Exhaust Velocities] 





Engine Exhaust 
Velocities 


Max Take Off Power 
A380-863F 


DESTANGE FROM GRÖHIND PLANE 
{INBOARD ENGINE) 





I 2 m 120 I ZU 20 200 20 0 400 40 AO 0 360 BUG 4 BO 
METERS DISTANGE FROM NOZZLE EXIT 


NOTE; THE DATA GIVEN IS BASED ON THE FOLLOWING ASSUMPTIONG: 
- 8EA LEVEL STATIC CONDITIONS 
- [94 CONDITIONS 
- 20 kt (87 kmitı} HEADWIND 





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DISTANZE FROH AIAPLANE LENTERLNE 


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2 dd 50 120 160 200 240 SeD 20 30 40 Me Me en 5 A a ae 

METER& DISTANDE FROM IHBOARG ENGINE NEZZLE EXIT 


Engine Exhaust 
Velocities 


Max Take Off Power 
A380-863F 





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Take off des Flugzeugs: Gefahrenzonen des Abgasstrahls 
[Quelle: A380 Airplane Characteristics For Airport Planning AC, Issue: Mar 05, Kap. 6-3 Danger Areas of the engines] 


N 
\ 









‚TO 548.6 m IBORAFTOF EXHAUST NDZZLESIZFT x 
LT BEE AncA A - DTanE BUCTION DANDER AnEA 


{ ) AREA - ENTRY CoRmıDon 


es] INTAKE SUCTION DANGER AREA MAX TAKE-OFF POWER 4 BE Arzic auunsT DANGER AREA AMT OF EXHAUST NOZZLEI 
EXHAUST DANGER AREA 8 b u u rer are 
j LAG DStOte 2 AAMO 01 01 se LAG es0ane RAM an 0 
Danger Areas of the Engines Danger Areas of the Engines 
Max Take-Off Power - Rolls Royce Trent 900 Max Take-Off Power - Engine Alliance GP7200 





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Kapitel 6 
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6.1.3.2. Anrollen des Flugzeugs: 
(engl.: Breakaway Power) 


Geschwindiskeitsprofil des Abgasstrahls 


[Quelle: A380 Airplane Characteristics For Airport 
Planning AC, Issue: Mar 05, Kap. 6-1 Engine 
Exhaust Velocities] 


Engine Exhaust Velocities 
Breakaway Power A380-863F 


Rev. 1 vom 14.01.06 





Jet Blast 


MSTANGF FROM AIAPI ANF EFNTFAIINF 


I} 


DISTANCE FROM GSROUND PLANE 


(NBOART FNGINFJ 
oo “tb ywin 


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NOTE: 





Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 





AIRPLANE GENTERLINE 
25 50 BD 70 e0 80 A160 110 1er “30 140 130 160 
DISTANGE FROM KNEOARD ENGINE NOZZ_E EXIT 





£0 a0 100 110 E7 140 150 180 


DISTANCE FROM NOZZ_E EXT 


H= DATA GlVEN IS BASED ON THE FOLLOWING ASS JM>TIONS: 
- SEA LEVEL STATIO CONDITIONS 

- [54 CONDITIONS 

- 20 kt (37 km’) FEADWIND 


LAC 0163 0 Aa 1 





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Kapitel 6 
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Jet Blast 


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Anrollen des Flugzeugs (Breakaway): Gefahrenzonen des Abgasstrahls 


[Quelle: A380 Airplane Characteristics For Airport Planning AC, Issue: Mar 05, Kap. 6-3 Danger Areas of the engines] 


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Danger Areas of the Engines 


Breakaway Power - Rolls Royce Trent 900 


Rev. 1 vom 14.01.06 





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Danger Areas of the Engines 


Breakaway Power - Engine Alliance GP7200 





Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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6.1.4. Ergebnis/Fazit: 


Der Vergleich der vorliegenden Planänderung mit den Anforderungen aus dem ICAO Aerodrome Design 
Manual Band II und den technischen Daten aus Airbus „A380 Airplane Characteristics for Airportplanning“ 
zeigt, dass eine Sicherheitsgefährdung im Bereich des südwestlichen Wendehammers der Start- und 
Landebahn in Hamburg-Finkenwerder nicht ausgeschlossen werden kann. Im Besonderen sind konkret drei 
Situationen als gefährlich einzustufen. 


Begründung: 


6.1.4.1 Wendemanöver im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn 


Die Ausgestaltung der Höhen der Abgasumlenkwände unterstellt, dass das Wendemanöver des Flugzeugs auf 
dem Wendehammer immer im Uhrzeigersinn vorgenommen wird. Beim Eindrehen im Uhrzeigersinn treffen 
die Abgasstrahlen auf den 4m hohen blast fence im Süden und Südwesten der SL-Bahn. Die Berücksichtigung 
der weiteren Drehung und die Auswirkungen auf den 2m hohen blast fence im Nordwesten der SL-Bahn ist 
den Aırbus- und Planfeststellungsunterlagen, sowie den Gutachten nicht zu entnehmen. 

Den Unterlagen ist ebenfalls nicht zu entnehmen, dass ein Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn 
ausgeschlossen oder verboten ist. In diesem Fall treffen die Abgasstrahlen zuerst auf den 2m hohen blast fence 
im Nordwesten der SL-Bahn, dann auf den ungeschützten Bereich im Westen und zuletzt auf den Am hohen 
blast fence im Südwesten. 





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Höhenlinie vom Abgasstrahl 


Der Mittelstrahl der äußeren Triebwerke vom A 380 verlässt in einer Höhe von - 4 m das Triebwerk. im 
Mittelstrahl ist bei einer beliebigen Schubeinstellung der Triebwerke der höchste Schub festzustellen. Mit 
zunehmenden Radius vom Mittelstrahl ausgehend, werden die Geschwindigkeiten der austretenden 
Abgasstrahlen abnehmen, sind aber keinesfalls zu vernachlässigen. 


Bei einer mittleren Abgasstrahlhöhe von 4 m müsste gemäß der ICAO der hier installierte blast fence 
mindestens eine Höhe von 4 m besitzen. Eine blast fence Höhe von nur 2 m kann keinen ausreichenden 
Schutz bieten. 


Grenzwerte der ICAO 


Die Regeln der ICAO schreiben für die A380 blast fences mit einer Höhe von mindestens 4 m vor. 
Die Grenzwerte der ICAO zur Errichtung von blast fences liegt bei 56 km/h. 


6.1.4.2. Wendemanöver im Uhrzeigersinn 


Bei einem Wendemanöver im Uhrzeigersinn folgt das Flugzeug der Bahnmittellinie in Richtung Südwesten, 
um dann beginnend mit einer Rechtskurve auf dem Wendehammer zu drehen, im weiteren Wendevorgang 
erfolgt anschließend wieder die Ausrichtung auf die Mittellinie der Start- und Landebahn. 


Für die Wendemanöver entstehen insgesamt drei sicherheitskritische Situationen, zwei beim Wendemanöver 
im Uhrzeigersinn und eine beim Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn. 





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Wendemanöver 
im Uhrzeigersinn 


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Kapitel 6 Bürgervertretung 
Seite 12 Jet Blast Neuenfelde - Francop - Cranz 


Gefahrensituation 1 beim Wenden im Uhrzeigersinn: m 





Das Flugzeug ist um fast 90° im Uhrzeigersinn gedreht und steht mit den Triebwerksaustritten nahezu 
senkrecht zur Bahnmittellinie. Die Ausrichtung der Abgasstrahlen steht in Richtung der Grundstücke 2557 
und 2553. Selbst bei maximaler Ausnutzung der Platzverhältnisse auf dem Wendehammer (Aussenkante des 
linken Hauptfahrwerks steht unmittelbar zur südwestlichen Bahnkante am Ende des Wendehammers) treffen 
die Abgasstahlen der rechten Triebwerks auf den ungeschützten Bereich der Umfahrungsstraße und das 
dahinterliegende Flurstück 2553. Die Entfernung der Triebwerke zum blast fence beträgt dann ca. 130 bis 
140 m, mit einer Geschwindigkeit von größer 15,6 m/s (= 56 km/h). Mit dem weiteren Drehen beginnt der 
Bereich der abgesenkten blast fences. Erst beim rot eingezeichneten Punkt beginnt die blast fence Höhe von 
4 m. Wird die maximale Ausnutzung der Platzverhältnisse durch den Piloten nicht vorgenommen und das 
Eindrehen erfolgt frühzeitiger, treffen die Abgasstrahlen der rechten Triebwerke in weitaus größerer 
Ausdehnung auf den ungeschützten Bereich der Umfahrungsstraße und das dahinterliegende Flurstück 2553. 
In der Praxis wird die maximale Ausnutzung der Platzverhältnisse nur in Ausnahmefällen vorgenommen, da 
der Pilot beim Wenden den Abstand der Hauptfahrwerksräder zum Bahnrandbereich aus dem Cockpit heraus 
nicht einsehen kann. Ein konservatives, sprich früheres, Eindrehen ist aus Pilotensicht anzustreben, um nicht 
mit dem Hauptfahrwerk auf die sich anschließende Grassnarbe zu gelangen. 





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Gefahrensituation 2 beim Wenden im Uhrzeigersinn: 2) 


Diese Gefahrensituation tritt auf nachdem das Flugzeug im Uhrzeigersinn um 225° gedreht wurde und bevor 
es um 45° im Gegenuhrzeigersinn einschwenkt, um wieder auf die Mittellinie der SL-Bahn zu gelangen. Bei 
dem Drehen von 180° auf 225° richten sich alle Abgasstrahlen in Richtung Flurstück 331 aus. Mit einer 
Distanz von unter 100 m zum blast fence, die an dieser Stelle möglich ist, treffen die Abgasstrahlen der 
Triebwerke mit einer Geschwindigkeit von - 25 m/s bzw. 90 km/h über die Grenze des Flurstücks 331 
(siehe Grafik „Anrollen des Flugzeugs (Breakaway): Geschwindigkeitsprofil des Abgasstrahls‘“). 


Diese Gefahrensituation ist aus mehrfacher Sicht als sehr problematisch anzusehen: 
a.) Für diesen Fall ist der Geschwindigkeitsgrenzwert der ICAO von 56 km/h deutlich überschritten. 


b.) Der zu installierende 2 m hohe blast fence kann bereits in der Höhe keinen ausreichenden Schutz bieten 
und bleibt ohne ausreichende Wirkung. Der blast fence müsste mindestens eine Höhe von 4 m besitzen. 


c.) Neben der vertikalen Sicherheitsbetrachtung muss für diese Gefahrensituation unbedingt auch eine 
laterale Sicherheitsbetrachtung vorgenommen werden. Der blast fence, zum Schutze des Flurstückes 331, 
wird gebildet durch zwei Schenkellängen von ca. 30 m die - 90° zueinander stehen. Der maximale laterale 
Schutz, d.h. die maximale projizierte Fläche gegen die Abgasstrahlen beträgt dabei 42,4 m. Der Mittelstrahl 
der äußeren Triebwerke liegt aber bereits 51,40 m auseinander. 





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Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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d.) In einer Entfernung von weniger als 100 m treffen die Abgasstrahlen mit - 90 km/h auf den blast fence. 
Die Abgasstrahlen sind nicht nur einzeln zu betrachten, sondern in einer Schubwand von vier 
Hochleistungstriebwerken. Dieser Gesamtschub wirkt auf einen, vollkommen unterdimensionierten, blast 
fence. In der Kraftbilanz steht ein blast fence von 2 m Höhe und 42,4 m Breite dem Schub einer Fläche von 
4 m Höhe und minimum 54,4 m Breite gegenüber. 


Diese Gefahrenanalyse darf sich nicht nur eine geometrische Betrachtung bleiben. Es müssen zwangsläufig 
auch die aerodynamischen Auswirkungen betrachtet werden. Ein Körper (blast fence) der in einem Windkanal 
einer Strömung (Abgasstrahlen) ausgesetzt wird, bildet, weil er nicht aerodynamisch stromlinienförmig 
ausgebildet ist, sehr starke Wirbel im nachfolgenden Strömungsfeld. Der Vergleich mit dem Windkanal ist 
aus dem Grunde angebracht, weil der blast fence, mit seiner kleinen Fläche, von der Gesamtheit der 
Absgasstrahlen vollkommen umströmt wird. Die hier vorliegende Gefahrensituation will auf die entstehenden 
Sicherheitsrisiken hinweisen. Ob unter den vorliegenden Sicherheitsrisiken eine Nutzbarkeit des Flurstückes 
331 noch möglich ist, gehört nicht in eine technische Analyse und muss an anderer Stelle untersucht werden. 





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6.1.4.3. Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn 


Bei einem Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn folgt das Flugzeug der Bahnmittellinie in Richtung 
Südwesten, um gleich am Anfang des Wendehammers zunächst um - 45° mit einer Rechtskurve zu beginnen, 
dann aber, in einer Linkskurve, eine Wendung um - 225° im Gegenuhrzeigersinn auf dem Wendehammer zu 
vollziehen. Schließlich erfolgt die Ausrichtung auf die Mittellinie der Start- und Landebahn in Startrichtung 
Nordost. 


Für dieses Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn entsteht eine weitere sicherheitskritische Situation. 


Gefahrensituation 3 beim Wenden im Gegenuhrzeigersinn: 3) 





Das Flugzeug ist bereits im Gegenuhrzeigersinn gedreht und steht mit der Flugzeugnase nahezu senkrecht 
zur Bahnmittellinie. Die Abgasstrahlen der vier Triebwerke richten sich in dieser Position in Richtung des 
Flurstückes 331. Nur ist die anfänglich beschriebene maximale Ausnutzung der Platzverhältnisse beim 
Wenden im Gegenuhrzeigersinn und den Auswirkungen auf das Flurstück 331 hier nicht relevant. Eine 
Betroffenheit lässt sich nicht durch eine veränderte Wendegeometrie ausschließen. Die entstehenden 
Gefahren, bei einem Wendemanöver im Gegenuhrzeigersinn, haben in vollem Umfang die Auswirkungen 
wie ın der Gefahrensituation 2 beschrieben. Die Gefahren entstehen nicht nur für das Flurstück 331, sondern 
für den gesamten nordwestlichen Bereich. Vielmehr macht diese Betrachtung deutlich, dass eine Gefährdung 
für den beschriebenen Bereich nicht durch ein Wendemanöver in die entgegengesetzte Richtung vermieden 
werden kann. 





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Bürgervertretung 
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Kapitel 6 
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Kapitel 6 Bürgervertretung 
Seite 17 Jet Blast Neuenfelde - Francop - Cranz 


6.1.4.4. Technische Aspekte für alle Wendemanöver 


a. Wie auch bei PKW’s ist das Anrollen der Flugzeuge von vielen technischen Bedingungen (Gewicht, Grip 
des Bahnbelags, Oberflächenunebenheiten wie Lunker oder Senken im Bahnbelag, installiertes Bahngefälle, 
etc.), insbesondere aber vom Piloten und dessen individueller „Fahrweise“ abhängig. 


b. Jeder Autofahrer hat seinen individuellen Stil beim Anfahren des Fahrzeugs. Der eine gibt viel Gas und 
lässt lange die Kupplung schleifen, der andere gibt deutlich weniger Gas und lässt die Kupplung schnell los. 


c. Dieser Punkt soll verdeutlichen, dass beim Wendemanöver durch die Individualität der Piloten gekoppelt 
mit den technischen Bedingungen enorm viele unterschiedliche Abgasstrahlgeschwindigkeiten und 
unterschiedlichen Entfernungen entstehen. 


d. Die Minimalauslegung der blast fences berücksichtigt, über die aufgeführten Mängel hinaus, nicht das 
Flugzeuggewicht, nicht die Bahnneigung im Bereich des Wendehammers und sie berücksichtigt ebenso 
wenig, mögliche Windkräfte, die auf das Seitenleitwerk wirken und das Wenden erschweren. Addieren sich 
diese unberücksichtigten Einflüsse, Kann eine Schubkraft erforderlich werden, die den Breakaway Schub der 
Airbus-Angaben übersteigt (Seiten 7 und 8). 


e. Im Gutachten M7 wird ein Mindestabstand von 350 m zwischen Flugzeug und blast fence gefordert. 

Das Gutachten erläutert nicht, wie dieser Wert zustande gekommen ist, und welcher Abstand zu den 
seitlichen blast fences beim Wenden des Flugzeugs eingehalten werden muss. Der Planfeststellungsbeschluss 
enthält keinerlei Auflagen, die die Einhaltung von Mindestabständen zum blast fence gewährleisten. Aus den 
vorliegenden Karten ist vielmehr ersichtlich, dass der Abstand zwischen Landebahnende und blast fence 
nicht ausreicht, denn er beträgt nur - 150 m. Seitlich ist der Abstand zum blast fence am Grundstück 331 
noch geringer. 





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Seite 18 Jet Blast Neuenfelde - Francop - Cranz 


f. Im Gutachten M7 wird mit einer Grenzgeschwindigkeit von 23 m/s gerechnet. Im Gutachten 
Triebwerksstrahlen (Antragsunterlagen 2003) wurde darauf hingewiesen, es gäbe „keine allgemein 
akzeptierten Angaben über Grenzgeschwindigkeiten bei der Einwirkung von Triebwerksstrahlen auf 
Passanten, Fahrzeuge etc“. Der Wert von 23 m/s (= 83 km/h) wurde herangezogen, weil er die „obere 
Grenze, der in der Literatur vorliegenden Grenzgeschwindigkeiten“, darstellt (S. 3 des Gutachtens). Die 
Grenzgeschwindigkeit wurde bewusst hoch angesetzt. Der Unterschied zwischen diesem Wert und der 
Vorgabe der ICAO von 15,6 m/s (= 56 km/h) ist eklatant. 


g. Für den Fall des Anrollens ist es möglich, dass der Pilot einen größeren Schub einstellen muss als die 
Breakaway-Power, die für die Ermittlung der Grafiken eingestellt wurde. Dies könnte zum Beispiel bei 
einem höheren Flugzeuggewicht oder anderen äußeren Bedingungen der Fall sein. Damit wären 
zwangsläufig höhere Abgasgeschwindigkeiten verbunden, die einen Blast fence im ungeschützten 
Bereich der Umfahrungsstrasse erforderlich machen. 


h. Im Gutachten M7 wird vornehmlich die Höhe der zu betrachtenden Abgasumlenkwände (blast 
fences) genannt. Die Höhe der austretenden Abgasstrahlen wird nicht berücksichtigt und vollkommen 
unbeachtet bleibt die Relation zur Geländehöhe. In der Gefahrenanalyse ist die Wirkung eines 4 m hohen 
Abgasstrahles auf eine 2 m hohe Wand zum einen nicht unerheblich und zum anderen verstärkt sich 
diese Gefährdung, wenn man berücksichtigt, dass die Abgasumlenkwände auf einem , in Relation zum 
Wendehammer, niedrigeren Gelände stehen. 





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i. Im Airsight Gutachten sind zum Wendemanöver weitere Beanstandungen zu nennen. Es steht im 
Gutachten Seite 11 von 39 sinngemäß, dass in der Gefahrenanalyse für das Wendemanöver auf dem 
südwestlichen Wendehammer keine Gefahren gesehen werden. Weiter: „Die Begründung hierfür liegt in der 
sehr geringen Geschwindigkeit der Luftfahrzeuge beim Wendemanöver (ca. 10 km/h) und dem sehr großen 
Einschlagwinkel des Steuerrads (bis zu 88% des maximalen Einschlagwinkels).“ 

Diese Aussage offenbart, dass offensichtlich gleich mehrere Grundlagen der Kinetik falsch verstanden 
wurden. Gerade und besonders beim Wendemanöver wird eine erhöhte Schubkraft benötigt und daraus 
ergibt sich während der Kurvenfahrt auf dem Wendehammer eine Gefährdung durch erhöhte Abgasstrahlen, 
die besonders groß ist. 

Begründung: 

Physikalisch unterscheidet sich eine Vorwärtsbewegung von einer Rückwärtsbewegung genauso wie eine 
Geradeausfahrt von einer Kurvenfahrt, und das gilt hier zu beachten. Bei einer Geradeausfahrt ist weiter 
zwischen einer Beschleunigung auf eine Geschwindigkeit und der konstanten unbeschleunigten Bewegung 
zu unterscheiden. Die Geschwindigkeit von 10 km/h, das sind knapp 6 Knoten, sind für die 
Geradeausbewegung eines Verkehrsflugzeuges unzutreffend, die 3- bis 4- fache Geschwindigkeit ist 
realistisch. Für die Kurvenfahrt, besonders bei hohem Ausschlag der Bugfahrwerksräder, ist die 
Geschwindigkeit zutreffend. Die Geschwindigkeit ist aus dem Grunde so gering, weil sich das Flugzeug in 
einer Kurvenfahrt befindet. Während einer Kurvenfahrt treten höhere Reibungskräfte als bei einer 
Geradeausfahrt auf. Diese zusätzlichen Reibungskräfte müssen kompensiert werden, um das Flugzeug in 
Bewegung zu halten. Das geschieht durch eine erhöhte Schubkrafteinstellung der Triebwerke, die ihrerseits 
die erhöhten Abgasstrahlen zur Folge haben. Eine Gefahrenanalyse muss zwingend die entstehenden 
Gefahren berücksichtigen. 





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Physikalischer Hintergrund: 

Solange sich ein Fahrzeug (Flugzeug) geradeaus bewegt, ist der Vektor der resultierenden äußeren Kraft 
und der Beschleunigungsvektor dieses Schwerpunktes gleichgerichtet. Wird das Fahrzeug eingelenkt, 
trennen sich die (Kraft) Vektoren, der Körper bewegt sich jetzt auf dem Krümmungsradius einer Bahn. 
Die Geschwindigkeit und die Beschleunigung nimmt ab, die Reibung am Bugfahrwerk wird durch die 
Einlenkung größer. 

Ein Vergleich mit dem PKW lässt sich herstellen, indem man sich vorstellt, dass während der 
Geradeausfahrt, eines der Vorderräder eine Schrägstellung erfährt oder auch nur die Spureinstellung eines 
Vorderrades nicht richtig vorgenommen ist. Die Folge ist in jedem Fall, dass das Fahrzeug , wie stark auch 
immer, zur Seite zieht. 

Diese Veränderungen wirken sich umso stärker aus, je größer das Fahrzeug eingelenkt wird. Auf dem 
relativ kleinen Wendehammer ist eine hohe Einlenkung erforderlich. Das Flugzeug kann nur in Bewegung 
gehalten werden, wenn alle diese negativen Einflüsse kompensiert werden, und das ist nur durch 
Schubkrafterhöhung, verbunden mit größeren Abgasgeschwindigkeiten, möglich. 

Unter Punkt c. wurde bereits auf die individuellen Aspekte der Piloten hingewiesen. Ergänzend dazu, soll 
kurz das Wenden eines Verkehrsflugzeuges auf engem Raum näher betrachtet werden. Es ist, über die hier 
dargelegten Grundsätze hinaus, geübte Praxis, die Innenräder abzubremsen und den Schub der 
Außentriebwerke zu erhöhen. In diesen Fällen wird die angenommene Breakaway Power weiter, z.T. 
deutlich, überschritten. 


k. Die hier vorgenommene Gefahrenanalyse macht es unmöglich, in der Planung eine „Minimalauslegung“ 
vorzunehmen. Es kommt dabei auch nicht auf +/- 10 m ım Distanzbereich und auf +/- 5 m/sec im 
Geschwindigkeitsbereich an. Die Gefährdung der sehr hohen Abgasstrahlen eines sehr großen Flugzeuges 
mit vier Hochleistungstriebwerken stehen im Vordergrund. Eine auf technischen Aspekten ausgerichtete 
Planung darf hier nicht mit Minimalanforderungen operieren, im Gegenteil, in Bezug auf die Sicherheit 
muss eine auf Maximalanforderungen ausgerichtete Planung vorgenommen werden. 





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Kapitel 6 Jet Blast Bürgervertretung 


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6.2. Konfliktsituation zwischen Blast Fence und Forderung nach Hindernisfreiheit 


Die Regeln der ICAO schreiben für die A380 blast fences mit einer Höhe von mindestens 4 m vor. Warum 
die Planung und das darin enthaltene Gutachten - unter Kapitel M7 Abgasstrahl — am südlichen SL-Bahnende 
in Hamburg-Finkenwerder für das größte Flugzeug der Welt lediglich die Minimalanforderung bzgl. der 
Höhe der blast fences der ICAO erfüllt, ist ım Hinblick auf die Abgasstrahlproblematik nicht 
nachvollziehbar. Der blast fence zum Schutz vom Flurstück 331, erfüllt mit einer Höhe von 2 Metern nicht 
einmal diese Minimalanforderung. Im Gesamtzusammenhang der Planung ist allerdings zu vermuten, dass 
durch die planerische Ausgestaltung der blast fences bzgl. deren Höhe und Länge, bewusst eine Reduzierung 
der Sicherheitsaspekte für die im Umkreis liegenden Gebiete, sich dort aufhaltende Personen und den 
Verkehr vorgenommen wurde. Die Ursache dieser „Minimalauslegung“ liegt in den Anforderungen des 
BMVBW an Hindernisfreiheit in den Hindernisfreiflächen. Diese Anforderungen an Hindernisfreiheit 
werden in der Planung nicht erfüllt. Durch minimale blast fence Höhen und Längen können die Verletzungen 
der Hindernisfreiheitsanforderungen zumindest reduziert werden. Ansonsten würden die Anforderungen noch 
weniger eingehalten werden. 





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Kapitel 7 
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Wirbelschleppen 


7. Wirbelschleppen 


7.1 Entstehung und Wirkung von Wirbelschleppen. 

Tu Empfehlung der ICAO bezgl. der Wirbelschleppengefährdung 
der A380 

71.3 Fachliche Fehleinschätzungen im 2. Änderungsbeschluss- und 
im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 

7.3.1 Falsche Bewertungen und Empfehlungen des Gutachtens 

1 Falsche und unzureichende fachplanerische Abwägung der planfeststellenden Behörde 





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Kapitel 7 
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Wirbelschleppen 


Das Phänomen von Wirbelschleppen ist seit vielen Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. 
Die Ursachen der Forschungsaktivitäten liegen in den extremen Sicherheitsrisiken, die mit Wirbelschleppen 
verbunden sind und in dem Bestreben, die knappen Kapazitäten von Luftraum und Verkehrsflugplätzen 
optimal auszulasten. 


Ziel dieses Kapitels ist es, dem Leser ein Grundverständnis über Entstehung und Wirkung von 
Wirbelschleppen zu vermitteln. Anschließend wird auf die Einschätzung der Internationalen Zivilluftfahrt 
Organisation ICAO bezüglich der Wirbelschleppen des A380 Bezug genommen und abschließend auf die 
Sicherheitsrisiken am Sonderlandeplatz Finkenwerder im Zusammenhang eingegangen. 


In der Literatur sind vielfältige Veröffentlichungen zum Thema Wirbelschleppen erhältlich. Das Internet 
bietet allerdings ebenfalls ein sehr gutes Forum, um sich zu informieren. Grundlage dieser Ausarbeitung 
waren intensive Internet-Recherchen. Die verwendeten „links“ sind im Anhang dieses Kapitels aufgelistet. 





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Kapitel 7 
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Wirbelschleppen 


7.1. Entstehung und Wirkung von Wirbelschleppen 
(Quelle: Deutsche Flugsicherung DFS; /) 


Wirbelschleppen sind ungeliebte Kinder des Luftverkehrs. Das hat zwei Gründe: Sie können Flugzeuge in 
eine unangenehme Fluglage bringen, wenn sie (zu) dicht hintereinander herfliegen, und schlimmer noch, sie 
sind unsichtbar. Das macht die - englisch so genannten - Wake Turbulences / Wing Tip Vortices zu einer 
echten Gefahr. 

Um zu verstehen, warum das so ist, muss man einen kurzen Ausflug in die Physik unternehmen. 


Flugzeuge können den Vögeln deshalb Konkurrenz machen, weil auf der Oberseite einer Tragfläche, die sich 
mit mehr oder weniger - aber nicht zu wenig - Geschwindigkeit durch die Luft bewegt, Unterdruck und an 

er Unterseite des Flügels Überdruck herrscht. Das Ergebnis heißt Auftrieb und hält den Flieger am Himmel. 
Wo der Flügel endet, endet auch der unterschiedliche Druck und strebt nach Ausgleich. Von der Unterseite 
kommend, strömt die Luft um den Randbogen herum nach oben - Überdruck will zum Bereich des 
Unterdrucks, diesen auffüllen, das ist wie beim Wetter. 


Die Vorwärtsbewegung des Flugzeugs verdreht den an sich halbkreisförmigen Bogen zu einem Zopf. Diesen 
abzuschneiden, was die Konstrukteure gerne tun würden, ist nicht möglich. Etwas Abhilfe, aber eben nur 
etwas, schaffen die so genannten "Winglets", die viele Jets am Randbogen montiert haben. 


Aus all dem ergibt sich logisch, daß Wirbelschleppen nur dann entstehen können, wenn das Flugzeug fliegt. 
Anders gesagt, sobald beim Startvorgang abgehoben wird, geht es los, sobald die Räder wieder am Boden 
sind, ist es vorbei. 





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Wirbelschleppen 


Seine Wirbel, natürlich zwei, an jedem Tragflächenende einer, schleppt das Flugzeug mehr oder minder lange 
hinter sich her. Sie drehen sich gegen den Uhrzeigersinn und driften nach außen, also von der Maschine weg. 
Sie sinken, weil ihre Kraft allmählich nachläßt nach unten. 

Ihre Stärke hängt unmittelbar vom Verursacher, also dem Flugzeug ab. Dessen Größe, sein Gewicht, die 
Geschwindigkeit und die Form der Tragflächen sind entscheidende Faktoren. Daher sind die Wirbelschleppen 
eines Jumbos erheblich größer - und gefährlicher - als die einer kleinen Maschine. Gerät ein kleiner Flieger in 
die Schleppe des viel größeren Bruders, geht es im wahrsten Wortsinn rund. Er kann um die Längsachse 
gedreht, auf den Rücken gelegt, unsteuerbar werden. Hoch oben kann ein erfahrener Pilot das korrigieren, in 
Bodennähe wird ein Unfall wahrscheinlich. 


Also sollte man besser respektvollen Abstand halten. In vielen Untersuchungen haben Spezialisten 
Grundsätzliches herausgefunden. Die Wirbel können mehrere Minuten Bestand haben, sie sinken (meist) mit 
ca. 2 bis 2,5 Metern pro Sekunde. Wie auch Wolken es tun, folgen sie dabei der Richtung des Windes. Ist es 
windstill, geht es ziemlich senkrecht dem Erdboden entgegen. Kommen die Wirbel am Boden an, rollen sie 
nach rechts und links davon. Es sei denn, ein Querwind stemmt sich ihnen entgegen. Dann verharren sie auch 
schon mal da, wo sie entstanden oder angekommen sind. Wenn das alles auf einem Flugplatz passiert, ist - 
ebenso wie in der Luft - Vorsicht geboten. 


Das wissen alle Piloten und natürlich auch die Fluglotsen. Beide Berufsgruppen teilen die Wirbelerzeuger in 
drei Klassen ein: "Heavy", "Medium", "Light". Grundlage für die Zuordnung ist das Gewicht des Flugzeugs. 
Weil man die Risiken kennt, sorgen die Fluglotsen für Abstand. Ein Jumbo darf dem anderen mit minimal 4 
Nautischen Meilen Abstand folgen, bei der Boeing 737, ein Flugzeug der Kategorie "Medium", sind es schon 
5 Meilen. 


Eine andere, unangenehme Folge der Wirbelzöpfe und der daraus resultierenden, notwendigen Staffelung ist 
die Einschränkung der Kapazität an großen Airports. Müßten die international gültigen Abstände nicht 
eingehalten werden, könnten pro Stunde mehr Flugzeuge starten und landen. /1/ 





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Wirbelschleppen ha 


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Die nachfolgenden Bilder verdeutlichen schematisch die Entstehung und und das Verhalten von 


Wirbelschleppen. 
n Touchdown Rotation 
N Mi HER >>“ 
RDDIDIUDUNG, 
Ö ö RER a8 


Wake Ends Wake Begins 
Bild 7.3: Ende und Beginn von Wirbelschleppen 
Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, 
/3/ 










Bild 7.1: Grafische Darstellung von Wirbelschleppen 


Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen; 
pi Several Hundred Ft.,/Min. 


Bild 7.4: Ausdehnung von Wirbelschleppen 
Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, 
/3/ 


Bu "ER 


35.7 Oo J A IK 
No Wind 





Bild 7.2: Entstehung von Wirbelschleppen Bild 7.5: Wirbelschleppenbewegung in Bodennähe - kein Seitenwind 
Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, 
section 3, /3/ /3/ 





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Kapitel 7 Wi Bürgervertretung 
Seite 6 irbelschleppen Neuenfelde - Francop - Cranz 
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Bild 7.6: Wirbelschleppenbewegung in Bodennähe — mit Seiternwind Bild 7.7: Wirbelschleppenbewegung in Bodennähe — mit Rückenwind 
Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, 
/3/ /3/ 


Die Bilder 7.1 bis 7.7 verdeutlichen, dass neben den vom Flugzeug bestimmten Faktoren für die Ausprägung 
der Wirbelschleppen (Gewicht, Auftriebsfläche, Geschwindigkeit, etc.) insbesondere auch die meteoro- 
logischen Bedingungen (z.B. Winde) das Verhalten von Wirbelschleppen beeinflussen. 


Heute ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Intensität der Wirbelschleppen sich etwa proportional zur 
Flugzeugmasse verhält. Je schwerer das Flugzeug, desto stärker sind die Wirbelschleppen. Gleiches gilt für 
die Auftriebsfläche. Je weiter die Klappen am Flügel ausgestellt sind, desto stärker sind die Wirbelschleppen. 


Problematisch ist allerdings, gleichzeitig alle Einflußfaktoren des Flugzeugs und der momentanen 
meteorologischen Bedingungen so zu verarbeiten, dass eine Sicherheitsgefährdung für nachfolgende 
Flugzeuge und für die Umgebung des Flugplatzes sicher ausgeschlossen werden kann. In Folge ist damit auch 
eine optimale Kapazitätsauslastung der Flughäfen aufgrund der Wirbelschleppenthematik nur schwierig 
darstellbar. 


Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten wurden daher von der ICAO und der FAA Mindestabstände 
definiert, die einzuhalten sind. Tabelle 7.1 zeigt diese Mindestabstände. 





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Wirbelschleppen 


Heavy (H) Flugzeuge über 136 t maximales zertifiziertes Abflugge wicht (MCTOW). Beispiele: Boeing B777, 
B767, B747, McDonnell Douglas DC-8, MD-11. 

Medium (M) Flugzeuge mit mehrals 7 t und weniger als 136 tMCTOW. Beispiele: Boeing B727, B737, 
B757*, Fokker Friendship, BAe-146, Dash 8, ATR-72, Hercules, DC-3, Saab 340. 
* die Boeing 757 wird trotz 'medium'-Gewichts in Heavy einsortiert wenn es um die 
Beeinflussung des nachfolgenden Verkehrs geht 

Light (L) Flugzeuge mit wenigerals 7t MCTOW. Beispiele: Bandeirante, Metro 3, Cessna 402, Islander, 


Nomad, Piper Navajo, Beech 99. 


Radar Separation: Heavy hinter Heavy 4 NM ZeitSeparation: Medium hinter Havy 2 min 
Medium hinter Heavy 5 NM Light hinter Heavy 3 min 
Light hinter Heavy 6 NM 
Light hinter Medium 5 NM 





Tabelle 7.1: Staffelung von Flugzeugen in definierten (sicheren) Abständen abhängig von ihrer jeweiligen Wirbelschleppenkategorie 
Quelle: FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, /3/ 


Die Mindestabstände und die Abstandszeiten beziehen sich dabei auf das MTOW eines Flugzeugs. 


Aktuell wird an vielen wissenschaflichen Instituten Forschung zu diesem Thema betrieben. Sie läßt sich in 
drei Bereiche aufteilen /4/: 

. Wirbelvermeidung - Entwicklung von Flugzeugen mit günstiger Wirbelcharakteristik 

. Wirbelvorhersage und -erkennung - Entwicklung von Methoden zur Abschätzung des Wirbelverhaltens, 
z.B. ın Abhängigkeit meteorologischer Kennwerte 

. Wirbelberücksichtigung - Entwicklung von Methoden zur Erhöhung der Sicherheit bei Einflug in eine 
Wirbelschleppe 


Unter anderem soll dabei als kontreter Anwendungsfall ein Wirbelschleppen-Warnsystem auf dem Flughafen 
Frankfurt (WSWS) ausgearbeitet werden /1/. 


Quellen: TU Berlin, /4/ 
Deutsche Flugsicherung DFS, /V 





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Wirbelschleppen 





Die nachfolgenden Bilder 7.8 bis 7.10 sollen die Ausbildung von Wirbelschleppen verdeutlichen. 





Massa Vortirx Szuchy ar Yhakopa land = 
NASAL udn Aasmarch Comer vn Image # EL-VE6-00190 





Bild 7.8: Bildanimation Wirbelschleppen 


Onallsi Kischertmadien: Bild 7.9: Wirbelschleppeausprägung 


nu Quelle: NASA Langley Research Center 





Bild 7.10: Das Bild zeigt den Effekt der Wirbelschleppe (auf den Rauch eines Brandes) einer ca. 350 Tonnen schweren B747 im Anflug 
auf den alten Flughafen KaiTak in Hongkong 
Quelle: Widema, /9/ 





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Wirbelschleppen 


7.2. Empfehlung der ICAO bezgl. der Wirbelschleppengefährdung des A380 


(Quelle: post Nr. 193 im Forum http://www.airliners.net/discussions/general_aviation/read.main/2437407/ /5/) 


Die A380 ist das erste Flugzeug, welches noch vor der Indienststellung bzw. Zertifizierung in eine der drei 
Wirbelschleppenkategorien (Siehe Tabelle 7.1) eingeordnet wurde. Auf Basis von Vorausberechnungen und 
ersten Testflugergebnissen wurde eine bereits sehr differenzierte Einschätzung unter Führung der ICAO 
vorgenommen. 


Die Auswertung der aktuellen, umfangreicheren Testflugergebnisse ergab, dass die Wirbelschleppen der 
A380 früher entstehen und signifikant stärkerer sind, als an irgend einem anderen Flugzeug der „heavy 
Klasse“. Dies hat die ICAO veranlasst, die Sicherheitsabstände für Landeanflug, Landung, Start und Reise- 
flug deutlich zu vergrößern. 

Als Anleitung empfiehlt die ICAO, größere zeitliche Distanzen und längere horizontale Abstände zum 
vorausfliegenden Flugzeug. 


Start: 1 Minute zusätzlich zu allen vorgeschriebenen Zeit Separationen 


Landeanflug/Landung: 10 NM Abstand zwischen der A380 und allen nachfolgenden Flugzeugen, 
egal welcher Kategorie. 


Reiseflug: 15 NM zwischen der A380 und allen nachfolgenden Flugzeugen, die auf gleicher 
Flughöhe oder weniger als 300m unterhalb der A380 operieren. 


Wie groß die vertikalen Abstände zwischen der A380 und einem anderen Flugzeug ausgeprägt sein müssen, 
kann von der ICAO im Moment noch nicht festgelegt werden, da noch nicht ausreichend Testergebnisse 
hierfür vorliegen. Die bisherigen Auswertungen lassen allerdings erwarten, dass die Wirbelschleppenein- 
wirkungen auf ein 300m tiefer fliegendes Flugzeug größer sind als bei allen heutigen in der „heavy Klasse“ 
gelisteten Flugzeuge. 





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Wirbelschleppen 


Die Einschätzung der Gefährdung durch die vertikalen A380 Wirbelschleppen bedarf weiterer Analysen und 
eine Anleitung wird erst in einigen Monaten vorliegen. Solange das Gefährdungsmaß durch vertikale Wirbel- 
schleppen auf das nachfolgende Flugzeug noch nicht vollständig eingeschätzt werden kann, sind auch hier 
Offsets bzw. größere Abstände anzuraten./5/ 


Betrachtet man diese Anleitung der ICAO, so lässt sich feststellen: 


. Die Sicherheitsabstände gegenüber der Konstellation heavy/heavy (vgl. Tabelle 7.1), z.B. zweier 
aufeinander folgender B747, sind um Faktor 2,5 erhöht worden. 
. Die zeitlichen Abstände sind um 30-50% erhöht worden. 


Die ICAO schätzt damit das Gefährdungsmaß der A380 Wirbelschleppen deutlich höher ein, als dies die 
Vorrausberechnungen und ersten Testergebnisse des Herstellers ergeben haben. Die Grundlage bilden 
empirisch ermittelte, reale Testflugdaten und keine im Computer simulierten Ergebnisse. 

Im weiteren Erprobungsverlauf der A380 werden weitere Testflugdaten ermittelt, welche die vorliegende 
Anleitung validieren wird oder im Optimalfall nach unten korrigiert. Um wieviel genau bleibt noch einige 
Monate abzuwarten. 

In jedem Fall ist aber zu entnehmen, dass die Stärke und Ausprägung der A380 Wirbelschleppen größer ist, 
als beim größten in der „heavy Klasse“ gelisteten Flugzeug. Dies ist die Boing B747. 


Wenn derart große Wirbelschleppen des A380 dafür sorgen, dass die Sicherheitsabstände zum nachfolgenden 
Flugzeug in einer solchen Dimension erhöht werden, dann muß folgerichtig auch auf die veränderten 
Sicherheitsrisiken im Umfeld des Flugplatzes ermittelt werden. Hier müssten dann die empirisch ermittelten, 
realen Testflugdaten mit denen der B747 verglichen werden. Eine Abschätzung auf Basis eines Computer- 
Modells darf nicht ausreichend sein. 





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Wirbelschleppen 


7.3 _ Fachliche Fehleinschätzungen im Planänderungs- und Planfeststellungsbeschluß 


Im 2. Änderungsbeschluss zum Planfeststellunungsbeschluss vom 29.04.2004 wird Bezug genommen auf das 
Gutachten „Dres. Gerz und Holzäpfel: "Stellungnahme zum Planänderungsverfahren bzgl. südlicher Start- 
und Landebahnverlängerung"; Erläuterungsbericht Materialband“. 

Dieses Gutachten sagt in einer kurzen Formulierung aus, dass das Gutachten aus den Antragsunterlagen von 
2003 — verwendet im Planfeststellungsbeschluß April 2004 — auch für die Planänderung weiter gültig ist. 


Das im Planfeststellungsbeschluss April 2004 zu Grunde gelegte Gutachten „Dr. Gerz und Holzäpfel: Zum 
Einflussbereich von Wirbelschleppen des Flugzeugs A380-800F im Landeanflug auf Hamburg Finkenwerder 
(XFW)“ weist in seinen Berechnungsergebnissen schwerwiegende Abweichungen zu den jetzt vorliegenden 
Analyseergebnissen der ICAO auf, die aus realen Flugtestdaten ermittelt wurden. Das ist ein deutliches Indiz 
für die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens. 


Darüber hinaus wurden die Berechnungsergebnisse des Gutachtens von der planfeststellenden Behörde 
fachlich falsch und isoliert gedeutet. Letztendlich lässt sich im Planfeststellungsbeschluß nicht erkennen, 


dass das Gutachten von der planfeststellenden Behörde hinreichend in Frage gestellt wurde. 


In den folgenden zwei Unterkapiteln wird detailliert auf die 0.g. Punkte eingegangen. 





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Wirbelschleppen 


7.3.1. Falsche Bewertungen und Empfehlungen des Gutachtens 


Die Einschätzung der ICAO Empfehlung (vgl. Kap. 7.2) besagt, dass die Stärke und Ausprägung der A380 
Wirbelschleppen größer ist, als beim größten in der „heavy Klasse“ gelisteten Flugzeug. Dies ist die B747. 
Aus diesem Grund wurden die Sicherheitsabstände zu nachfolgenden Flugzeugen deutlich erhöht. 


Das im Planfeststellungsbeschluss 2004 verwendete Gutachten schätzt im Gegensatz dazu die Gefährdung 
durch Wirbelschleppen der A380 im Umfeld von XFW als sicher ein. Diese Einschätzung ist falsch und wird 
durch die nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht: 


a) Die Ergebnisse des Gutachtens basieren auf einer Simulationsrechnung. Im Rechengang wird dabei der 
Vergleich zwischen der A380 und der A300-600 ST (Beluga) vorgenommen. In der Berechnung wurde 
für die A300-600ST ein Gewicht von 121 t angesetzt. 

Warum die A300-600ST für einen technischen Vergleich herangezogen wurde, ist nicht nachvoll- 
ziehbar. Um ein aussagekräfiges Berechnungsergebnis zu interpretieren, hätte zumindest ein Flugzeug 
mit ähnlich großen Abmessungen wie die A380 und mit einer Eingruppierung in die „heavy Klasse“ 
als Vergleichsflugzeug verwendet werden müssen. Die ICAO Empfehlungen verdeutlichen, dass 
zumindest der Vergleich mit der Boing 747 hätte vorgenommen werden müssen. 

Die in der Berechnung verwendete A300-600ST Konfiguration ist geometrisch fast um die Hälfte 
kleiner und liegt mit einem Gewicht von 121 t noch nicht einmal in der „heavy Klasse“ für 
Wirbelschleppen. 

Als Begründung für die Wahl der A300-600ST wird ganz am Anfang des Gutachtens angebeben, dass 
bisher keine Beschwerden von Verkehrsteilnehmern oder Anwohnern bezüglich Flugzeug induzierter 
Windböen am XFW bekannt sind. Deshalb wurde das größte derzeit in Finkenwerder landende 
Flugzeug als Referenz herangezogen. 

Eine derartige Vorgehensweise für einen technischen Vergleich ist falsch. 





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Wirbelschleppen 


b) _ Die Interpretation der Berechnungsergebnisse des Gutachtens setzt voraus, dass das Simulationsmodell 
nahezu die gleichen Ergebnisse erzielt, wie sie in realen Versuchen erzielt würden. Erst dann macht 
eine Simulation Sinn. 

Die Auswertung der Testflugergebnisse durch die ICAO hat nun ergeben, dass die A380 
Wirbelschleppen induziert, die früher entstehen und signifikant kräftiger sind als bei jedem anderen 
Flugzeug der heavy-Klasse. 

Das Gutachten bewertet aber die Wirbelschleppen der A380 in XFW ähnlich im Vergleich zu den 
Wirbelschleppen der A300-600ST. 

Im Zweifelsfall muß natürlich auf die ausgewerteten Realdaten aus den Testflügen reagiert werden. Das 
bedeutet im Umfeld für XFW eine Erhöhung der Sicherheitsrisiken. 

Offensichtlich bildet das Simulationsmodell nicht die Realität ab. Ansonsten dürfte nicht so ein 
eklatanter Unterschied in der Einschätzung der Sicherheitsrisiken zwischen den Gutachtern und der 
ICAO auftreten. 


c) Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Gutachten sowohl die A380 als auch die A300-600ST in der 
Simulation gerechnet wurden. Die Simulationsrechnung für den A380 ist im Jahr 2003 nachvollziehbar. 
Zu diesem Zeitpunkt lagen schließlich noch keine Testflugergebnisse vor. 
Für die A300-600ST und z.B. auch für die B747 lagen allerdings zu diesem Zeitpunkt Realdaten vor. 
Die Flugzeuge sind seit Jahren im Einsatz. 
Ein Vergleich zwischen Simulationsergebnis A380 und Realergebnis A300-600ST oder B747 hätte 
vorgenommen werden müssen. Damit wäre ein Gutachten qualitativ und quantitativ deutlich 
aussagekräftiger. 


d) Die ICAO Empfehlung sagt aus, dass die Wirbelschleppenintensität auf Flugzeuge, die 300m unterhalb 
der A380 fliegen, signifikant stärker wirkt, als bei jedem anderen Flugzeug der „heavy Klasse“. 
Folgerichtig bedeutet dies, dass eine derartige Wirkung auch im Landeanflug auf XFW ab einer Höhe 





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Wirbelschleppen 


von 300m spätestens zur Wirkung kommt. Je weiter sich die A380 dem Aufsetzpunkt nähert, desto 
stärker werden die Wirbelschleppen. 

Im Gutachten wurden allerdings nur 8 Punkte in die Bewertung der Wirbelschleppengefährdung aufge- 
nommen, die alle in der unmittelbaren Nähe von XFW liegen. Die Überflughöhe an diesen Punkten lag 
zischen 21m bis 101m. 

Mit der heutigen Kenntnis der Flugtestergebnisse wird die Gefährdung besonders an diesen Punkten 
erheblich steigen. Allerdings müsste das Analysegebiet deutlich vergrößert werden, da auch bei 
Überflughöhen ab 300m mit einer signifikanten Gefährdung zu rechnen ist. 


e) In dem Gutachten wurde mit einem Simulationsmodell gearbeitet, dass zum Teil statistische 
Algorithmen verwendet, um die zeitliche Entwicklung der vertikalen und lateralen Positionen oder die 
Zirkulation als Maß der Wirbelintensität zu berechnen. Auffallend ist dabei die große Spannweite der 
Berechnungsergebnisse. Die Maximal- und Minimalergebnisse der wahrscheinlichen Entwicklung 
werden den Mittelwerten gegenüber gestellt. Kritisch ist diese Methode, wenn derartige 
Berechnungsergebnisse nicht durch Versuchsergebnisse validiert wurden. Da zum Zeitpunkt der 
Gutachtenerstellung noch kein Erstflug vollzogen wurde, kann auch keine Validierung durch Versuche 
erfolgt sein. Die Berechnungsergebnisse sind also zunächst noch nicht abgesichert. Dies bedeutet, dass 
die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der Ergebnismaxima genauso groß ist wie das Auftreten der 
Mittelwerte oder der Minimalwerte (Siehe Gutachten Abbildungen in Kapitel 3). 


f) Die Berechnung wurde mit Querwinden von 2-7 m/s vorgenommen. Auf Flugplätzen landen Flugzeuge 
bis zu einer Querwindkomponente von 30 Knoten bzw. 15 m/s. Relativ gesehen ist es richtig, dass die 
Wirbelschleppen mit zunehmendem Querwind schneller zerfallen und damit die laterale Ausdehnung 
abnimmt. Entscheidend für die Beurteilung einer Sicherheitsgefährdung im Umfeld von XFW ist aber, 
ob die im Simulationsmodell berechneten Wirbelgeschwindigkeiten sich auch in der Realität an der 
A380 einstellen. Sind die Wirbelgeschwindigkeiten real größer, sorgen größere Querwinde auch für 
einen schnelleren Transport der Wirbelschleppe mit einer größeren Ausdehnung. 





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Wirbelschleppen 


g) Das ım Planänderungsverfahren zu Grunde gelegte Gutachten „Dres. Gerz und Holzäpfel: 
"Stellungnahme zum Planänderungsverfahren bzgl. südlicher Start- und Landebahnverlängerung"; 
Erläuterungsbericht Materialband“ sagt aus, dass das Gutachten zum Beschluß im April 2004 weiterhin 
Gültigkeit haben soll. Mit den jetzt vorliegenden Ergebnissen der ICAO und den oben aufgeführten 
methodischen Fehlern und Einschränkungen darf das Gutachten aus 2004 keine weitere Gültigkeit 
haben. Das Gefährdungsrisiko durch die Wirbelschleppen im Umfeld von XFW muß neu bewertet 
werden. Insbesondere auch auf die Betroffenheit der Grundstücke 331, 2557 und 2553 und die näher 
an die SL-Bahn geführte Umfahrungsstrasse. 


7.3.2. Falsche und unzureichende fachplanerische Abwägung der planfeststellenden Behörde 
Sowohl im Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 als auch im mit 30.11.2005 datierten 2. 


Änderungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 29.04.2004 wurden die auf Wirbelschleppen 
bezogenen Einwendungen Betroffener fachlich nicht ausreichend aufgegriffen. Dies ist in folgenden 
Punkten begründet. 


h) Die Ablehnung der Einwendungen stützt sich einzig und allein auf das Gutachten „Dr. Gerz und 
Holzäpfel: Zum Einflussbereich von Wirbelschleppen des Flugzeugs A380-800F im Landeanflug auf 
Hamburg Finkenwerder (XFW)“. Die Ergebnisse des Gutachtens basieren auf einer Simulations- 
rechnung. Es wird ein Vergleich von Berechnungsergebnissen vorgenommen, wobei das Vergleichs- 
flugzeug mit der A300-600ST (Beluga) im Zusammenhang mit Wirbelschleppen falsch gewählt wurde. 
Darüber hinaus wurde kein Vergleich von Realdaten der Beluga mit den Simulationsdaten der A380 
vorgenommen. Auch die Validierung des gesamten Simulationsmodells durch Realversuche konnte 
zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung nicht nachgewiesen werden.Schon dies hätte angesichts der 
seitdem vorliegenden Erkenntnisfortschritte vor dem Zeitpunkt der Planänderung die Notwendigkeit 
weiterer Untersuchungen und Aufklärungen begründet. 





Rev.2 vom 05.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 7 
Seite 16 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Wirbelschleppen 


i.) Im Übrigen weisen die Gutachter Gerz und Holzäpfel im letzten Satz ihres Gutachten selbst auf die 
Grenzen hin. Zitat: „Das Gutachten wurde von uns nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der 
Forschung erstellt. Die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit den in diesem Gutachten 
behandelten Wirbelschleppen entstehen könnten, ist grundsätzlich ausgeschlossen“. 

Dies ist ein indirekter Hinweis darauf, dass das Gutachten mit seinen Ergebnissen und Empfehlungen 
zwar auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand ausgearbeitet wurde, es aber durchaus passieren kann, 
dass die Ergebnisse sich ın der Realität nicht abbilden. Folgerichtig wären dann auch die Sicherheitsein- 
schätzungen im Umfeld von XFW falsch. 

Auch auf diesen letzten Satz hätte in der fachplanerischen Abwägung reagiert werden müssen. 

Die Analysen der Testflugdaten in Bezug auf die Wirbelschleppen des A380 durch die ICAO haben im 
Ergebnis zu einer drastischen Erhöhung der Sicherheitsabstände zwischen einem A380 und jedem 
anderen Flugzeug geführt. Dies verdeutlicht, dass die Bewertungen und Empfehlungen des Gutachtens 
auf die Realität nicht zutreffen. 


J.) Im Gutachten wird auf der ersten Seite erwähnt, dass bis zum 31.07.2003 Beschwerden von 
Verkehrsteilnehmern oder Anwohnern bezüglich Flugzeug induzierter Windböen nicht bekannt sind. 
Im Planfeststellungsbeschluß vom 29.04.2004 wird auf dieses Gutachten Bezug genommen und damit 
auch auf diesen Satz. 
Tatsache ist, dass der Planfeststellungsbehörde zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses sehr 
wohl derartige Beschwerden vorlagen. Diese sind in den Einwendungen dokumentiert und liegen auch 
bei Airbus vor, da hier zum Teil eine Schadensregulierung vorgenommen wurde. 





Rev.2 vom 05.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Kapitel 7 
Seite 17 


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Neuenfelde - Francop - Cranz 


Wirbelschleppen 





Quellenverzeichnis 


Internet-Link / Beschreibung 








Deutsche Flugsicherung DFS; http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch http://www.schnitgerorgel.de/html/wirbel.html 
Beschreibung zur Entstehung und Wirkung von Wirbelschleppen Beschreibung Wirbelschleppe. Gefahren in London, Schäden 
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen; www.adv-net.org http://www.flughafen-dortmund.de/index.php?id=281&L=0 
Prinzipdarstellung Wirbelschleppe Dachziegelproblematik in Dortmund 

FAA, Aeronautical Information Manual; chap. 7, section 3, www.airliners.net 
http://www.faa.gov/ATpubs/AIM/index.htm ran nallonwesi:ein 

Richtlinien für Wirbelschleppen 

TU Berlin, http://fmr.ilr.tu-berlin.de/Forschung/wirbelschleppen.htm 
Forschungsschwerpunke im Zusammenhang mit Wirbelschleppen 

Airliners:post Nr. 193 im Forum 
http://www.airliners.net/discussions/general_aviation/read.main/2437407/ 
Sicherheitsanleitung zu A380-Wirbelschleppen, Brief ICAO, Karsten Theil 

ICAO; 
http://www.icao.int/icao/en/ro/mid/2005/SIP_ATM_seminar/air%20navigation 
%20developments.pdf 

Kurzpräsentation zur A380 Wirbelschleppeneinschätzung, Seite 1-6 
Flightinternational: 
http://www.flightinternational.com/Articles/2005/11/23/Navigation/186/203231/I 
CAO+warns+on+A380+waketvortices.html 

Veröffentlichung zur A380 Wirbelschleppenproblemtik 

Flightinternational: http://www.flightinternational.com/ 
Articles/2005/11/29/Navigation/177/203369/A380+trials+tshow+theavy+twaketvor 
tex.html 

Veröffentlichung zur A380 Wirbelschleppenproblemtik 


Widema:http://www.widema.de/fluchlaerm/informationen/gutachten/wirbelschle 
ppen.html 
Bilder Wirbelschleppe in Hongkong 


FAA, http://www.asy.faa.gov/safety_products/wake.htm#runways 


Gute prinzipielle Erklärungen 


Fischer medien: http://www.fischer-av-medien.de/wirbschl.html 
Bildanimation Wirbelschleppe 

Uni Würzburg: http://cip.physik.uni- 
wuerzburg.de/-pschirus/aviation/flugzeuge/a380.phtml 
Detaildaten des Flugzeugs A380 


http://www.fluglaerm.de/dortmund/dachziegel/dachziegel-main.htm 
Abdeckte Dächer durch Wirbelschleppen 




































































Rev. 1 vom 10.01.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


H 9 h | 9 h ts Bürgervertretung 
Seite 1 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Bürgervertretung 


Neuenfelde - Francop- Cranz von 1976 


Start- und Landebahnverlängerung 
Hamburg-Finkenwerder für A 380 


Thema: 

Prüfung der Bedarfsbegründung, 
Flugsicherheit und Gefahrenbewertung 
nach Planänderungsbeschluss vom 30.11.2005 
zur geplanten Start- und Landebahnverlängerung 


Hamburg-Neuenfelde, Januar 2006 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 2 Neuenfelde - Francop - Cranz 





Erstes Planfeststellungsverfahren 


Zweites Planfeststellungsverfahren 


(Drittes) 
Planfeststellungsverfahren 
Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss vom 28.11.2005 


Erster Änderungsbeschluss vom 25.11.2005 
Zweiter Änderungsbeschluss vom 30.11.2005 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


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Seite 3 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss 
vom 28.11.2005 





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Seite 4 Neuenfelde - Francop - Cranz 





Falsch ist......... 


Das A 380 - Frachtflugzeug ist 
schwerer 
als das A 380 - Passagierflugzeug. 


Richtig ist......... 


Das flugbereite A 380 - Frachtflugzeug ist 
leichter 
als das A 380 - Passagierflugzeug. 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


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Seite 5 Neuenfelde - Francop - Cranz 








200 Ben 


DE Betriebsleergewicht als 
Da Berechnungsgrundlage ! 


600 | Maximales 
950 Fe = 7° Startgewicht als 
500 3 oberes Limit ! 
n BE 
en GE 
= 350 Zuladung 
- mE 
E 250 en EM Operating Weight 


Passagier Fracht 





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Highlights Bürgervertretung 
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Minimumabstand 
über Hindernis 
im Jenischpark 






3,5° Glide Slope 


3,0° Glide Slope 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 7 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Startabbruchstrecke auf einer 2684 m Bahnlänge 


Verfügbare Startabbruchstrecke (Bahn 05 & 23): 2684 m 





Erforderliche Startabbruchstrecken entsprechend Airbus Angaben: 

A 380-800 Passagierversion = 2684 m und A 380-800 Frachtversion = 2732 m 

Die Werte werden 1. ohne Gewicht und 2. ohne Startabbruchgeschwindigkeit genannt. 
Die angegebenen Startabbruchstrecken können nur mit unrealistisch hohen Gewichten 


diese Werte erreichen. Flugleistungstechnische Berechnungen mit Airbus Graphen ergeben 


folgende Startabbruchstrecken a. Gewicht 330 t und b. Gewicht 410 t (Airbus Internet 3-3-2page3-4) 


f Startabbruchstrecke 1550 m 
330 t Ma m 






Startabbruchstrecke 1650 m 





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Highlights 


Bürgervertretung 
Seite 8 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


Flugprofil: 
Notwendigkeit: 


> „2/3 Konfiguration “ 
> Certification Flights 

> Flugdauer 

> Keraftstoffbedarf 


> Widersprüche 


> Production Flights 
> Acceptance Flights 








Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 9 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Notwendigkeit: 


> Certification Test Flights 


e Führen zur Musterzulassung / Programm muss Gesetzesforderungen erfüllen 
°e Durchführung auf speziell für Testflüge ausgewählten Flughäfen 
«e Es werden Flüge im gesamten Gewichtsspektrum gefordert 


> Production Test Flights 


e Führen zur Verkehrszulassung / Programm muss Gesetzesforderungen erfüllen 
e Durchführung auf dem Fluge Toulouse — Hamburg (Siehe Airbus Publikation) 
«e Der Gesetzgeber verlangt keine Nachweise in der „2/3 Konfiguration“ 

> Acceptance Flishts 
° Vorführung für den Kunden / Programm bestimmt der Kunde 
«e Durchführung ex Finkenwerder möglich 


« Abfluggewicht wird bestimmt durch Kraftstoffbedarf für vorgesehene Flugdauer 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 10 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Flugprofil: 


> „2/3 Konfiguration “ 


° Production Test - und Acceptance Flights werden nicht in der 2/3 Konfiguration geflogen 

« 410 t entsprechen 2/3 (66%) von 620 t,, diese steht dem Kunden aber nicht zur Verfügung* 
> Flugdauer 

° Flugdauer von 6 — 7 Std entspricht nicht der üblichen Flugdauer von 2 - 3 Std 
> Kraftstoffbedarf 

e Gutachter Wächtler berechnet Kraftstoffbedarf für 6,5 Std mit - 60 t 

e Gutachter Wächtler berechnet Kraftstoffbedarf für 6,5 Std mit - 157t 

« Kraftstoffbedarf entspricht annähernd 3-fachen B 747-400 Werten 
> Widersprüche 


« Flugprogramm mit 4,5 Std in Flugfläche (FL) 390 und je 1 Std in FL 140 und FL 100 
ist im berechneten Machbereich nicht fliegbar. 


« Bisheriges Flugprogramm bei Acceptance Flights wäre im Fricke Flugprofil nicht möglich 


« Pfb 29.04.04 verlangt FL 397 mit 384 t. Maximale Höhe GfL Gutachten ist FL 360 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 11 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Maximales 

Startgewicht als 
oberes Limit ! 

ie 

= BE Zuladung 

ec 

S 

2 EM Operating Weight 

OÖ 


Betriebsleergewicht als 
Berechnungsgrundlage ! 





Passagier Fracht 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 12 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Landegewicht 
410t 


Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 





Rev. 1 vom 08.02.06 


Highlights 


Bürgervertretung 
Seite 13 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


Landegewicht 


4l0t 


Landung unter 
Vernachlässigung der 
> Worst Case Scenario Faktenlage: 


Notwendigkeit: 


Fehler : > Inkonsistente Lande- 
streckenberechnung 


> 410t Landung 


> Wahrscheinlichkeit 


> Entscheidungsfindung 
> Zuschläge im 


> Alternativenprüfung Abnormal & Emergency 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 14 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Notwendigkeit: 
> Weorst Case Scenario 


° Unterscheidung zwischen ‚„Abnormal“ und „Emergency“ Notfällen. 

1. Abnormals sind bereits kleinere Fehler die nicht dem ‚„‚Normal“ Flugablauf 
entsprechen 2. Emergencies sind Fehler die nicht reversibel sind, z.B. Verlust eines 
Hydraulik Systems 


° Worst Case Scenario ist eine dramatische Zuspitzung dieser Notfallsituation 


> Wahrscheinlichkeit 


°e Abnormal und Emergency Notfälle sind 
l. Sehr unwahrscheinlich und/oder 2. Nicht zeitkritisch 


e Worst Case Scenarios haben eine Wahrscheinlichkeit von < 1 °/oo 


> Entscheidungsfindung 


° nach dem Grundsatz der höchstmöglichen Sicherheit. Eine Landung mit 410 t ( 97% 
vom max. Landegewicht ) verbunden mit einem Überflug über dichtbesiedeltem 
Stadtgebiet in einem „Worst Case Scenario“ entspricht nicht diesem Grundsatz. 

° Die Möglichkeit im Abnormal und Emergency Kraftstoff abzulassen und somit das 
Landegewicht signifikant zu reduzieren bleibt in Airbus Betrachtungen vollkommen 
unberücksichtigt 

« Sichere Flughäfen und längere Landebahnen in Hamburg, Hannover, Kopenhagen, 
Amsterdam und Frankfurt bleiben in diesem Worst Case Scenario ebenfalls 
unberücksichtigt 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 15 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Landung unter Vernachlässigung der Faktenlage: 
> Inkonsistente Landestreckenberechnung 


° Airbus, Gutachter Wächtler, Gutachter Fricke, Senatsdrucksachen, Airbus Flugphysiker, Airbus 
Kundenpräsentationen kommen zu unterschiedlichen erforderlichen Landestrecken für ein 
Landegewicht von 410 t 


®e Unabhängig von diesen Werten hat Airbus zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer weiteren 
Verlängerung von 589 m nachgewiesen 


> 410t Landung 


« Das Gutachten der Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz und der Airbus Flugphysiker 
kommen zu einem einheitlichen Ergebnis 


° Landestrecken mit dem unrealistischen Landegewicht von 410 t 

1192 m voraussichtliche „Actual Landing Distance“ 

1990 m „Required Landing Distance“ (Faktor 1,67 zur Actual Landing Distance) 
2280 m „Required Landing Distance wet runway“ (Faktor 1,15) 


« Das 30 Jahre alte Konkurrenzflugzeug B 747 benötigt unter vergleichbaren Bedingungen - 1220 m. 
Faktor 1,67 ergibt eine „Required Landing Distance“ von 2035 m 


> Zuschläge im Abnormal & Emergency 


« Die JAR OPS Regelarien die einen Faktor von 1,67 für die Berechnung der „Required Landing 
Distance“ verlangen haben keine Gültigkeit für Werkstatt- und Testflüge 


° Für Notfälle steht dem Kommandanten die Fakturierung frei, üblich ist die Anwendung der ‚„Actual 
Landing Distance“ 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 16 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Airbus ist nach zahlreichen Lügen, 
Widersprüchen, diversen Gutachten und 
einem konstruierten „Worst Case Scenario“ 
letztendlich nur eins geblieben: 


Die 410 t Landelüge ! 


Erforderliche Landestrecke 1990 m 





2684 m Gesamtlänge 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 17 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Demonstrated Landing Distance 

Diese Werte können vom Hersteller bereits vor dem Jungfernflug rechnerisch bestimmt 
werden. Sie werden während der Testflüge (Certification Flights) bestätigt bzw. leicht 
korrigiert. 





Actual Landing Distance 


Landing Field Length required 
Demonstrated Landing Distance x 1,67 = Landing Field Length required (Erforderliche Landestrecke) 
Die erflogenen Werte erhalten'einen Sicherheitsaufschlag von 67 %. L 





Sicherheit Landing Distance required 


Erforderliche Landestrecke 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 18 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Erfordernisse mit unrealistischen Start- und Landegewichten von 410 t 





Erforderliche Startstrecke 1650 m 


478 


3,1° Schwelle 3,5° Schwelle 


Start 


Erforderliche Startabbruchstrecke 1650 m 





Startabbruch 


Erforderliche Landestrecke 1990 m 





Landung 
Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° C 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Seite 19 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Nur eıne kleıne 


Auswahl an 
Widersprüchen.............. 








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Highlight ’ 
a Flugprofil im GfL Gutachten Prof. Fricke PRINSN SAT RURG 


Seite 20 Neuenfelde - Francop - Cranz 





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Highlights 
Seite 21 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Flugprofil im Planfeststellungsbeschluss 


Spezifischer 
Performance 
Punkt 384,0 t 
in FL 397 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Seite 22 





Diese Start- und Landebahnlänge 
von 2684 m ist, 
auch nach Airbus Aussagen, 
ausreichend für den Betrieb 
der A 380-800 Passagierversion ! 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


ighlioht j : e 
vergleich Passagier- und Frachtversion Bürgervertretung 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


Passagierversion 


Frachtversion 









Nicht veränderbare 
Berechnungsgrundlage 
für Passagierversion 


Nicht veränderbare 
Berechnungsgrundlage 
für die Frachtversion 









Zweite Begründung 
Kraftstoffbedarf aus 


GfL-Gutachten oder ? 


Zweite Begründung 
Kraftstoffbedarf aus 


GfL Gutachten 








Erste Begründung 
Prüfanspruch 66 % 


vom MTOW 560 t? 


Erste Begründung 
Prüfanspruch 66 % 


vom MTOW 620 t 





Kraftstoffbedarf für 
Steigflug (10+10+6) 


Kraftstoffbedarf für 
Steigflug (10+10+6) ? 


Dritte Begründung 


Dritte Begründung 
Performance Pkt. mit 


384 tin FL 397 


Wo liegt der 
Performance Punkt ? 








Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


A380-800: 6,890fi 





Max.Landegewicht 


A380-800F: 6,750ft 











Max.Landegewicht 
427 t 





MLW = Max.Landegewicht 


Sea Level = Meereshöhe 


a 
n 


747-400: 7,000ft 


Max.Landegewicht 
MLW, 286 t 


scale The A380 will not drive runway extensions 





— en BEER 
EEE FETT men 












Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights 


Bürgervertretung 
Seite 25 


Neuenfelde - Francop - Cranz 


Start- und Landebahnverlängerung auf 2684 m ist ausreichend, um 
alle erforderlichen Flüge des A 380-800 in Hamburg-Finkenwerder 





durchzuführen ! 





Quelle: FHH-Baubehörde-Amt für 
Geoinformation und 
Vermessung 
CD-Hamburg und 
Umgebung aus der Luft 
gesehen, 2001 








Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


a. Start- und Landung mit 330 t 


Bürgervertretung 
Neuenfelde - Francop - Cranz 


Erforderliche Startstrecke 1550 m 






Start 





Startabbruch 


Erforderliche Landestrecke (nasse Bann) 1955 m 





Landung 


Für alle Beispiele: A 380-800 F Bahn 23 Temp. 30°C Luftdruck 1013 hPa Kein Wind 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 27 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Erfordernisse mit realistischen Start- und 
Landegewichten 


Startgewicht 
291t Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1350 m 





> 













Hamburg- In . 
Toulöusel 2684 m Gesamtlänge I 
ich 
a : Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1400 m 


Kundenabnahmefl 





2684 m Gesamtlänge 


Do Erforderliche Start- & Startabbruchstrecke 1450 m 


nn 


Auslieferungsflug yet 4 
2684 m Gesamtlänge 





Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 28 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Erfordernisse mit realistischen Start- und 
Landegewichten 


Landegewic 
ht 266 t Erforderliche Landestrecke 1450 m 


Toulouse- LE - | 2 


Ham 2684 m Gesamtlänge 


Landegewic 
ht 266 t Erforderliche Landestrecke 1450 m 


Kundenabnahmeflug 















2684 m Gesamtlänge 


Landegewic 
ht 327 t Erforderliche Landestrecke 1700 m 


Auslieferungsflug 








I] Zn 2684 m Gesamtlänge EEE 


* Für einen Auslieferungsflug ist eine Rückkehr nicht realistisch 


Für alle Beispiele: A 380-800 Frachtversion Bahn 23 Temperatur 15° 





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Seite 29 Neuenfelde - Francop - Cranz 


PAUSE! 


vor dem 


zweiten Anderungsbeschluss 
vom 30.11.2005 


om 
om 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 30 Neuenfelde - Francop - Cranz 








Straße mit Radweg 


Randgräben 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 31 Neuenfelde - Francop - Cranz 





Rev. 1 vom 08. 





Highlights Bürgervertretung 
Seite 32 Neuenfelde - Franc 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 33 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Wirbelschleppen 





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Seite 34 Neuenfelde - Francop - Cranz 





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Highlights Bürgervertretung 
Seite 35 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Jet Blast 


oder 


Triebwerkabgasstrahlen 





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Highlights Bürgervertretung 


Seite 36 Neuenfelde - Francop - Cranz 













IR 















ur 
TO 548.6 m (1809 ft} AFT OF EXHAUST NDZZL 


BETT u BEE AncA A - INTAKE BUCTION DANDEN AnEA 


U) aneıs- eummy coRmıpoR 


a INTAKE SUCTION DANGER AREA MAX TAKE-OFF POWER N EEE AnsAC- DOWAUST ANGER AREA (PT OF DOMUST NOZZLE) 
1119 2.090.3mi + MAIOMUM TAKEOFF (20Mt MEADWIND) 
i IE, exnaust DANGER AREA : B 
R 
B LO DSOCE_D_AAMO 01.01 “F LAS Omtane m Bann a m 


Danger Areas of the Engines 





Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 







Highlights Jet Blast Bürgervertretung 


Seite 37 Neuenfelde - Francop - Cranz 


Wendemanöver 
im Uhrzeigersinn 


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Rev. 1 vom 08.02.06 | Planänderungs- und Ergänzungsverfahren Airbus Start- und Landebahnverlängerung für A 380 


Highlights Jet Blast Bürgervertretung 


Seite 38 Neuenfelde - Francop - Cranz 


2 






Wendemanöver im 
Gegenuhrzeigersinn 


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Hindernisfreiflächen 
und 


Verhältnismäßigkeit 
des Vorhabens 





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Start- und Landebahnbreiten: 
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RESA mit der vom BMVBW geforderten Breite von 240 m 








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Verfügbare RESA Länge 90 m 





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Neuer 
theoretischer 
Bahnbeginn 





Alter Bahnbeginn 
(Betoniertes Ende) 






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Airsight 


Gefahren- und 
Risikoanalyse 





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Kalibrierie Überrollstrecken der airsight-Dotenbank Im] | 
engrundlage der im Gutachten M8 in Kapitel 8.2.2.C auf 


Das nächste Diagramm zeigt die Dat 
Seite 21 und Seite 27 erläuterten Accidents/Incidents Lateral Runway Excursion Database. 





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Seitiche Abweichungen der AIR Mlügelspitze von der Bahnmittelline 
der Accktents/Incigents Lateral Runway Exaursion Database [m] 








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Die Betriebsrichtung ist von links nach rechts am Pfeil zu erkennen. 


Diese Darstellung zeigt auch, dass sich Unfalldaten nicht nach entweder lateral oder nach axial aufteilen 
lassen. Es liegen ausreichend Unfalldaten vor, die sowohl lateral als auch axial aufgetreten sind. 





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Die Übersicht bietet Unfälle ziviler Flugzeuge von 
Januar 1962 bis zum Januar 2006. Bei Auswahl 


Dez05 und weitere Tagesauswahl, hier der 08Dez, 
bietet die Unfälle des Tages. Beispielhaft ist die 
allgemeine Unfallbeschreibung des B 737 Overruns 
in Chicago abgebildet. 








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Der Gutachter beschränkt die 
Risikoanalyse nur auf das Teilsystem 


„Landung 23° 






diese steht im 
Widerspruch 
zum 





„Worst Case Scenario“ 
mit Landung auf der Bahn 23 





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